Kampf gegen Preisabsprachen: Kronzeugen erleichtern die Arbeit
Bier, Milch und Schienen: Die Wettbewerbshüter vom Bundeskartellamt decken immer mehr Kartelle auf. Aber da wäre noch viel mehr drin.
HAMBURG taz | Der Ausgang eines der größten Kartellverfahren in der deutschen Wirtschaftsgeschichte ist noch offen – obwohl es für das sogenannte Schienenkartell im vergangenen Jahr bereits Bußgelder über insgesamt 233 Millionen Euro hagelte.
Die Sünder, darunter die Stahlkonzerne ThyssenKrupp und Voestalpine, führen immer noch Vergleichsgespräche mit geschädigten Kunden. ThyssenKrupp verlangt von einem früheren Bereichsvorstand Schadenersatz, und die Staatsanwaltschaft Bochum bereitet nach Presseberichten eine Anklage gegen die Manager der an den Absprachen beteiligten Unternehmen vor.
Allerdings: Mehr als ein Ordnungsgeld dürfte den ertappten Managern nicht drohen. Denn die Höhe einer persönlichen Buße betrage „laut Faustformel ein Jahresgehalt“, sagte ein Sprecher des Bundeskartellamtes in Bonn auf Anfrage der taz.
Dabei haben sich zuletzt spektakuläre Wettbewerbsverstöße gehäuft. Meist ging es um sogenannte Hardcore-Kartelle, in denen neben Preisen auch gleich Mengen, Gebiete und Kundengruppen abgesprochen wurden.
Kaum ein Lebensbereich blieb verschont: Flüssiggas (2007), Kaffee (2009), Brillengläser (2010), Feuerwehrlöschfahrzeuge (2012), Bier und Zucker (2014). Im laufenden Jahr steuert das Kartellamt auf einen neuen Rekord zu. Bis jetzt hat es Strafen in einem Umfang von 635 Millionen Euro ausgesprochen. Das bis dato erfolgreichste Jahr war 2003, als es Bußgelder über 600 Millionen Euro verhängte – von denen allerdings nur 400 Millionen rechtskräftig wurden.
Megasünder ThyssenKrupp
Zum höchsten Einzelbußgeld in der Geschichte der Bonner Wettbewerbswächter wurde ThyssenKrupp 2013 verdonnert. Wegen seiner Teilnahme an eben dem „Schienenkartell“, das der Deutschen Bahn und privaten Eisenbahngesellschaften jahrelang die Preise diktierte und so einen Milliardenschaden verursachte, musste der Stahlkonzern 191 Millionen Euro zahlen. Akut laufen noch Schadenersatzforderungen in ähnlicher Höhe.
Kartellamtspräsident Andreas Mundt sieht in solchen „Erfolgsmeldungen“ ein gutes Zeichen: „Wir sind in den vergangenen Jahren schlagkräftiger geworden.“ Doch es stellt sich die Frage, ob die Behörden tatsächlich genauer hingeschaut haben – oder ob die Wirtschaftskriminalität zunimmt.
Für Mundt ist die Antwort eindeutig: „In den letzten zehn Jahren wurde die Kartellverfolgung vom Bundeskartellamt deutlich intensiviert.“ Dafür sorgten neue spezialisierte Beschlussabteilungen, also Sonderkommissionen, die selbständig operieren, und vor allem das Kronzeugenprogramm. Wer ein Kartell offen legt, geht zwar schon seit 1996 straffrei aus, doch die Kronzeugenregelung habe Zeit gebraucht, um sich herumzusprechen. In den meisten ermittelten Kartellfällen ist der erste Schritt eine Selbstanzeige.
Kritiker bezweifeln jedoch angesichts des wachsenden globalen Wettbewerbsdrucks die Schlagkraft der Behörde. Das Bundeskartellamt, das auch Fusionen, Benzinpreise und öffentliche Aufträge unter die Lupe nimmt, beschäftigt heute knapp 330 Menschen und ist damit eine im internationalen Vergleich „eher kleine Wettbewerbsbehörde“, wie das Bundeswirtschaftsministerium eingesteht.
Angesichts des finanziellen Gewinns, den Konzerne aus Kartellen ziehen, halten Verbraucherschützer die Bußgelder für zu niedrig. Und der Vorsitzende der Monopolkommission, Daniel Zimmer, bringt einen Systemwechsel ins Spiel: Man könnte wie in den USA Kartelltäter mit Gefängnis bestrafen. Die Abschreckung wäre sicher größer.
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