Kinderschutzbund-Chef über Grundgesetz: „Kinder brauchen besondere Rechte“
CDU und SPD planen im Bund eine Grundgesetzänderung. Diese schwäche die Position der Kinder, warnt Ralf Slüter vom Hamburger Kinderschutzbund.
Herr Slüter, warum lädt der Hamburger Kinderschutzbund am 22. April zur Diskussion über „Kinderrechte ins Grundgesetz“?
Ralf Slüter: Im Moment versuchen Bundestag und Bundesrat einen Kompromiss zwischen CDU und SPD zu verabschieden. Die Kinderrechteorganisationen fordern seit Jahren, dass Kinderrechte im Grundgesetz verankert werden. Dafür braucht man eine Zweidrittelmehrheit. Und die haben jetzt einen Kompromiss gefunden, der uns nicht gefällt.
Welche Formulierung stört Sie?
Nichts vom dem, was wir fordern, ist umgesetzt. Zwar werden Kinderrechte im Grundgesetz erwähnt, aber der Vorrang und die besondere Bedeutung ihrer Rechte sind dort überhaupt nicht beschrieben. Es heißt dort, das Kindeswohl sei „angemessen“ zu berücksichtigen. Das kann man sich schenken. Kinder haben sowieso Rechte wie alle Menschen, die verbrieft sind im Grundgesetz. Das ist so. Aber Kinder können an keiner Stelle für sich sorgen und selbst die Stimme erheben. Deswegen brauchen sie besondere Rechte. Aber wenn es nur heißt „angemessen“, dann ist das weniger als das Grundrecht, das ihnen sowieso zusteht.
Wieso das?
Wer entscheidet, was angemessen ist? Das gibt wieder Erwachsenen das Recht, das zu beurteilen. Die Rechtsposition der Kinder wird geschwächt. Das ist auch die Befürchtung von Anwälten und Richtern.
Ralf Slüter
59, Psychologe und Kindertherapeut, ist seit vier Jahren Geschäftsführer des Kinderschutzbundes in Hamburg.
Was fordern Sie nun?
Wir lehnen diesen Kompromiss ab. Besser, man lässt es und sucht neue Mehrheiten im Bundestag nach den Wahlen.
Welche Formulierung wäre gut?
Kinderrechte sollten in der Art und Weise, wie die UN-Kinderrechte-Charta das fordert, im Grundgesetz stehen. Also: Jedes Kind hat das Recht auf Förderung seiner körperlichen und geistigen Fähigkeiten zur bestmöglichen Entfaltung seiner Persönlichkeit sowie auf Schutz der staatlichen Gemeinschaft. Es hat das Recht auf Beteiligung. Und dem Kindeswohl kommt bei allem staatlichen Handeln, das seine Rechte berührt, vorrangige Bedeutung zu.
Welche Partei steht für welche Position?
Soweit ich weiß, will die SPD auch das, was wir uns vorstellen. Was genau die CDU befürchtet, ist mir unklar. Dass vielleicht Kinderrechte ausspielbar sind gegen Elternrechte. Dass Elternrechte eingeschränkt werden, das will die CDU nicht. Von daher glaube ich, dass dieser Kompromiss das Einzige ist, was mit der CDU durchsetzbar ist. Wir wünschen, dass das abgelehnt wird. Die SPD könnte in der Gefahr sein, zu sagen, besser das als gar nichts. Aber wir sehen darin einen Rückschritt.
In welchem Stadium ist die Sache?
„Kinderrechte ins Grundgesetz – ganz, ein bisschen oder gar nicht?“, 22. April, 17 bis 19 Uhr mit Politikern auf Einladung des Kinderschutzbundes Hamburg, Anmeldung: Veranstaltungen@Kinderschutzbund-Hamburg.de
Die Bundesregierung hat den Kompromiss beschlossen. Jetzt sind Bundestag und Bundesrat an der Reihe. Wir wünschen uns, dass der Bundesrat nicht zustimmt.
Sie haben heute Politiker am Tisch. Marcus Weinberg, Melanie Leonhard. Hoffen Sie, Sie können mit beiden eine Lösung finden?
Weinberg ist familienpolitischer Sprecher der CDU im Bundestag und hat diesen Kompromiss verhandelt. Er muss erklären, warum diese Formulierung gefunden wurde. Sozialsenatorin Leonhard wird diejenige sein, die mit dem Justizressort mitbestimmt, wie Hamburg im Bundesrat stimmt. Wir wünschen, dass sie nein sagt oder für Nachverhandlungen sorgt.
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