Kinderkriegen in der Pandemie: Nebenher gebären
Mutterschutz ist eine schöne Sache, gibt es aber gerade leider nicht. Was einen vor einer Geburt Anfang 2021 so alles um den Schlaf bringt.

F ür uns bringt diese Pandemie ein paar Wochen vor der Geburt einige Probleme mit sich: Wer betreut den 3-Jährigen, wenn die Kita zu hat, der Vater arbeiten muss und ich so beweglich bin wie ein Walross? (Ich denke da an ein sehr schönes Walross, grazil insgesamt, aber eben doch ein Walross.) Sollte die Kita öffnen, ist es klug, ihn hinzubringen? Was bedeutet eine Corona-Infektion für eine Geburt – Presswehen mit FFP2? Wer betreut das größere Kind während der Geburt, wenn keine Familie da ist und er die Freund:innen nicht mehr erkennt? Kann der Opa zum Termin anreisen und wie lange müssen wir uns vorher isolieren?
Eine Menge Fragen, die einen vortrefflich um den Schlaf bringen können. Aber ich bleibe mal beim akuten Problem, dem Walross-Problem. Nun haben Bund und Länder die Kinderkrankentage für berufstätige Eltern verdoppelt, damit sie die Kinder zu Hause betreuen können, wenn Kitas und Schulen zu sind. Die Eltern verlieren zwar einen Teil ihres Einkommens, aber vielleicht besser das als den Verstand.
Der Witz ist, wir sind beide berufstätig, aber ab dem Mutterschutz gelte ich laut Krankenkasse wohl als eine Art Hausfrau und somit als in der Lage, fünf Tage die Woche für je acht Stunden einen 3-Jährigen alleine zu bespaßen. Ein Beruf, den sonst der Kita-Erzieher ausübt. Wir müssten nun ein ärztliches Attest vorlegen, dass ein zusätzlicher medizinischer Grund vorliegt, weshalb ich nicht in der Lage bin, sonst kriegt der Vater keine Kinderkrankentage.
Nur: in welchem Universum ist eine Schwangerschaft im 9. Monat kein medizinischer Grund? Bei diesem Thema kommen für gewöhnlich jetzt Männer auf den Plan, die meinen, Geburten mache man seit Jahrtausenden easy nebenbei. Und Frauen, die quasi während der Arbeit die Kinder rausgedrückt haben. Supertoll. Ich gratuliere herzlichst. Zu diesem „Wer ist hier die härtere Mutter“-Spiel ein andermal mehr. Ich bin auf jeden Fall nicht mehr in der Lage, die Ganztagsbetreuung für ein Kleinkind zu übernehmen.
Strecken, beugen, hocken, bücken
Um die Gesundheit der Schwangeren und des Kindes zu schützen, gibt es in Deutschland ja eigentlich auch den Mutterschutz sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt. Das Mutterschutzgesetz soll vor Benachteiligung und Überlastung schützen. Es gibt Tätigkeiten, die für Schwangere verboten sind: etwa regelmäßig ohne mechanische Hilfsmittel Lasten von mehr als fünf Kilogramm oder gelegentlich Lasten von mehr als zehn Kilogramm von Hand heben, halten, bewegen oder befördern (einen 3-Jährigen zum Beispiel, der beschließt, er will jetzt nicht mehr laufen, und sich in den Schnee legt).
Oder Tätigkeiten, bei denen man sich häufig erheblich strecken, beugen, dauernd hocken, sich gebückt halten oder sonstige Zwangshaltungen einnehmen muss (wie Spielen mit einem 3-Jährigen zum Beispiel). Außerdem müssen nach der täglichen Arbeitszeit elf Stunden ununterbrochene Ruhezeit eingehalten werden.
(Ich lache laut.)
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