Klingbeil will Steuerreform: Ehegattensplitting light
Ökonom:innen und Sozialverbände fordern seit Langem, das Ehegattensplitting zu reformieren. Lars Klingbeil will das nun machen. Was plant er genau?
Was die OECD am Donnerstag in Paris forderte, dürfte Musik in den Ohren Lars Klingbeils gewesen sein. Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung forderte die Abschaffung des Ehegattensplittings. Das, und die Regelungen für Minijobs, „führten dazu, dass sich für Zweitverdiener, meist Frauen, eine Ausweitung der Arbeitszeit kaum lohne“, heißt es in dem OECD-Bericht.
Erst Ende März hatte Klingbeil (SPD) selbst die Reform des Ehegattensplittings gefordert. Es sei „ein Steuersystem aus dem letzten Jahrhundert“, so der Bundesfinanzminister, das Fehlanreize schaffe und vor allem Frauen in der Teilzeitfalle hielte. Nun will sein Ministerium das Steuermodell reformieren, wie aus einem Papier aus dem Finanzministerium hervorgeht, das der taz vorliegt.
Das 1958 noch unter Konrad Adenauer eingeführte Ehegattensplitting stellt Ehepaare steuerlich besser. Dabei werden ihre Einkommen summiert und dann halbiert. Weil die Steuerlast mit wachsendem Einkommen steigt, profitieren Paare mit ungleichem Einkommen am stärksten. Das kann bestehende soziale Normen zementieren: Männer als Haupt- oder Alleinverdiener, Frauen in Teilzeit oder mit Minijob. Für die Person mit geringerem Einkommen wirkt sich dies negativ auf die Rentenansprüche oder das Elterngeld aus.
Der Finanzminister schlägt deshalb jetzt das „fiktive Realsplitting“ für neu geschlossene Ehen vor. Zukünftig gäbe es einen festen Grundfreibetrag, der zwischen den Partner:innen steueroptimiert verschoben werden kann. Im Gespräch sind derzeit 13.805 Euro – die Höhe bemisst sich an den aktuell geltenden Unterhaltsansprüchen in einer Partner:innenschaft. Für alle Ehen soll darüber hinaus die Lohnsteuerklassen III und V abgeschafft werden. Stattdessen sollen Eheleute die Steuerklasse IV erhalten, in der Steuern fairer berechnet werden können.
Besonders Alleinverdiener-Haushalte würden weniger profitieren
Laut einer ähnlichen Berechnung des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) würden durch die Reform insbesondere Alleinverdiener-Haushalte weniger stark profitieren. Verdient eine Person beispielsweise 70.000 Euro, die Ehepartnerin nichts, läge der Steuervorteil nur noch bei rund 4.900 Euro statt bei rund 7.000 jährlich. Für Paare, die gleich oder annähernd gleich verdienen, würden sich die Steuerbelastungen kaum ändern.
Angesichts des Drängens nach höherer Erwerbstätigkeit – beispielsweise bei Bürgergeldempfänger:innen – wäre zu vermuten, dass der Vorschlag auch bei der Union Anklang findet. Allerdings lehnt die Partei dies bislang mit dem Verweis auf den grundrechtlich garantierten besonderen Schutz der Ehe ab. Familienministerin Prien (CDU) zeigte sich dem Vorschlag gegenüber zwar offen, Bundeskanzler Merz jedoch weniger: „Ich bin von dieser Behauptung nicht überzeugt, dass das Ehegattensplitting die Beschäftigung von Frauen behindert.“
Die Wirtschaftswissenschaft sagt anderes. „Verschiedene Studien mit sehr unterschiedlichen methodischen Herangehensweisen haben immer wieder gezeigt, dass vom Ehegattensplitting negative Arbeitsanreize für Frauen ausgehen“, sagt Katharina Wrohlich. Ihre Forschungsgruppe „Gender Economics“ beim Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung veröffentlichte im März eine Studie dazu, welche Rolle finanzielle Anreize bei der Erwerbsbeteiligung von Frauen ab 45 Jahren spielen. Diese zeigte, dass viele Frauen, die nicht oder in Teilzeit erwerbstätig sind, angeben, dass es sich finanziell nicht lohnen würde, mehr zu arbeiten. Die Abschaffung des Ehegattensplittings und eine individuelle Besteuerung könnte so bis zu 175.000 Vollzeitäquivalente generieren.
Die Reformidee Klingbeils hätte zwar eine weniger starke Wirkung auf die Erwerbsbeteiligung von Frauen, so Wrohlich. Unter anderem, weil sie nur für neu geschlossene Ehen gelten soll. „Zusammen mit anderen Maßnahmen, wie der ebenfalls diskutierten Abschaffung der beitragsfreien Mitversicherung von Ehepartner:innen und der Abschaffung des Minijobs könnte es aber positive Effekte geben.“ Alle drei Punkte – Ehegattensplitting, beitragsfreie Mitversicherung und Minijobs – dürften auch in der kommenden Woche zentrale Punkte im Ringen um Strukturreformen sein.
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