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Kampfhunde doch nicht so gefährlich

KASSEL rtr ■ Nach den Kampfhundeverordnungen in Schleswig-Holstein und Niedersachsen ist auch die hessische „Gefahrenabwehrverordnung gefährliche Hunde“ in wesentlichen Teilen für rechtswidrig und damit unwirksam erklärt worden. Die drei Hunderassen Pit Bull Terrier, American Stafford Terrier und Staffordshire Terrier dürften nicht unwiderleglich als besonders gefährlich eingestuft werden, befand der Verwaltungsgerichtshof in Kassel gestern. Nichtig werden damit der generelle Maulkorbzwang für die Hunde, das weitgehende Handels- und Erwerbsverbot sowie die Pflicht, die Tiere kastrieren oder sterilisieren zu lassen. Trotzdem müssen die Hundehalter weiter ihre Zuverlässigkeit nachweisen. Auch die Wesenstests für die betroffenen Hunde bleiben erhalten. Zulässig sind zudem der permanente Leinenzwang sowie die Verpflichtung der Halter, ihre Hunde mit einem elektronisch lesbaren Chip zu kennzeichnen.

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