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Syrische Geflüchtete in DeutschlandKnallharte Regeln

Syrische Flüchtlinge, die die Lage in ihrer Heimat erkunden wollen, riskieren damit ihren Schutzstatus. Dabei wollen die wenigsten in dem zerstörten Land bleiben.

Aleppo, Oktober 2025: Außenminister Wadephul rechnet angesichts der Kriegszerstörungen nicht damit, dass viele freiwillig zurückkehren

dpa | Wenn syrische Flüchtlinge in die alte Heimat reisen, soll das auch in Zukunft grundsätzlich zum Verlust ihres Schutzanspruchs in Deutschland führen. „Das Bundesministerium des Innern hat sich nach eingehender Prüfung dagegen entschieden, kurzzeitige Heimreisen für Syrerinnen und Syrer ohne Auswirkungen auf den Schutzstatus zu ermöglichen“, sagte ein Sprecher auf Anfrage.

Die Ampelregierung hatte überlegt, solche Erkundungsreisen zu ermöglichen, um eine mögliche Rückkehr vorzubereiten. Eine entsprechende Regelung für Syrer hat etwa die Türkei getroffen. Die damalige Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hatte die Idee, die damals wohl vor allem aus dem Auswärtigen Amt kam, zwar erst befürwortet, dann aber doch nicht umgesetzt.

Ohne eine solche Erlaubnis verlieren Syrer in der Regel ihren Schutzstatus, wenn bekannt wird, dass sie im Herkunftsland waren. Denn dann wird vermutet, dass die Voraussetzungen für ihn nicht mehr vorliegen. Eine Ausnahmegenehmigung ist nur in sehr eng umrissenen Fällen möglich – etwa, wenn ein enger Angehöriger im Sterben liegt.

Bamf bearbeitet Fälle wieder

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) hatte aufgrund der unübersichtlichen Lage in Syrien nach dem Sturz von Langzeitmachthaber Baschar al-Assad Anfang Dezember alle Entscheidungen zu Asylanträgen von Menschen aus Syrien vorübergehend ausgesetzt. Lediglich Verfahren von Straftätern und sogenannten Gefährdern wurden bearbeitet sowie Fälle, in denen ein anderes europäisches Land für den Asylantrag zuständig ist.

Seit Ende September entscheidet das Bundesamt nach Aussage eines Sprechers wieder über „Verfahren aus der Gruppe der jungen, arbeitsfähigen, alleinreisenden Männer“ sowie über Verfahren, „in denen die Entscheidungshöchstfrist von 21 Monaten abgelaufen ist“.

Syrerinnen und Syrer, die freiwillig dauerhaft in ihre Heimat zurückkehren wollten, könnten die Angebote von Beratungsstellen nutzen, um sich zu informieren, hieß es aus dem Bundesinnenministerium.

Außenminister Johann Wadephul rechnet angesichts der massiven Zerstörung im vom Bürgerkrieg gezeichneten Syrien nicht damit, dass kurzfristig eine große Zahl syrischer Flüchtlinge freiwillig zurückkehrt. Bei einem Besuch in einem Vorort der Hauptstadt Damaskus sagte der CDU-Politiker diese Woche mit Blick auf die freiwillige Rückkehr, noch immer sei sehr viel Infrastruktur in Syrien zerstört. „Und das wird nicht allzu viele jetzt dazu bewegen, kurzfristig diesen Schritt zu machen.“

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