Vier Paare hatten gegen die Kirchensteuer geklagt, weil der konfessionslose Partner mitzahlen muss. Der EuGH wies die Klage zurück, weil die Steuer nicht staatlich ist.
Das Unrecht beim Kirchenrecht regiert weiter: Der 94 Jahre alte Verfassungsauftrag in punkto Trennung von Kirchen und Staat wurde vom Bundestag schlichtweg abgesagt.