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Klage gegen Gendern an Berliner SchuleEins ohne Sternchen

Ein Vater reicht Klage dagegen ein, dass am Gymnasium seines Kindes gegendert wird. Die dortigen Schü­le­r:in­nen finden genau das aber gut.

Das käme einer „ideologischen Indoktrination“ gleich, poltert ein Vater und reichte vor zwei Wochen Klage dagegen ein, dass in der Schule seines Kindes gendersensible Sprache benutzt wird.

Dem Gymnasium in Friedrichshain-Kreuzberg wirft er vor, einen enormen Anpassungsdruck auf Kinder auszuüben, gendergerechte Sprache zu benutzen.

Sie würden lernen, falsch zu schreiben, und Ideologien mitbekommen, die so nicht der Lehrauftrag sind. Er will mit seiner Klage vor dem Landesverwaltungsgericht erreichen, dass weder Lehrpersonal noch Kinder dort gendergerechte Sprache benutzen dürfen, sie demnach in Wort und Schrift verboten wird.

Die Schü­le­r:in­nen selbst sehen keine Gefahr. Sie sprechen sich eindeutig für das Gendern aus, steht in einer Stellungnahme, die die taz am Wochenende erreichte. Für diese Stellungnahme stimmten in einer Vollversammlung 89,1 Prozent aller Schü­le­r:in­nen – eine Selbstbezeichnung, die die Jugendlichen wie selbstverständlich für sich nutzen.

Verdrehung der Tatsachen

Die Schü­le­r:in­nen bezeichnen die Aussagen des Vaters als „eine Verdrehung der Tatsachen“. Demnach setzten Lehrpersonen schlicht den Lehrplan um, wenn sie über gendersensible Sprache unterrichten. Dieser fordert, über sexuelle und kulturelle Vielfalt aufzuklären. Die Schü­le­r:in­nen betonen, dass es beim Informieren bleibt: „Wir können selbst entscheiden, welche Form wir präferieren.“

An sich ist Gendern an Berliner Schulen eindeutig geregelt. Schulmaterial muss der amtlichen deutschen Rechtschreibung entsprechen und darf keine Sterne, Binnen-Is oder Doppelpunkte enthalten.

„Die werden in jeder Klausur und Klassenarbeit angestrichen“, heißt es in der Stellungnahme. Das würde der Aussage des Vaters entgegenstehen, an der Schule werde normgerechte Sprache vernachlässigt und ignoriert.

Für die Schü­le­r:in­nen hat das Gendern vor allem einen praktischen Nutzen: „Queere Kinder und Jugendliche unserer Schule werden sichtbar gemacht.“ Sie lehnen die Klage des Vaters vehement ab. Was wohl der Sohn darüber denkt?

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4 Kommentare

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  • schreibfit, Köln

    Die amtlichen Urkunden Duden und DIN 5008 (Regeln für Textverarbeitung) regeln seit Jahrzehnten das Gendern:

    - Plural: die Schüler(innen)



    - die Schüler/-innen

    - Dativ: den Schüler(inne)n



    - den Schüler(n)/-innen

    Mit dem gut geübten 10-Finger-Blindschreiben lässt es sich in Sekunden gendern.

  • Bernd König

    Was soll mensch sagen - da hat ein Erwachsener nicht kapiert, was heute Jugendliche teilweise schon voll drauf haben: einfach alle Geschlechter mitdenken beim Sprechen und Schreiben. Ist auch gar nicht so schwer, mensch muss nur wollen!

    • rero

      @Bernd König:

      Sie können im Artikel lesen, dass es als Rechtschreibfehler gewertet wird.

      Eine Schreibweise im Unterricht, eine für Klausuren, macht das Schulleben nicht leichter.

    • 6G
      652797 (Profil gelöscht)

      @Bernd König:

      Und wenn man nicht möchte ist das auch nicht so schwer. Ich verstehe aber auch nicht warum man dagegen klagt, vor allem wenn es kein Zwang ist.