piwik no script img

Klage von Netdoktor und BurdaGoogle-Kooperation mit dem Bund

Darf Google das Portal vom Gesundheitsministerium automatisch als ersten Treffer anzeigen? Das Landgericht München sagt nein.

Google darf das Portal gesund.bund.de vorerst nicht mehr automatisch als ersten Treffer anzeigen Foto: Mara Brandl/imago

München rts | Die Suchmaschine Google darf das staatliche Gesundheitsportal gesund.bund.de nach einem Gerichtsurteil vorerst nicht mehr automatisch als ersten Treffer anzeigen. Das Landgericht München I wertete die Zusammenarbeit zwischen Google und dem Bundesministerium für Gesundheit als Verstoß gegen das Kartellrecht, wie aus einer Eilentscheidung vom Mittwoch hervorgeht.

Die auf Kartellrecht spezialisierte Zivilkammer gab damit Anträgen des Burda-Gesundheitsportals netdoktor.de auf zwei einstweilige Verfügungen gegen das Ministerium und gegen Google statt. Der Medienkonzern Burda hatte reklamiert, dass durch die Bevorzugung des staatlichen Portals weniger Nutzer auf der Suche nach Informationen über Krankheiten auf netdoktor.de landeten.

Google hatte für das Nationale Gesundheitsportal, das seit 1. September online ist, eine eigene Infobox eingerichtet, die bei Suchanfragen Informationen aus „gesund.bund.de“ anzeigt und darauf verlinkt. Private Anbieter haben keine Chance, bei Google eine ähnlich prominente Position zu bekommen. „Dies führt zu einer Verringerung des Nutzeraufkommens bei NetDoktor und damit potenziell auch zu einem Verlust von Werbeeinnahmen, mit denen NetDoktor als privater Anbieter sein Portal finanziert“, erklärte die Vorsitzende Richterin Gesa Lutz. NetDoktor habe schon seit Beginn der Zusammenarbeit des Ministeriums mit Google mit rückläufigen Klickraten zu kämpfen. Denn rund 90 Prozent der Nutzer landeten über eine Google-Suche auf der Seite.

Das Landgericht halte den Betrieb des Gesundheitsportals des Ministeriums nicht für eine hoheitliche Aufgabe, sondern für eine wirtschaftliche Tätigkeit, die dem Kartellrecht unterliege. Auch eine mögliche bessere gesundheitliche Aufklärung wiege das nicht auf. Denn damit drohten seriöse private Portale verdrängt und die Medien- und Meinungsvielfalt reduziert zu werden. Ob das Nationale Gesundheitsportal überhaupt zulässig ist, untersuchte das Gericht nicht. Einen darauf zielenden Antrag hatte NetDoktor wieder zurückgenommen. Hubert Burda Media hatte das Portal erst 2019 vom Konkurrenten Holtzbrinck übernommen.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen

Mehr zum Thema

4 Kommentare

 / 
  • Hi in die Runde, na Burda tut ja auch einiges Gutes für die Bildung... Museum, den Bambi...die vielen Hintergrundinfos zu den Royales weltweit und alles zu Wohnen, Haus, und Garten -also was wollen wir eigentlich...



    Aber die Findigen von google haben ja schon reagiert; so bleiben die Halzschmerzen bei den Pharmas. Aber wer "Halzschmerzen Corona" googelt landes wieder bei Jens Spahn.



    Super. Hihi, heimliche freude, die bei google sind eben doch besser bezahlt als die bei Burda;-) Halsschmerz- und coronafreien Tag wünsche ich.

  • Also: Burda und der Bergdoktor (jaja, ich weiss) gehen mir am Allerwertesten vorbei, und ihr Gequietsche vor Gericht finde ich eher ein wenig... widerlich.

    Was ich allerdings ganz bedenklich finde ist, in welche Abhängigkeiten sich unser demokratisches Wesen begibt. Die grossen Plattformen sollen jetzt immer wieder Polizei, Gericht, Feuerwehr und sonstwas spielen, weil wir unfähig sind, sie demokratisch zu kontrollieren?

  • 9G
    90118 (Profil gelöscht)

    absurd, und dabei so offensichtlich:



    "Das Landgericht halte den Betrieb des Gesundheitsportals des Ministeriums nicht für eine hoheitliche Aufgabe, sondern für eine wirtschaftliche Tätigkeit, die dem Kartellrecht unterliege."



    als richter kann man sich vermutlich nicht so gut vorstellen, was eine wirtschaftliche tätigkeit ist. netdoktor und co können: hier gibt es bei den "werbepartnern" auch gleich was zu kaufen gegen die krankheit, über die man "informiert" wird.



    ach, die tolle wirtschaft, die muss man endlich schützen vor dem bösen, bösen staat.