Klimaschutz vor Gericht: Jugendliche verklagen 33 Staaten

Sechs junge Portugies:innen wollen die europäischen Regierungen zur Bewahrung des Planeten zwingen. Sie sehen ihre Menschenrechte in Gefahr.

Brennende Bäume und Männer mit Lampen

Waldbrand in Leiria – wurden hier die Menschenrechte verletzt? Foto: João Porfírio/4SEE/laif

BERLIN taz | Sechs portugiesische Jugendliche im Alter von 8 bis 21 Jahren ziehen vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg. Sie wollen die 27 EU-Staaten sowie Norwegen, die Schweiz, Russland, die Türkei, Großbritannien und die Ukraine verklagen. Die Begründung: Die Länder würden nicht genug für den Klimaschutz tun – und damit die Menschenrechte der jungen Kläger:innen verletzen.

Vier von ihnen stammen aus der zentralportugiesischen Region Leiria, in der es vor drei Jahren riesige Waldbrände gegeben hatte, wie sie der Klimawandel durch Hitze und Trockenheit befördern dürfte. „Der viele Rauch hat unsere Atemwege belastet, aber es war vor allem angsteinflößend“, sagte die 20-jährige Catarina Mota bei der Vorstellung der Klage am Donnerstag in einer Videokonferenz. Sie „lebe mit dem Gefühl, dass mein Zuhause immer mehr zu einem feindlichen Ort wird“.

„Wir kaufen Bio-Essen, sparen Wasser und das alles – aber der große Wandel muss von der Politik kommen, von den Regierungen“, sagte ihre 15-jährige Mitstreiterin Sofia Oliveira aus Lissabon.

Der Anwalt Marc Willers von der Londoner Kanzlei Garden Court Chambers vertritt die Jugendlichen. Er erhofft sich, dass der Gerichtshof die Staaten dazu anhält, ihre Klimaziele deutlich anzuheben, sodass sie dem Paris-Abkommen gerecht werden.

Auch Greta Thunberg beschwert sich juristisch

Klimaschutz wird immer häufiger juristisch ausgehandelt. Im vergangenen Jahr hatten zum Beispiel 16 Kinder und Jugendliche aus verschiedenen Ländern eine Individualbeschwerde vor dem UN-Kinderrechtsausschuss eingereicht, weil die Staatengemeinschaft das Klima nicht ausreichend schütze. Unter den KlägerInnen: die schwedische Fridays-for-Future-Initiatorin Greta Thunberg.

Auch in Deutschland ziehen Klimaschützer:innen wie Luisa Neubauer vor Gericht. Sie war eine der Vertreter:innen von Fridays for Future, die im Januar zusammen mit Greenpeace und der Deutschen Umwelthilfe Beschwerden vorstellten, die sie beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe einlegen wollten. Darin verlangen sie von der Bundesregierung, das im vergangenen Dezember verabschiedete Klimapaket zu überarbeiten.

Es gibt auch bereits abgeschlossene Klimaklagen, die erfolgreich waren. Im Jahr 2015 hatte ein Gericht in Den Haag der Stiftung Urgenda Recht gegeben. Der Staat müsse den Ausstoß der klimaschädlichen Gase um mindestens 25 Prozent statt nur um 17 Prozent verringern, urteilte das Gericht. Die niederländische Regierung ging in Revision. Im vergangenen Dezember bestätigte das Oberste Gericht des Landes das ursprüngliche Urteil.

Zuletzt hatte Irlands Oberstes Gericht die irische Regierung zur Räson gerufen. Dabei ging es um den Plan, mit dem die Regierung ihr Klimaziel für 2050 erreichen will, die Emissionen um 80 Prozent gegenüber 1990 zu senken. Auf die Klage der Organisation Friends of the Irish Environment hin urteilten die Richter:innen, der Klimaschutzplan der Regierung sei zu vage. Diese muss nun nachbessern.

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