Klage wegen Interview: AfDler scheitert vor Gericht
Die Integrationspreisträgerin Bjeen Alhassan hatte ihren ehemaligen Professor und AfD-Funktionär kritisiert. Dessen Klage wurde nun abgewiesen.
Seit 2015 ist der AfD-Funktionär Professor an der Uni Emden/Leer. Er lehrt dort Volkswirtschaft. Eine seiner Studentinnen war in dieser Zeit die aus Syrien geflüchtete Alhassan. Sie setzte nach ihrer Flucht ihr Studium in Ostfriesland fort.
Nebenher engagierte sie sich in der Flüchtlingshilfe und unterstützte junge Frauen aus Syrien. Dazu gründete Bjeen Alhassan den Verein “Transfer of Knowledge“. In der Facebook-Gruppe “Lernen mit Bijin“, die knapp 500 Mitglieder hat, gibt sie anderen syrischen Frauen Tipps für den Alltag in Deutschland. Dafür erhielt sie später den nationalen Integrationspreis der Bundesregierung.
Alhassan hatte – zunächst in einem Interview mit der taz – ihrem damaligen Professor vorgeworfen, sie in der Betreuung beim Verfassen ihrer Abschlussarbeit respektlos behandelt zu haben. Er habe sie „auflaufen“ lassen: Während ihres Ausarbeitungsprozesses habe sie ihn monatlich auf dem Laufenden gehalten und gefragt, was er von der Arbeit hält. Er habe ständig gesagt, dass alles super sei.
„Parallele zum Diskussionsmilieu des Rechtsextremismus“
Kurz vor dem Kolloqium aber habe er ihr gesagt, welche wichtigen Themen sie nicht eingebracht habe. „Er hat mir ein Ultimatum gesetzt: Entweder ich nehme die 4.0 oder ich falle durch“, beklagte Alhassan damals. Auch gegenüber dem NDR äußerte sie sich kritisch über ihre Erfahrungen mit Osbild und dass sie sich durch ihn diskriminiert gefühlt hatte.
Dass Osbild Mitglied der AfD ist, wusste Alhassan. Doch er habe ihr versichert, dass das keine Rolle für die Betreuung einer Abschlussarbeit spiele. 2018 wurde Osbild zum Kreisvorsitzenden der AfD in Ostfriesland gewählt. Eigenen Angaben zufolge bestätigten die Mitglieder ihn 2020 im Amt.
Anfang vergangenen Jahres hatte das Präsidium der Hochschule Emden/Leer Osbild vorgeworfen, dass er in einem Skript für Studierende „polemische Zuspitzungen“ nutze, „die im Diskussionsmilieu des organisierten Rechtsextremismus Parallelen“ finde.
Osbild sah durch die Aussagen Alhassans seine Persönlichkeitsrechte verletzt und klagte vor dem Hamburger Landgericht auf Unterlassung. Alhassan versuche lediglich, das schlechte Ergebnis ihrer Masterarbeit zu rechtfertigen, indem sie dem Professor Rassismus unterstelle, argumentierte Osbilds Anwalt.
Doch dieser Eindruck, der von Osbild gerügt wurde, ist aus Sicht des Gerichts nicht entstanden. Aus der Zusammenschau der Aussagen von Alhassan in der taz sowie beim NDR könne keine Verletzung von Osbilds Persönlichkeitsrecht abgeleitet werden, urteilte das Gericht. Die Klage wurde abgewiesen, die Kosten hat der Kläger zu tragen.
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