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Klimapakt konkretMindestens 5,50 Euro mehr pro Flug

Fliegen wird etwas teurer, energetische Sanierungen können von der Steuer abgesetzt werden. Bis Januar müssen die Regelungen stehen.

Gute Zeiten für Windräder – das wird nicht alle freuen Foto: Julian Strathenschulte/dpa

Berlin taz | Bei der Umsetzung des Klimapakets drücken die Bundesministerien für Finanzen und Umwelt aufs Tempo. Am Mittwoch sollen die ersten Eckpunkte zu finanziellen Wohltaten und Belastungen beim Verkehr, der Gebäudesanierung, dem Ausbau der Windkraft und beim „kleinen“ Emissionshandel im Kabinett beschlossen werden, erklärten die Ressorts am Dienstag.

Durch eine höhere Luftverkehr­steuer soll das Fliegen teurer werden: Bei Flügen bis 2.500 Kilometer steigt die Steuer von 7,50 Euro auf 13,03 Euro, bei Distanzen bis 6.000 Kilometern von 23,43 auf 33,01 Euro und bei längeren Reisen von 42,18 Euro auf 59,43 Euro. Damit soll der Fiskus 740 Millionen Euro mehr einnehmen – 500 Millionen davon sollen die Mindereinnahmen ausgleichen, die durch billigere Bahntickets entstehen. Die sollen in Zukunft nur noch mit 7 statt mit 19 Prozent Mehrwertsteuer belastet werden. Ob es einen Mindestpreis für Flugtickets geben kann, prüft derzeit noch das Wirtschaftsministerium, hieß es.

Dann soll ab 2021 die Pendler­pauschale ab 21 Kilometern von 30 auf 35 Cent pro Kilometer steigen – Ähnliches soll nun auch für Geringverdiener gelten, die ihre Ausgaben nicht über niedrigere Steuern ausgleichen können. Wer etwa nur ein zu versteuerndes Einkommen von 7.000 Euro jährlich hat und täglich 80 Kilometer pendelt, würde vom Staat eine jährliche „Mobilitäts­prämie“ von 147 Euro erhalten.

Wer dagegen Wohnung oder Haus, in denen er selbst lebt, energetisch für bis zu 200.000 Euro saniert, kann ab 2020 dafür seine Steuerschuld um maximal 40.000 Euro verringern, sehen die Pläne vor. Die deshalb fehlenden Einnahmen von etwa 200 Millionen Euro sollen zwischen Bund und Ländern verteilt werden. Daran sind solche Pläne in der Vergangenheit gescheitert.

Windkraft soll für Kommunen attraktiver werden

Schließlich will die Regierung es nach diesen Plänen für Gemeinden attraktiver machen, Windkraftanlagen errichten zu lassen. Dafür können die Kommunen die Grundsteuer erhöhen, wenn sie Flächen für Windkraft ausweisen. Damit sollen die Gemeinden mehr finanzielle Anreize bekommen, Investoren für Windkraftanlagen anzulocken.

Ab 2021 soll auch der „kleine“ innerdeutsche Emissionshandel stehen, hieß es gestern. Dafür werden Hunderte von Firmen, die Gas vertreiben oder Ölprodukte verkaufen, für den CO2-Gehalt ihrer Produkte zur Kasse gebeten: 10 Euro pro Tonne CO2 soll 2021 nach den Kalkulationen des Umweltministeriums 3 Milliarden Euro in die Staatskassen spülen. Die Summe soll bei einem Preis von 20 Euro pro Tonne auf 6 Milliarden 2023 steigen. Ausnahmen soll es nur für Firmen geben, die bereits im „großen“ EU-Emis­sionshandel CO2-Zertifikate kaufen müssen. Aus diesem Grund ist auch die Kohle am Beginn vom kleinen Emissionshandel ausgenommen: Die meisten großen Kohlekunden unterliegen als Kraftwerke bereits der EU-Regel.

Die Gesetzgebungsmaschine läuft derzeit auf Hochtouren, um die vielen neuen Normen und Gesetzesänderungen rund um das „Klimapaket“ rechtlich und finanziell abzusichern. Einerseits hat sich die Große Koalition vorgenommen, das Klimaschutzgesetz noch in diesem Jahr durchs Parlament zu bringen. Zusätzlich müssen manche Bestimmungen und Normen sehr schnell geändert werden, weil sie bereits ab Januar 2020 gelten sollen. Gleichzeitig will die Regierung sicherstellen, dass alles juristisch wasserdicht ist – was etwa beim Emissionshandel nicht so einfach ist. Manche Juristen erwarten hier große Probleme, weil das System praktisch eine Mischung aus Steuern und Emissionshandel ist.

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6 Kommentare

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  • Zitat: „Dafür werden Hunderte von Firmen, die Gas oder Ölprodukte verkaufen, für den CO2-Gehalt ihrer Produkte zur Kasse gebeten: 10 Euro pro Tonne CO2 soll 2021 nach den Kalkulationen des Umweltministeriums 3 Milliarden Euro in die Staatskassen spülen.“

    Na, hoffentlich wird das nicht einfach nur ein sogenannter Durchlaufposten.

    Sollte das nicht verboten sein, werden die Unternehmen ihre klimarettungsbedingten Mehrkosten aller Wahrscheinlichkeit nach an ihre Kunden weiterreichen. Die Kohleproduzenten tun das schon - und sorgen damit selbst in zeiten billigen geldes und preiswerter Rohstoffe für eine Kostenexplosion, die viele Leute auf die Palme treibt. Für Möchtegern-Kunden der Autoindustrie, die wenig verdienen, soll es immerhin eine (wie auch immer geartete) „Mobilitätsprämie“ geben. Für Leute, die ohnehin schon kaum heizen, weil Öl, Gas und Kohle zu viel kosten und eine Solaranlage finanziell nicht drin ist, gibt es offenbar keinen Ausgleich. Diesmal aber erregt sich scheinbar niemand, wenn die Ärmsten der Armen drei (Secondhand-)Pullover übereinander ziehen müssen, wenn sie im Winter nicht erfrieren wollen in ihren vier Wänden. Es wurde ihnen ja nicht dreist in ihr zerknittertes gesicht geraunzt. Aber zum Glück gibt‘s ja den Klimawandel, gel? Alles wird gut, Deutscher Michel. Zieh deine Schlafmütze ruhig wieder ins Gesicht.

    Dass viele gebildete und also besserverdienende Grüne sehr einverstanden sind mit den „Lösungen“ der Bundesregierung, glaube ich im Übrigen gern. Tut ihnen ja nicht all zu weh, wenn sie stolz sein wollen auf ihr Heldentum. Und mit den Schmuddelkindern dieses Komntinents wollen sie ja nichts zu tun haben. Jamaika lässt grüßen. Und alle so: „Yeah!“

  • 0G
    07400 (Profil gelöscht)

    Kleiner Hinweis Mathe Grundschule.

    "Einkommen von 7.000 Euro jährlich hat und täglich 80 Kilometer pendelt, würde vom Staat eine jährliche „Mobilitäts­prämie“ von 147 Euro erhalten."

    Zu ihrem Beispiel:

    1. Zahlt keinerlei Steuern



    2. 160km am Tag sind 900km die Woche und 3600km im Monat.



    3. Wann ist das Einkommen von 7000,00€ aufgebraucht?

    HaHaHa

    Ein Autofahrer zahlt pro km bereits 0,10€ allein über Mineralölsteuer und Mwst ohne die Nebenkosten... Und Flugzeug 0,10€ pkm wären bei 2500km dann??? 250,00€ Steuern oder?

    Nur Geld ist aus dem Drucker.

    • Malte Kreutzfeldt , Autor , ehemaliger Redakteur
      @07400 (Profil gelöscht):

      In diesem Beispiel sind die 80 Kilometer schon die Strecke für Hin- und Rückweg, einfache Entfernung also 40 Kilometer. Zudem wurde mit 150 Arbeitstagen gerechnet (z.B. Teilzeit) - sonst wäre ein so niedriges Gehalt ja kaum möglich. Die rechnerische Entfernungspauschale ab Kilometer 21 liegt dann bei 1050 Euro (150 Tage * 20 km * 0,35 Euro). Davon gibt es 14 Prozent (analog zum Eingangssteuersatz), das macht dann die genannten 147 Euro.

    • @07400 (Profil gelöscht):

      Da steht "zu versteuerndes" Einkommen von 7.000 Euro.

  • Nee, die Regionalflughäfen schließen.



    Arbeitsplätze abbauen.



    Weniger Produzieren.



    Weniger im Weltmarkt konkurrieren.



    Mehr sozialisieren.



    Stromverbrauch reduzieren.

  • Alles nur Steuermehreinnahmen, sinnlos fürs Klima.