Klage gegen Coronaregeln: Ferienwohnpark gegen Regierung
Der Besitzer einer Wohnanlage für Touristen setzt die Bundesregierung mit einer Klage unter Druck. Er will für Geimpfte und Genesene öffnen dürfen.
Der Ferienwohnpark (FeWoPa) Immenstaad am Bodensee besteht aus rund 100 Häusern mit 160 Wohnungen für Selbstversorger:innen. Derzeit ist die Anlage geschlossen, denn der Bodenseekreis hat einen Inzidenzwert von 167, also deutlich über der Schwelle 100, ab der die Bundesnotbremse gilt. Normalerweise macht der FeWoPa sein Hauptgeschäft in der Zeit ab den Osterferien.
Der Betreiber der Anlage möchte seine Ferienhäuser deshalb wieder öffnen, und zwar nur für Geimpfte und Genesene. Es gebe keinen Grund mehr, Angebote für diese beiden Gruppen zu verbieten, da diese nach Feststellung des Robert-Koch-Instituts kaum noch infektiös sein können.
Die Bundesnotbremse lässt derzeit aber keine Ausnahmen zu, deshalb hat der FeWoPa-Anwalt Patrick Heinemann jetzt die Bundesregierung verklagt. Sie soll von ihrer Möglichkeit Gebrauch machen, per Verordnung solche Angebote für Geimpfte und Genesene zuzulassen. Das örtlich zuständige Verwaltungsgericht Berlin soll die Bundesregierung dazu verpflichten. Dort ist es die erste derartige Klage.
Ein „faktisches Berufsverbot“?
Der Ferienwohnpark, eine GmbH, beruft sich auf das Grundrecht der Berufsfreiheit. Die derzeitige Schließung sei unverhältnismäßig und ein „faktisches Berufsverbot“. Die massiven Einnahmeverluste könnten auch später nicht aufgeholt werden, weil urlaubsbedürftige Geimpfte jetzt schon in die Schweiz oder nach Frankreich fahren könnten, wo die Hotels geöffnet seien. Auch in Österreich sei eine Öffnung zeitnah angekündigt, heißt es im Eilantrag, der am Wochenende eingereicht wurde und der taz vorliegt.
Tatsächlich plant die Bundesregierung auch eine Ausnahmeverordnung für Geimpfte. Sie soll am Mittwoch im Kabinett beschlossen werden, der Bundestag soll am Donnerstag und der Bundesrat am Freitag zustimmen – wenn sich alle Beteiligten rechtzeitig einig werden.
Nach bisherigem Stand würde diese Verordnung dem FeWoPa aber nicht weiterhelfen. Denn Geimpfte dürften dann zwar nachts auf die Straße und sich auch wieder unbegrenzt mit anderen treffen. Es ist aber nicht vorgesehen, dass Hotels, Restaurants und Kultureinrichtungen speziell für Geimpfte geöffnet werden dürfen.
Anwalt Heinemann sieht das nicht ein: „Wenn sich Geimpfte bald wieder in beliebiger Zahl in Privatwohnungen treffen dürfen, warum dürfen sie sich dann nicht gemeinsam in einer Ferienwohnung aufhalten?“
Heinemann ist inzwischen Spezialist für die Rechte von Geimpften. Vor einigen Wochen hat er im ersten Geimpften-Prozess Deutschlands die Wiedereröffnung der Cafeteria des Seniorenzentrums Mühlehof bei Lörrach durchgesetzt. Wann das Verwaltungsgericht Berlin entscheidet, ist noch offen. Vermutlich wird es zunächst der Bundesregierung eine Frist zur Stellungnahme setzen.
Die SPD-Vorsitzende Saskia Esken hat sich unterdessen gegen eine Öffnung von Hotels und Gastronomie für Geimpfte ausgesprochen. Dagegen plädierte Klaus Ernst (Linke) für eine sofortige Öffnung.
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