Kitas und Schulen im Lockdown: Zu, offen, im Notbetrieb
Vielen Eltern ist nicht klar, wie die Betreuung der Kinder jetzt im Lockdown aussieht. Klar ist nur: in jedem Bundesland anders.
Vom Mittwoch bis zum 10. Januar sollen Schul- und Kitakinder, „wann immer möglich, zu Hause betreut werden“, heißt es in dem Beschluss. Schulen sollen daher „grundsätzlich geschlossen“ oder die Präsenzpflicht soll ausgesetzt werden, stattdessen werde „Distanzlernen angeboten“. Im Gegenzug sollen Eltern für die Betreuung ihrer Kinder bezahlten Urlaub nehmen können und Kitas und Schulen wie im ersten Schullockdown eine Notbetreuung anbieten.
„Die Schulen hätten sich eine klarere Ansage gewünscht“, sagt Günther Fuchs zu den Lockdown-Beschlüssen. Bei dem Landesvorsitzenden der Gewerkschaft Erziehung und Wissen (GEW) Brandenburg laufen seit Montagvormittag die Telefone heiß. Der Grund: Brandenburg hat die Anwesenheitspflicht im Unterricht schon zum Wochenstart aufgehoben, wie auch Nordrhein-Westfalen oder Sachsen.
In den Ländern wird also schon erprobt, was bundesweit ab Mittwoch gilt. „Die Kollegen sind stinksauer, dass das Kultusministerium wieder die Verantwortung auf Schulen und Eltern abwälzt“, sagt Fuchs zur Stimmung in den brandenburgischen Lehrerzimmern. Und in NRW spricht die Landeselternkonferenz von einer „chaotischen“ Umstellung.
Schulen bleiben offen
Ab Mittwoch wird es nicht unbedingt übersichtlicher. In Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern oder dem Saarland etwa bleiben Schulen weiterhin grundsätzlich geöffnet. In Hamburg entscheiden – ähnlich wie in NRW – die Eltern, ob sie ihre Kinder zur Schule schicken oder diese zu Hause weiterlernen. In Mecklenburg, können Schüler:innen der Jahrgänge 1 bis 6, die zu Hause nicht betreut werden können oder aber keinen angemessenen Arbeitsplatz haben, weiterhin zur Schule gehen.
Anders als im Frühjahr müssen die Eltern nicht nachweisen, dass sie in einem sogenannten systemrelevanten Beruf arbeiten. Kinder mit besonderem Förderbedarf können ebenfalls in der Schule lernen. Das Saarland verfährt ähnlich. Diese Regelungen sollen auch in der ersten Schulwoche nach den Weihnachtsferien greifen.
In Bayern sollen die Schulen ab Mittwoch Distanzunterricht organisieren. Für Alleinerziehende und Eltern in „systemkritischen“ Berufen stellen die Schulen eine Notbetreuung bereit, für Förderschüler:innen ebenfalls. Ab dem 21. Dezember beginnen dann eh die Ferien und die dauern in Bayern traditionell bis zum 11. Januar.
Sachsen-Anhalt verlängert die Ferien. Der Präsenzunterricht ist dort ab Mittwoch für die Schuljahrgänge 1 bis 6 aller Schulformen und darüber hinaus ab dem 7. Schuljahrgang an Förderschulen aufgehoben.
Und die Förderschulen?
Andere Länder wie Berlin oder Thüringen setzen den Präsenzunterricht ab Mittwoch ganz aus, bieten aber eine großzügige Notbetreuung an. In Thüringen wird diese für die Klassenstufen 1 bis 6, für alle Jahrgänge an Förderschulen sowie in der Kindertagesbetreuung gewährleistet. Ob die Eltern arbeiten und in welchem Beruf, spielt keine Rolle.
Berliner Eltern steht eine Notbetreuung zu, wenn sie alleinerziehend sind oder in „systemrelevanten“ Berufen arbeiten. Die Liste solcher Berufe ist aber weit gefasst. Schüler:innen mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung werden auch nach Mittwoch in der Schule betreut. Ähnlich ist die Betreuung in Baden-Württemberg geregelt. Ansonsten schickt das Land die Schüler:innen ab Mittwoch nach Hause. Lediglich die Abschlussjahrgänge werden bis zum 23. Dezember von fern unterrichtet.
Bei diesem Flickenteppich kann Gewerkschafter Fuchs aus Brandenburg nur den Kopf schütteln: „Warum haben die Länder nicht einfach die Schulschließung angeordnet und fertig?“ Nun müssten die Schulen gleichzeitig Präsenz- und Distanzunterricht anbieten sowie die Notbetreuung stemmen.
Kritik kommt auch vom Landesschülerrat Niedersachsen. In einer Stellungnahme spricht er von „unausgereiften Lösungen“. Über Wochen habe sich die Politik gegen die Empfehlungen der Wissenschaft gesträubt, auf Wechselunterreich umzustellen. Dieses Modell sei erneut komplett übergangen worden.
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