Klage gegen gendergerechte Sprache: Auf zum nächsten Gericht
In Berlin klagt ein Vater gegen gendergerechte Sprache an Schulen. In erster Instanz verlor er; nun zieht er vors Oberverwaltungsgericht.
Der Kläger wendet sich dagegen, dass Lehrerinnen und Lehrer an der Schule seiner Töchter teils beim Sprechen Pausen lassen – etwa bei dem Wort „Lehrer-innen“ -, um die lange übliche männliche Form zu vermeiden. Teils würden auch Sternchen oder ein Binnen-I in Mails an Eltern oder in der schulischen Aufgabenstellung verwendet. Der Kläger und der Verein bezeichnen dies als Ideologie.
„Lehrer und Schulen haben neutral zu sein“, erklärte der Vereinsvorsitzende Walter Krämer. „Schüler jeden Alters müssen eine Sprache lernen, die normiert ist und überall verstanden wird.“ Die Genderschreibweise weiche von der amtlichen Rechtschreibung ab und verstoße gegen das Neutralitätsgebot.
Das Berliner Verwaltungsgericht entschied anders. Vor dem Hintergrund des staatlichen Erziehungsauftrags sei nicht zu erkennen, dass die Schulaufsicht gegen gendergerechte Sprache einschreiten müsse. Die Schulleitungen hätten Lehrkräften das Gendern im Unterricht freigestellt und zugleich darauf hingewiesen, dass die Rechtschreibregeln einzuhalten seien, stellte das Gericht klar.
Die Nutzung geschlechterneutraler Sprache in Lehrmaterialien überschreite nicht den durch die Rahmenlehrpläne eingeräumten Spielraum. Auch sei eine genderneutrale Kommunikation mit Eltern- und Schülerschaft nicht zu beanstanden.
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