Kinderbetreuung in der Coronakrise: Auffangnetz für Kitas
Weil Kitas geschlossen bleiben, könnte ihnen bald das Geld ausgehen. Mehrere Bundesländer springen nun finanziell ein, auch um Eltern zu entlasten.
Zwar tragen die Gemeinden selbst einen Teil des Budgets der Kitas vor Ort, dazu kommen aber eben auch Beiträge der Eltern. Die Frage ist nun: Was passiert mit diesen Beiträgen, wenn die Kitas geschlossen bleiben? Sollen Eltern weiter bezahlen auch wenn die Kinder zuhause bleiben? Und wenn nein: Wer bezahlt stattdessen die Kitas, um deren Pleite zu verhindern?
Bislang ist das Vorgehen der Länder und Kommunen uneinheitlich: Während einige Kommunen weiterhin auf die Erhebung der Elternbeiträge bestehen, gibt es andernorts bereits Ankündigungen, die Beiträge erstatten zu wollen – freie KitaträgerInnen sind von der Beitragserstattung jedoch teilweise ausgenommen.
Brandenburg geht derzeit voran: Ab dem 1. April 2020 werden allen Eltern, die keine Notfallbetreuung in Krippe, Kita und Hort in Anspruch nehmen, von der Beitragspflicht befreit, so Bildungsministerin Britta Ernst (SPD) vergangene Woche. Um etwaige Einnahmeausfälle zu kompensieren, stellt das Land insgesamt 14 Millionen Euro zur Verfügung. Eine Forderung können sowohl Kitas in öffentlicher als auch in freier TrägerInnenschaft beantragen. Gezahlt werden sollen pro Kind und Monat 160 Euro für die Krippe, 125 Euro für den Kindergarten und 80 Euro für den Hort.
Am Freitag verkündete auch Baden-Württemberg, ebenfalls die Kita-Gebühren zu übernehmen. Landesregierung und kommunale Landesverbände haben sich auf eine Soforthilfe von 100 Millionen Euro geeinigt. Viele Eltern müssten arbeiten und könnten gerade nicht auf Unterstützung der Großeltern zählen. „Da darf es dann nicht noch finanzielle Sorgen geben“, so Ministerpräsident Kretschmann (Grüne).
Zwei Drittel der Kitas gehören freien Trägern
Die Kita-Gebühren bei freien TrägerInnen sollen in Baden Würtemberg bis zur Höhe des kommunalen Satzes erstattet werden. Dies gilt ebenfalls für im März angefallene Zahlungen – ob Eltern für bereits gezahlte Beiträge entschädigt werden, entscheiden jedoch die Kommunen.
In Thüringen einigte man sich ebenfalls auf Beitragserlassungen, die Details der Kostenerstattung vom Land an die TrägerInnen stehen jedoch noch aus. In Sachsen-Anhalt kündigte die Linke an, einen entsprechenden Gesetzentwurf diese Woche einzubringen. Der nordrhein-westfälische Familienminister Stamp (FDP) gab bekannt, die Elternbeiträge für den April landesweit auszusetzen. Die Beiträge für die zweite März-Hälfte werden jedoch sowohl in Brandenburg als auch in NRW rückwirkend nicht erlassen.
Der deutsche Kitaverband, ein Zusammenschluss der freien, nicht-kirchlichen TrägerInnen, fordert eine Gleichbehandlung aller Eltern und TrägerInnen bei der Erstattung von Elternbeiträgen. Andernfalls könnten manche Einrichtungen eine weitere Betreuung nach dem 19. April nicht garantieren.
Rund zwei Drittel aller Kindertageseinrichtungen befinden sich in freier TrägerInnenschaft – die meisten davon sind gemeinnützige Einrichtungen: Zu den größten TrägerInnen gehören beispielsweise Arbeiterwohlfahrt, Caritas und Deutsches Rotes Kreuz.
Landen die BetreuerInnen am Ende auf dem Spargelfeld?
Die Kitas der Wohlfahrtsverbände sind am stärksten von ausfallenden Beitragszahlungen betroffen: Aufgrund der Gemeinnützigkeit dürfen sie – anders als kommerzielle TrägerInnen – kaum Rücklagen anhäufen und stehen somit vor einem erhöhten Insolvenzrisiko.
Sie können nun aber zusätzlich zu den Unterstützungen von Ländern und Kommunen auch Zuschüsse vom Bund erhalten: Das Sozialdienstleister-Einsatzgesetz (SodEG) stellt die Verbände der freien Wohlfahrtspflege nun unter den Corona-Schutzschirm der Bundesregierung.
Zuvor hatte die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege eine Ausweitung der Absicherung von privatwirtschaftlichen Unternehmen auf gemeinnützige Einrichtungen im Zuge der Corona-Krise gefordert. Der Zuschuss des Bundes im Rahmen des SodEG beläuft sich auf 75 Prozent der bisherigen durchschnittlichen Einnahmen des jeweiligen Leistungsträgers.
Im Gegenzug sollen die sozialen LeistungsträgerInnen „bei der Krisenbewältigung mit den ihnen zur Verfügung stehenden Kapazitäten unterstützen“, heißt es in einer Erklärung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Laut einer Pressemitteilung zum Gesetzentwurf müssen soziale Dienstleister und Einrichtungen „in geeignetem und zumutbaren Umfang Arbeitskräfte, Räumlichkeiten und Sachmittel zur Verfügung stellen.“ Wie diese Vorgaben jedoch konkret erfüllt werden sollen, ist noch unklar. Gut möglich, dass ErzieherInnen nun im Supermarkt oder auf dem Spargelfeld eingesetzt werden.
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