piwik no script img

Klage gegen EU-AgenturChemieunternehmen gescheitert

Hersteller Chemours wollte Einstufung von GenX-Chemikalien als besorgniserregend verhindern. Doch der EU-Gerichtshof hält sie für gerechtfertigt.

In Dordrecht betreibt das Unternehmen Chemours die größte Teflonfabrik in Europa Foto: ANP/imago

Freiburg taz | GenX-Chemikalien bleiben auf der Liste der besonders besorgniserregenden Stoffe. Hersteller Chemours scheiterte mit einer Klage beim Europäischen Gericht (EuG) in Luxemburg. Die GenX-Chemikalien waren die ersten, die auch wegen ihrer Langlebigkeit und Mobilität auf die Liste gesetzt wurden.

Chemours ist ein US-Chemie-Unternehmen, das 2015 vom Dupont-Konzern abgespalten wurde. Chemours produziert unter anderem Teflon, das als Bratpfannenbeschichtung bekannt wurde. Bei der Teflon-Produktion kommen auch die sogenannten GenX-Chemikalien zum Einsatz, die nach einem Produktionsverfahren benannt wurden. Die offizielle Abkürzung ist HFPO-DA.

Früher wurde bei der Teflonproduktion der Stoff PFOA eingesetzt, den die EU jedoch 2017 auf Vorschlag des deutschen Umweltbundesamts verbot, weil er giftig ist und die Fortpflanzung schädigt. Doch auch die GenX-Chemikalien als Ersatzstoffe sind problematisch. Sie sind giftig für die Leber, die Nieren und das Immunsystem. Außerdem sind sie sehr langlebig und mobil, das heißt, sie verbreiten sich leicht, insbesondere im Wasserkreislauf.

Im Sommer 2019 beschloss deshalb der Ausschuss der Mitgliedstaaten der Europäischen Chemikalien-Behörde (ECHA) einstimmig, die GenX-Chemikalien auf die Liste der besorgniserregenden Chemikalien zu setzen. Der Antrag kam aus den Niederlanden, die in dieser Frage besonders engagiert sind, weil sich in Dordrecht eine Produktionsanlage von Chemours befindet.

Schon die Listung eines Stoffes hat konkrete Folgen: So können Konsumenten Auskunft verlangen, ob der Stoff in bestimmten Waren enthalten ist. Der Stoff wird dann aber auch Gegenstand eines besonderen Zulassungsverfahrens und kann dabei verboten werden. Die Listung ist somit ein klares Signal an die Wirtschaft, nach Alternativen zu suchen.

Allerdings klagte Hersteller Chemours gegen die Listung. Hauptargument: GenX-Chemikalien reichern sich kaum im Körper an. Doch das Europäische Gericht hat nun alle Einwände von Chemours gegen die Listung abgewiesen. „Die Entscheidung des Europäischen Gerichts ist wichtig, weil hiermit die Bedeutung von Langlebigkeit und Mobilität für die Einstufung einer Chemikalie als besorgniserregend bestätigt wurde“, erklärte Ninja Reineke von der NGO Chemtrust.

Die NGO sieht das Urteil auch „als wichtiges Signal für die EU-Chemikalienpolitik“, da die EU parallel an einem Verbot der gesamten Stoffklasse der sogenannten PFAS-Chemikalien arbeite, zu denen auch die GenX-Stoffe gehören.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen

Mehr zum Thema

0 Kommentare

  • Noch keine Kommentare vorhanden.
    Starten Sie jetzt eine spannende Diskussion!