Klage gegen das alte Heizungsgesetz: Es geht um Abgeordnetenrechte, nicht um Klimaschutz
Der CDU-Abgeordnete Thomas Heilmann störte sich am Gebäudeenergiegesetz der Ampel. Jetzt verhandelte das Bundesverfassungsgericht über seine Klage.
„Gibt es ein verfassungsrechtliches Tempolimit für die Beratung von Gesetzentwürfen?“, fragte Ann-Kathrin Kaufhold, die neue Vizepräsidentin des Bundesverfassungsgerichts, und fasste damit zusammen, um was es an diesem Donnerstag in Karlsruhe ging. Verhandelt wurde über die Organklage des ehemaligen CDU-Abgeordneten Thomas Heilmann gegen den Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens zum alten Heizungsgesetz im Sommer 2023. Es ging um Abgeordnetenrechte, nicht um Klimaschutz.
Es könnte ein Grundsatzurteil bevorstehen. Das Bundesverfassungsgericht hat jedenfalls gewisse Erwartungen geweckt, als es im Juli 2023 per Eilanordnung den Beschluss des Bundestags zum Heizungsgesetz verhinderte, um den Abgeordneten mehr Zeit zu geben.
Statt am 7. Juli wurde das Gebäudeenergiegesetz, wie es korrekt heißt, dann erst nach der Sommerpause am 8. September beschlossen. Damals entschied Karlsruhe nur aufgrund einer sogenannten Folgenabwägung. Die Rechtsfragen sollen jetzt, fast drei Jahre später, im Hauptsacheverfahren geklärt werden.
Heilmann: Gesetzgebungsverfahren als Farce
Aus Sicht von Thomas Heilmann, der dem aktuellen Bundestag nicht mehr angehört, weil er nicht mehr kandidierte, war das Gesetzgebungsverfahren zum alten Heizungsgesetz eine Farce. „Der erste Gesetzentwurf der Bundesregierung aus dem Mai 2023 war nur ein Platzhalter. Die Ampelregierung sagte selbst, dass es noch große Änderungen geben werde“, erinnert sich der CDU-Politiker, damals in der Opposition.
Erst am 30. Juni habe sich die zerstrittene Ampelkoalition auf einen neuen Entwurf geeinigt, der ihm am 3. Juli um 17.43 Uhr zugegangen sei. „Wir hatten nur 14 Stunden Zeit bis zur Beschlussfassung im Ausschuss“, kritisiert Heilmann.
Ganz anders erinnert sich die SPD-Abgeordnete Nina Scheer: „Das war ein ganz normales Gesetzgebungsverfahren. Kein Gesetzentwurf geht so in den Bundestag rein, wie er herauskommt.“ Zwar habe die Koalition nach ihrer Einigung erklärt, der zweite Entwurf sei ein „Paradigmenwechsel“ im Vergleich zum ersten Entwurf und nun werde „das Gesetz vom Kopf auf die Füße gestellt“.
Doch das sei „nur Rhetorik“ gewesen, sagte Scheer in Karlsruhe. Beim Heizungsgesetz habe es sogar mehr Transparenz gegeben als sonst. Denn Mitte Juni hatten die Koalitionsfraktionen ein „Leitplanken-Papier“ verteilt, in dem die anstehenden Änderungen, etwa bei der kommunalen Wärmeplanung, angekündigt worden waren.
Keine Vorgaben aus Karlsruhe
Das Grundgesetz sieht keine ausdrücklichen Vorgaben für das Gesetzgebungsverfahren vor, also auch keine Mindestberatungszeiten. Das Bundesverfassungsgericht hat die Ausgestaltung bisher weitgehend dem Bundestag überlassen.
Das soll auch so bleiben, forderte Rechtsprofessor Heiko Sauer, der juristische Vertreter des Bundestags. Er pochte auf die Geschäftsordnungsautonomie des Bundestags und lehnte jede Abwägung mit Abgeordnetenrechten ab. Allenfalls solle das Bundesverfassungsgericht eine Missbrauchskontrolle vornehmen, um zu verhindern, dass die Regierungsmehrheit mit Verfahrenstricks absichtlich die Opposition ausbootet.
Darum sei es beim Heizungsgesetz 2023 aber überhaupt nicht gegangen, betonte der Grünen-Abgeordnete Helge Limburg. „Wir wollten das Heizungsgesetz vor der Sommerpause verabschieden, um eine regierungszersetzende Sommerdiskussion zu vermeiden.“
Kläger Heilmann und sein Rechtsbeistand Stefan Korioth hoffen dagegen, dass das Bundesverfassungsgericht ein Leitbild des „informierten Abgeordneten“ festschreibt. Sie pochten auf rechtzeitige Information und genügend Zeit zur Beratung, um eine fundierte Abstimmung über Gesetzentwürfe zu ermöglichen.
Das Bundesverfassungsgericht wollte noch den ganzen Donnerstagnachmittag über den Fall verhandeln. Das Urteil wird dann in einigen Monaten verkündet.
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