Karlsruher Urteil zur Schmähkritik: Ein Recht auf Wut

Das Bundesverfassungsgericht betont die Meinungsfreiheit. Es ist seine Aufgabe, die Rechte des Einzelnen zu verteidigen. Wer schimpft, schießt nicht.

Ein Schild mit der Aufschrift: Bundesverfassungsgericht

Das höchste Gericht schützt auch wütende Menschen Foto: dpa

Es ist fast Konsens: Der politische Diskurs in Deutschland ist verroht. Maßlose Diffamierung politisch Andersdenkender hat die sachliche Diskussion verdrängt. Angriffe auf Politiker bis zum Mord am Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke scheinen da fast schon die logische Folge.

Und was macht das Bundesverfassungsgericht in dieser Lage? Es betont die Meinungsfreiheit, die auch das Recht auf polemische Zuspitzung umfasse. Es verhindert, dass verletzende Äußerungen automatisch als verbotene Schmähkritik eingestuft werden. Und es betont, dass die scharfe Kritik an staatlichen Maßnahmen vom Grundgesetz besonders geschützt ist.

Die Karlsruher Richter schwimmen offensichtlich gegen den Strom, und das ist gut so. Es ist ihre Aufgabe, die Rechte des Einzelnen zu verteidigen, wenn der politische Mainstream zu restriktiv zu werden droht. Die Meinungsfreiheit dient nicht nur dem gesellschaftlichen Diskurs. Sie schützt auch die menschliche Emotionalität. Wer sich aufregt, darf auch übertreiben. Es gibt ein Recht auf Wut, das vor staatlicher Strafe schützt.

Damit fällt das Gericht bedrohten Politikern und Aktivisten nicht in den Rücken. Im Gegenteil. Eine möglichst freie Diskussion kann auch kathartische Wirkung haben. Nicht jede überzogene Tirade befeuert politische Gewalt. In der Regel gilt doch: Wer schimpft, schießt nicht.

Doch was für den Staat gilt, muss nicht automatisch für private Foren gelten. Es ist ein legitimes Anliegen, auch Räume ohne Hass und Beschimpfungen zu schaffen und zu erhalten. Es muss auch Foren geben, in denen die Lauten und Aggressiven nicht die Leisen und Differenzierten verdrängen. Es ist keine Verletzung der Meinungsfreiheit, wenn Private in ihrem Bereich einen sachlichen Diskurs einfordern. Und ja, das gilt auch im Internet.

Erst wenn ein Forum quasi ein Monopol besitzt, muss es – wie der Staat – möglichst freie Diskussionen zulassen. Aber wer hat schon ein Monopol auf den politischen Diskurs? Facebook wohl kaum.

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Geboren 1965, Studium in Berlin und Freiburg, promovierter Jurist, Mitglied der Justizpressekonferenz Karlsruhe seit 1996 (zZt Vorstandsmitglied), Veröffentlichung: „Der Schiedsrichterstaat. Die Macht des Bundesverfassungsgerichts“ (2013).

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