Katastrophenschutz in Deutschland: Atomunfall? Immer mit der Ruhe!
Nach dem GAU in Fukushima wurden deutsche Notfallpläne für eine Reaktorkatastrophe überarbeitet. Umgesetzt wurden sie bis heute nicht.
Der Katastrophenschutz scheint der Regierung wichtig zu sein. Am Mittwoch hat das Kabinett das umstrittene Zivilschutzkonzept verabschiedet: Die Bevölkerung soll sich unter anderem mit privaten Vorräten für Notfälle wappnen. Wenig Eile hat die Politik aber in einem anderen Bereich des Katastrophenschutzes: dem Schutz der Bevölkerung bei Atomunfällen.
Dass es ein Problem gibt, ist seit über fünf Jahren bekannt. Die Grundlage für die bisherigen Planungen ist die Atomkatastrophe in Tschernobyl. Die Kernschmelze im japanischen Fukushima 2011 aber verlief anders. Zwar wurde in Fukushima weniger Radioaktivität freigesetzt als in Tschernobyl – aber über einen deutlich längeren Zeitraum. Die Radioaktivität verbreitete sich darum über einem sehr großen Gebiet.
Das zuständige Bundesamt für Strahlenschutz reagierte damals schnell und ließ überprüfen, welche Auswirkungen ein Unfall mit einem ähnlichen Verlauf in Deutschland haben könnte, wie Wolfram König sagt, der Präsident des Amts. Das Szenario lag ein halbes Jahr später vor.
Die Ergebnisse: Auch 20 Kilometer vom Unfallort entfernt – und nicht nur 10, wie bis dahin angenommen – kann eine Evakuierung notwendig sein. Und die flächendeckende Einnahme von Jodtabletten, die die Aufnahme von radioaktivem Jod verhindern sollen, ist nicht nur bis zu 25 Kilometer, sondern auch noch in 100 Kilometer Entfernung notwendig.
Was wäre dann in Landshut?
Danach aber verging viel Zeit. Nach zweieinhalb Jahren legte die vom Bundesumweltministerium eingesetzte Strahlenschutzkommission die Radien neu fest, in denen nach einem Atomunfall Katastrophenschutzmaßnahmen greifen. Ein weiteres Jahr später wurden die kompletten Rahmenempfehlungen gebilligt, was im Katastrophenfall geschehen soll. Doch umgesetzt werden die neuen Vorgaben bis heute nicht.
Von den Veränderungen betroffen ist etwa die bayerische Stadt Landshut, rund 15 Kilometer entfernt vom Atomkraftwerk Isar 2, das 2022 als einer der letzten Reaktoren vom Netz gehen soll. Nach den alten Plänen muss im Fall einer Atomkatastrophe nur ein kleiner Teil der dort lebenden Menschen evakuiert werden. Die neuen Vorgaben besagen hingegen, dass sämtliche 250.000 BewohnerInnen der Stadt und der umliegenden Orte im Landkreis innerhalb von 24 Stunden evakuiert werden müssten – inklusive mehrerer Kliniken und eines großen Gefängnisses. Wie das gehen soll, weiß niemand.
Das bayerische Innenministerium habe erst Anfang des Jahres konkrete Vorgaben für die Kommunen verabschiedet, sagt Harald Hohn, der für den Katastrophenschutz in Landshut zuständig ist. Deshalb seien die Evakuierungspläne noch nicht angepasst worden. „Ziel ist es, dass das bis Ende 2016 abgeschlossen ist.“ Auch wie die Evakuierung konkret ablaufen soll, ist offen. Die bisherigen Pläne gingen davon aus, dass 80 Prozent der Menschen die Region mit dem Auto verlassen, heißt es aus der Landshuter Pressestelle. Ob das unter den neuen Vorgaben realistisch wäre und es kurzfristig genug Busse für die übrige Bevölkerung gäbe – das wird noch geprüft.
Keine Vorgaben vom Land
Noch weniger passiert ist im niedersächsischen Hameln, etwa 10 Kilometer entfernt vom AKW Grohnde. Auch hier muss nach den neuen Empfehlungen der gesamte Landkreis mit 175.000 EinwohnerInnen evakuiert werden können. Dafür gibt es noch nicht mal Vorbereitungen. Es gebe noch keine Vorgaben vom Land, sagt Harald Menzel, der für den Katastrophenschutz zuständig ist. Die alten Vorgaben sehen nur eine Evakuierung von 5.000 Menschen vor.
Wann sich das ändert, ist offen. Die Kommunen sollten „absehbar“ entsprechende Hinweise bekommen, teilt das niedersächsische Innenministerium von SPD-Minister Boris Pistorius auf Anfrage mit. Die bisherigen Planungen für den Katastrophenschutz böten „bereits einen guten Schutz vor den Auswirkungen eines kerntechnischen Unfalls“. Das Ministerium stellt sich damit gegen die Experten der Strahlenschutzkommission.
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Doch mit der Verzögerung steht Niedersachsen nicht allein. Der Bundesregierung lägen nur aus Bayern und Schleswig-Holstein Zeitplanungen „für die Umsetzung der aktuellen Empfehlungen für den Katastrophenschutz in der Umgebung kerntechnischer Anlagen“ vor, antwortete das Umweltministerium im März auf Anfrage der Bundestagsabgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (Grüne). Die kommentiert: „Wenn es in diesem Tempo weitergeht, ist der überarbeitete AKW-Katastrophenschutz erst dann praxistauglich, wenn unsere letzten Meiler abgeschaltet werden.“
Und selbst wenn die Behörden die neuen Vorgaben eines Tages umgesetzt und die logistischen Voraussetzungen für Massenevakuierungen geschaffen haben, ist offen, ob die betroffenen Menschen rechtzeitig erfahren, dass sie sich in Sicherheit bringen müssen.
Testlauf im Jahr 2013
Denn das Bundesumweltministerium darf Warnungen nur herausgeben, nachdem es sich mit den Bundesländern abgestimmt hat. In einem Testlauf 2013 zogen sich die Telefonkonferenzen so lange hin, dass die Behörden die erste Warnung erst herausgegeben hätten, nachdem die radioaktive Wolke schon vorbeigezogen war.
Damals wurde angeregt, die Pflicht zur Anhörung der Länder zu streichen. Passiert ist das bis heute nicht. Das Strahlenschutzvorsorgegesetz gilt unverändert; einen Termin für die Novellierung gebe es nicht, heißt es aus dem Umweltministerium.
Dank der in dieser Woche verabschiedeten Empfehlungen zur Vorratshaltung hätten die Menschen nach einem Atomunfall aber wenigstens genug Wasser im Haus.
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