Kindergrundsicherung im Bundestag: Mütter sollen mehr arbeiten

Am Donnerstag ist die erste Lesung der Kindergrundsicherung im Bundestag. Die FDP will mehr „Erwerbsanreize“ für Eltern.

Bauteile einer Holzeisenbahn für Kinder

Baustelle Kindergrundsicherung: Am Donnerstag wird im Bundestag weiter gestritten Foto: Christoph Soeder/dpa

Während in der Koalition noch über den Umgang mit Migration gestritten wird, steht der nächste Konflikt bereits auf der Tagesordnung: Die Kindergrundsicherung hat am Donnerstag ihre 1. Lesung im Bundestag. Dabei wird es aller Voraussicht nach um den Bürokratieaufwand, die Regelungen für Kinder im Asylbewerberleistungsgesetz sowie die von der FDP geforderten Erwerbsanreize gehen.

„Als Abgeordnete feilen wir nun an Details des Gesetzentwurfs, um ihn noch besser zu machen“, heißt es in einem Pressestatement der Grünen-Abgeordneten Nina Stahr. Dabei hatten die Koalitionspartner_innen um die federführende Familienministerin Lisa Paus (Grüne), Finanzminister Christian Lindner (FDP) und Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) monatelang um einen Kompromiss gerungen. Ende August hatten sie sich auf einen gemeinsamen Gesetzesentwurf geeinigt, im September hatte das Kabinett den Entwurf beschlossen.

Zufrieden scheinen die Mitglieder der Koalition nicht zu sein: Johannes Vogel, parlamentarischer Geschäftsführer der FDP, kündigte Anfang Oktober an, dass weiterhin Erwerbsanreize gesetzt werden müssen. „Wer arbeitet oder mehr arbeitet, muss immer auch mehr Geld zur Verfügung haben als jemand, der nicht oder weniger arbeitet“, sagt auch Katja Adler (FDP) der taz. „Daher müssen die Grundlagen geschaffen werden, dass beide – Eltern und Alleinerziehende – vollumfänglich arbeiten können. Dazu zählt insbesondere auch, gute und in Platzzahl und Zeitumfang ausreichende Kinderbetreuung sicherzustellen.“

Dass die FDP sich auf diesen Aspekt fokussiert, stößt innerhalb der Koalition auf Kritik: „Alleinerziehendenfamilien sind die Gruppe, die am meisten von Armut betroffen sind – trotz Erwerbstätigkeit“, sagt Jasmina Hostert (SPD). „Es ist diskriminierend, von Erwerbsanreizen zu sprechen, während Alleinerziehende tagtäglich den Spagat zwischen Kinderbetreuung, Erwerbstätigkeit, systemrelevanter Care-Arbeit und vielen weiteren Verpflichtungen managen. Wir müssen ihre enorme Leistung anerkennen und aufhören, sie noch mit Erwerbsanreizen zu diskriminieren.“

Die Linkspartei sieht das Konzept verfehlt

Heidi Reichinnek, kinder- und jugendpolitische Sprecherin der Linken, kritisiert das derzeitige Konzept der Bundesregierung als „Etikettenschwindel“: „Nicht mal das Minimalziel, nämlich niemanden schlechter zu stellen, erreicht der Gesetzesentwurf“, so Reichinnek.

„Nach aktuellem Stand droht beispielsweise, dass bei manchen Kindern von Alleinerziehenden und Kindern im Asylbewerberleistungsgesetz am Ende weniger Geld ankommen wird als bisher.“ Letztere bekamen bislang einen Sofortzuschlag von 20 Euro, der wegfallen soll. Bei Alleinerziehenden ist nun vorgesehen, dass ein Unterhaltsvorschuss für Eltern von über 6-Jährigen nur dann ausgezahlt wird, wenn sie über 600 Euro verdienen.

Nina Stahr teilt die Kritik teilweise: „Als Bündnisgrüne hätten wir gerne Verbesserungen für Kinder im Asylbewerberleistungsgesetz erwirkt.“

Am Montag ist eine Anhörung im Familienausschuss angesetzt, bis Mitte Dezember soll der Bundestag das Gesetz beschließen. Anfang Februar soll das Gesetz durch den Bundesrat.

Mit der Kindergrundsicherung will die Ampel Leistungen bündeln und Bürokratie abbauen. Ab dem 1. Januar 2025 soll sie in Kraft treten. Dafür ist ein Grundbetrag vorgesehen, das heutige Kindergeld. Dazu kommt ein Zusatzbetrag, den Menschen beantragen können, die Kinderzuschlag, Kinderfreibetrag und Bürgergeld bekommen. Darüber sollen Berechtigte künftig informiert werden.

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