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contraKeine Prüfung der Gesinnung

Ohne Frage ist die Angelegenheit höchst pikant. Neonazis pöbeln, hetzen, jagen, morden – und das Internet wird als Propaganda-Instrument immer wichtiger für sie. Gleichzeitig erhält der wegen Propagandadelikten vorbestrafte Oliver Schweigert, eine der wichtigsten Figuren unter den hiesigen militanten Neonazis, eine vom Arbeitsamt geförderte Umschulung zum IT-Schrauber. Müsste ihm nicht diese öffentlich geförderte Ausbildung versagt werden?

Ich meine: nein. Denn Weiterbildung und Förderungen des Arbeitsamtes müssen von der Anspruchsberechtigung der betroffenen Person abhängig sein und nicht von ihrer politischen Einstellung. Oder soll demnächst beim Gang zum Arbeitsamt die Sachbearbeiterin zuerst eine Gesinnungsprüfung ihrer Klienten vornehmen? Wohin das führt, haben die Berufsverbote der 70er gezeigt – ganz bestimmt nicht in Richtung Demokratie. Außerdem darf eine Gesinnung allein, und sei sie noch so rechts, nicht bestraft werden. Strafbar allein sind Taten – wenn Schweigert sie begeht, muss er dafür vor Gericht und vielleicht auch in den Knast. Bis dahin aber hat auch er das Recht auf eine Umschulung. Alles andere wäre ein Schritt in Richtung autoritärer Staat – und dieser dürfte Schweigert weit mehr liegen als den Verteidigern der Demokratie. SABINE AM ORDE

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