Klagen gegen Kirchensteuer: Religionsfreiheit nicht verletzt
Vier Paare hatten gegen die Kirchensteuer geklagt, weil der konfessionslose Partner mitzahlen muss. Der EuGH wies die Klage zurück, weil die Steuer nicht staatlich ist.
In dem Verfahren ging es um vier Paare aus Deutschland, von denen jeweils nur ein Partner der katholischen oder evangelischen Kirche angehörte und damit grundsätzlich kirchensteuerpflichtig war. Weil der kirchenangehörige Partner in drei Fällen nichts oder nur wenig verdiente, wurde von ihm das besondere Kirchgeld erhoben.
Bei dem vierten Paar ging es um die normale Kirchensteuer. Der strittige Punkt in allen Fällen war nach Darstellung des Gerichtshofes, dass für die Berechnung der Höhe des Kirchgelds beziehungsweise der Kirchensteuer auch das Einkommen des Partners berücksichtigt wurde, der keiner Kirche angehörte.
Das wurde angefochten. Unter anderem wurde argumentiert, dass der kirchenangehörige Partner für die Zahlung des Kirchgeldes auf den konfessionslosen angewiesen sei, weil dessen höheres Einkommen die Höhe des Kirchgeldes mitbestimme. Dadurch werde die Religionsfreiheit verletzt. Außerdem wurden in den vier Fällen auch Verletzungen des Diskriminierungsverbotes, des Rechts auf Eheschließung und des Rechts auf Achtung des Privat- und Familienlebens geltend gemacht.
Der Menschenrechtsgerichtshof wies die meisten Klagepunkte als unzulässig zurück. Denn die Kirchensteuer werde nicht vom Staat, sondern von den jeweiligen Kirchen erhoben. Diese könnten die Kläger aber verlassen. In einem Fall hingegen sei der nicht kirchenangehörige Partner „zu Zahlung des besonderen Kirchgeldes seiner Ehefrau im Wege der Verrechnung mit einem Einkommensteuererstattungsanspruch herangezogen“ worden.
Doch auch das verletze die Religionsfreiheit im gegebenen Falle nicht. Denn das Paar hätte unter anderem auch eine getrennte Veranlagung der Einkommensteuer beantragen können, argumentierten die Richter.
Links lesen, Rechts bekämpfen
Gerade jetzt, wo der Rechtsextremismus weiter erstarkt, braucht es Zusammenhalt und Solidarität. Auch und vor allem mit den Menschen, die sich vor Ort für eine starke Zivilgesellschaft einsetzen. Die taz kooperiert deshalb mit Polylux. Das Netzwerk engagiert sich seit 2018 gegen den Rechtsruck in Ostdeutschland und unterstützt Projekte, die sich für Demokratie und Toleranz einsetzen. Eine offene Gesellschaft braucht guten, frei zugänglichen Journalismus – und zivilgesellschaftliches Engagement. Finden Sie auch? Dann machen Sie mit und unterstützen Sie unsere Aktion. Noch bis zum 31. Oktober gehen 50 Prozent aller Einnahmen aus den Anmeldungen bei taz zahl ich an das Netzwerk gegen Rechts. In Zeiten wie diesen brauchen alle, die für eine offene Gesellschaft eintreten, unsere Unterstützung. Sind Sie dabei? Jetzt unterstützen
meistkommentiert
Krise bei VW
Massiver Gewinneinbruch bei Volkswagen
VW-Vorstand droht mit Werksschließungen
Musterknabe der Unsozialen Marktwirtschaft
Verfassungsgericht entscheidet
Kein persönlicher Anspruch auf höheres Bafög
Kamala Harris’ „Abschlussplädoyer“
Ihr bestes Argument
Zu viel Methan in der Atmosphäre
Rätsel um gefährliches Klimagas gelöst
Nahostkonflikt in der Literatur
Literarischer Israel-Boykott