Klage gegen neues BKA-Gesetz: Karlsruhe wird Gesetz beanstanden

Bür­ger­recht­le­r:in­nen rügen Schlampereien im Gesetz über das Bundeskriminalamt. Innenministerin Nancy Faeser warnt vor schärferen Anforderungen.

Nancy Faeser im Gerichtssaal

Nancy Faeser wartet im Bundesverfassungsgericht auf den Beginn der Verhandlung Foto: Uli Deck/dpa

KARLSRUHE taz | Der Bundestag muss wohl das Gesetz des Bundeskriminalamt (BKA) nachbessern. Das zeichnete sich an diesem Mittwoch nach einer mündlichen Verhandlung am Bundesverfassungsgericht ab. Geklagt hatten zwei Strafverteidigerinnen, zwei Fußballfans und ein bayerischer Kommunist. Die Klage wurde von der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) koordiniert, die auf Verfassungsklagen spezialisiert ist.

Zumindest an einem Punkt wird die Klage gegen das 2017 neu gefasste BKA-Gesetz erfolgreich sein. Der Bundestag hatte damals ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2016 umzusetzen, in dem zahlreiche rechtsstaatliche Nachbesserungen am BKA-Gesetz gefordert wurden.

Mit dieser Umsetzung war die GFF auch weitgehend zufrieden. Nur an einer Stelle sei dem Gesetzgeber ein „Missgeschick“ passiert, so GFF-Anwalt Bijan Moini, weshalb Kontaktpersonen von Terrorverdächtigen viel zu sehr überwacht werden können.

Auch Rechtsprofessor Matthias Rossi, der Vertreter der Bundesregierung, bezeichnete die Formulierung als „nicht glücklich“. Man könne die Norm aber einschränkend auslegen. Damit wird die Bundesregierung aber wohl nicht durchkommen. „Bei eingriffsintensiven Maßnahmen, wie der langfristigen Observation, sind die Anforderungen an die Normenklarheit besonders hoch“, sagte die federführende Verfassungsrichterin Ines Härtel.

Kritik an erleichtertem Datenaustausch

Der zweite Teil der Verhandlung betraf die geplante neue IT-Infrastruktur der deutschen Polizei, die ebenfalls bereits 2017 im BKA-Gesetz geregelt wurde. Daten sollen künftig nicht mehr in getrennten Datenbanken gespeichert werden, sondern in einer großen gemeinsamen Datenplattform von Bund und Ländern. Dies soll den Datenaustausch erleichtern. Innenministerin Nancy Faeser (SPD) bezeichnete dies in Karlsruhe als eine „Lehre aus dem NSU-Terror“.

Die GFF hält die Regelungen aber für „dünn, widersprüchlich und zu unbestimmt“, wie Rechtsprofessor Matthias Bäcker sagte. Konkret wurde eine Regelung angegriffen, die die Weiterspeicherung der Daten von Verurteilten, Beschuldigten und Verdächtigen regelt. Aus den Fragen der Richter ergab sich, dass auch sie die gesetzliche Regelung für unverständlich und zu unbestimmt halten.

Innenministerin Faeser warnte das Gericht jedoch vor einem weiteren Urteil, das schärfere Anforderungen an das BKA stellt. Schon heute bekomme man die meisten Terrorhinweise aus dem Ausland, weil die Sicherheitsbehörden dort nicht so streng reguliert seien.

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