Kirchensteuer: Babytaufe: Kirche darf kassieren

Als Baby in der DDR Getaufte scheitert mit einer Klage gegen eine 2011 erhobene Steuerforderung der evangelischen Kirche.

Taufbecken in einer katholischen Kirche Foto: dpa

Das Berliner Verwaltungsgericht hat die Klage einer 66-Jährigen gegen eine Kirchensteuer-Nachforderung der Evangelischen Kirche abgewiesen. Die konfessionslos lebende Gabriele V. hatte gegen Steuererhebungen geklagt, die die Kirche in den Jahren 2012 und 2013 gegen sie geltend gemacht hatte, obwohl sie ihres Wissens nach niemals Kirchenmitglied gewesen war.

Ihre Eltern, SED-Funktionäre, hatten sie als Säugling in der DDR taufen lassen, traten aber 1956 und 1958 aus der Kirche aus. Daraufhin wuchs die Klägerin ohne Bezug zur Kirche in einem atheistischen Umfeld auf. 2011 erhielt die damals 58-Jährige einen Fragebogen der Kirchensteuerstelle zu ihrer Kirchenzugehörigkeit. Nach ihrer Verneinung einer Mitgliedschaft wurde ihr mitgeteilt, durch ihre Taufe sei sie seit 1953 Mitglied und demnach kirchensteuerpflichtig.

Die Fall ist speziell, aber brisant: Für die Kirchen stand die Begründung der Mitgliedschaft durch die Säuglingstaufe als steuerrechtliches Prinzip auf dem Spiel.

„Sittenwidriger Vertrag“

Die Klägerseite, vertreten durch Eberhardt Reinecke vom Institut für Weltanschauungsrecht, bezeichnete diesen unterstellten Zusammenhang als rechtswidrig, da die Klägerin sich nicht freiwillig für eine Mitgliedschaft hatte entscheiden können. Außerdem verletze die Rasterfahndung mittels Fragebögen durch die kirchliche Steuerstelle das Recht auf informationelle Selbstbestimmung.

„Es ist wahrscheinlich, dass wir nun ein Berufungsverfahren anstreben“, so Kläger-Anwalt Reinicke. „Ich denke, eine Kirche, die sich auf derart absurde Rechtspositionen bezieht, schadet sich letztendlich mehr, als ihr die Kichensteuerbeträge zweier Jahre nutzen.“ Der bekannte Kirchenkritiker Michael Schmidt-Salomon von der Giardano-Bruno-Stiftung bezeichnete die Praxis der Kirche als „sittenwidrigen Vertrag“.

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