piwik no script img

Kampfhunde doch nicht so gefährlich

KASSEL rtr ■ Nach den Kampfhundeverordnungen in Schleswig-Holstein und Niedersachsen ist auch die hessische „Gefahrenabwehrverordnung gefährliche Hunde“ in wesentlichen Teilen für rechtswidrig und damit unwirksam erklärt worden. Die drei Hunderassen Pit Bull Terrier, American Stafford Terrier und Staffordshire Terrier dürften nicht unwiderleglich als besonders gefährlich eingestuft werden, befand der Verwaltungsgerichtshof in Kassel gestern. Nichtig werden damit der generelle Maulkorbzwang für die Hunde, das weitgehende Handels- und Erwerbsverbot sowie die Pflicht, die Tiere kastrieren oder sterilisieren zu lassen. Trotzdem müssen die Hundehalter weiter ihre Zuverlässigkeit nachweisen. Auch die Wesenstests für die betroffenen Hunde bleiben erhalten. Zulässig sind zudem der permanente Leinenzwang sowie die Verpflichtung der Halter, ihre Hunde mit einem elektronisch lesbaren Chip zu kennzeichnen.

Die taz gehört zu 100 Prozent ihren Leser:innen und ist damit nicht nur konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Alle Artikel stellen wir frei zur Verfügung, ohne Paywall. Gerade in diesen Zeiten müssen Einordnungen und Informationen allen zugänglich sein. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass kritischer, unabhängiger Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung für taz zahl ich. Unser nächstes Ziel: 50.000 – wir brauchen nur noch 30 Freiwillige, dann haben wir es geschafft! Setzen Sie jetzt ein Zeichen für die taz und machen Sie mit. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen