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Kinderporno-AffäreEdathy wird angeklagt

Die Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen den ehemaligen SPD-Abgeordneten Sebastian Edathy. Er soll auch Kinderpornos heruntergeladen haben.

Da war er noch in Amt und Würden: Sebastian Edathy. Bild: dpa

BERLIN taz | Sebastian Edathy kommentiert die Affäre regelmäßig auf seiner Facebook-Seite. Diese Woche postete er zum Beispiel eine selbst gedichtete Medienkritik und ein Zitat des chinesischen Philosophen Konfuzius. „Finde nicht mehr Gefallen am Fallen anderer als am eigenen Gehen – oder prüfe Deinen Weg.“ Der Sozialdemokrat fühlt sich zu Unrecht mit öffentlicher Häme und Verachtung konfrontiert.

Am Donnerstag hat die Edathy-Affäre ihren vorläufigen Höhepunkt erreicht. Die Staatsanwaltschaft Hannover erhob Anklage gegen den 44-jährigen Sozialdemokraten. Er steht im Verdacht, kinderpornografische Fotos und Videos angeschaut und besessen zu haben.

Edathy werde vorgeworfen, „in der Zeit vom 01. bis 10. November 2013 an sechs Tagen über seinen Bundestagslaptop kinderpornografische Bild- und Videodateien aus dem Internet heruntergeladen zu haben“, teilte die Staatsanwaltschaft mit. Außerdem soll Edathy einen Bildband und eine CD besessen haben, deren Inhalt die Staatsanwaltschaft als jugendpornografisch wertet.

Edathys verschwundener Dienstlaptop ist eine von vielen Merkwürdigkeiten des Falles. Jener war ihm angeblich wenige Tage vor Durchsuchungen seiner Wohnung und seines Büros in Niedersachsen und Berlin abhanden gekommen. Edathy hatte angegeben, der Laptop sei ihm auf einer privaten Zugreise aus Nordrhein-Westfalen nach Amsterdam gestohlen worden.

Er habe während eines längeren Aufenthalts den Zug verlassen und unvorsichtigerweise das Gerät am Platz zurückgelassen. Im politischen Berlin halten viele diese Aussage für eine Ausflucht. Und mutmaßen, Edathy habe den Rechner damals absichtlich beiseite geschafft, um Beweise zu vernichten.

Alle Vorwürfe abgestritten

Edathy hatte im Februar sein Bundestagsmandat niedergelegt. Er war ins Visier der Behörden geraten, weil sein Name auf der Kundenliste eines kanadischen Internetportals stand, das auch Kinderpornos verbreitete. Dort soll er laut Staatsanwaltschaft zwischen 2005 und 2010 mindestens 31 Videos oder Fotosets gekauft haben. Darauf sollen nackte Kinder im Alter zwischen neun und 14 Jahren zu sehen gewesen sein. Der Besitz dieses Materials, sogenannter Posing-Bilder, ist in Deutschland legal. Edathy hatte deshalb alle Vorwürfe abgestritten und auf sein Recht auf Privatsphäre verwiesen.

„Ich bin ein Gegner von Kinderpornografie“, sagte er im März in einem Interview. Und: „Ich bin nicht pädophil.“ Wenn ein privates Verhalten legal sei, gehe es niemanden etwas an, so Edathy. „In der Kunstgeschichte hat der männliche Akt, auch der Kinder- und Jugendakt, übrigens eine lange Tradition.“ Dieser Satz stieß auch ehemaligen Parteifreunden bitter auf.

Edathy wirft den Ermittlern vor, seine Immunität als Bundestagsabgeordneter missachtet zu haben. Sie hätten Details an die Öffentlichkeit gegeben und seinen Ruf zerstört. Wo sich Edathy im Moment aufhält, ist unklar. Er soll sich im europäischen Ausland befinden.

Vor Gericht wollen sich die Staatsanwälte nun auf wenige Downloads konzentrieren, die sie für strafbar halten. Die entscheidenden Hinweise fanden die Ermittler in Verbindungsdaten der Bundestagsserver, welche drei Monate gespeichert werden. Obwohl der Laptop als Beweisstück fehlte, konnten sie mit den Daten offenbar nachvollziehen, welche Dateien sich Edathy heruntergeladen hat.

Haftstrafe von bis zu zwei Jahren

Zuständig ist das Landgericht Verden. Die Richter müssen jetzt entscheiden, ob sie ein Verfahren eröffnen. Sie können für den Besitz von kinderpornografischem Material eine Haftstrafe von bis zu zwei Jahren verhängen. Der Anwalt Edathys teilte mit, er sehe in der Anklageschrift „keine tragfähige Grundlage für einen Prozess“.

Mit der Edathy-Affäre beschäftigt sich auch ein Untersuchungsausschuss des Bundestages. Das Gremium soll die Rolle des Bundeskriminalamts und anderer Behörden untersuchen und der Frage nachgehen, ob der SPD-Politiker vor den Ermittlungen gewarnt wurde.

Der SPD-Vorstand hat gegen Edathy ein Parteiordnungsverfahren angestrengt, an dessen Ende ein Parteiausschluss stehen kann. Die zuständige Schiedskommission in Hannover lässt das Verfahren ruhen. Begründung: Es gelte die Unschuldsvermutung. „Das Verfahren ruht weiterhin“, sagte eine Sprecherin des SPD-Landesverbandes Niedersachsen. „Die Anklageerhebung ist ja nur ein nächster Schritt.“

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2 Kommentare

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  • Herzlichen Glückwunsch Deutschland. Von Betrügern, Kinderschändern und Drogenabhängigen wirst Du regiert. Da bekomme ich Angst. Vor allem in dem Fall Edathy der seine politische Immunität vorschiebt und sich dann noch über den Dienst-Rechner Pornos zieht und den dann noch verschwinden lässt. Der Bürger darf moralisch und rechtlich darauf vertrauen dass die von ihm gewählten politischen Vertreter objektiv moralisch, sittlich und rechtstreu sich für die Belange, Bedürfnisse und Grundrechte der Bürger einsetzen. Statt dessen verstecken sich solche Leute hinter ihrer diplomatischen Immunität und verletzten eben diese schutzwürdigen Belange der Bürger und sogar besonders schutzwürdiger Kinder. Da ist es mir ziehmlich egal ob die Bilder/Videos das strafbare Maß erreicht haben oder eben nicht. Wer so etwas bestllt gehöhrt aus dem politischen und staatlichen Dients sofort entfernt. Es sei noch angemerkt, um dass Ausmaß dieses Fehlverhalten darzustellen, dass jeder weiss was mit solchen Personen in einer JVA angestellt wird.

  • ganz nebenbei:

     

    "Pressestatement von Edathy's Anwalt, 17.07.2014

     

    Über Medienberichte wurde heute bekannt, dass die Staatsanwaltschaft Hannover Anklage gegen Sebastian Edathy erhoben hat.

     

    Diese Meldung wurde anschließend durch einen Anruf des Landgerichtes Verden bei mir und eine Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Hannover bestätigt.

     

    Erneut wurden somit Informationen an Medienvertreter weitergegeben, bevor Herr Edathy bzw. ich als sein Anwalt in Kenntnis gesetzt wurden.

     

    Das Landgericht Verden hat nach telefonischer Auskunft durch den zuständigen Richter eine Frist bis zum 15. August 2014 für eine Stellungnahme durch Herrn Edathy gesetzt. Anschließend soll über die eventuelle Zulassung der Anklage entschieden werden.

     

    Nach unserer Auffassung bildet die Anklageschrift keine tragfähige Grundlage für einen Prozess.

     

    Derzeit liegt beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eine Verfassungsbeschwerde von Herrn Edathy wegen der Einleitung und der Durchführung des gegen ihn eingeleiteten Ermittlungsverfahrens vor."

     

    siehe:

    https://www.facebook.com/edathy?hc_location=timeline