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KRENZ, das Luder, grinst sich eins

■ Bundesgerichtshof: SED-Bonze darf seine Villa noch behalten

Egon Krenz darf vorerst in seinem Haus in Berlin bleiben. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat gestern eine Klage der Bundesrepublik Deutschland gegen einen Hauskauf durch den ehemaligen DDR-Staats- und Parteichef abgewiesen. Krenz hatte zusammen mit seiner Frau im Februar 1990 vom DDR-Ministerrat das Haus des ehemaligen DDR-Außenministers Otto Winzer gekauft und zugleich ein Nutzungsrecht an dem volkseigenen Grundstück beantragt. Zur Grundbucheintragung kam es bis zur Wiedervereinigung nicht.

Die Bundesrepublik wollte – als Rechtsnachfolgerin der DDR – den Vertrag für nichtig erklären lassen, weil ihrer Ansicht nach nicht die Versorgungseinrichtung des Ministerrats für den Verkauf zuständig war, sondern der Rat der Stadt Berlin. Diesen Argument folgte der BGH-Zivilsenat nicht.

Damit ist der Rechtsstreit allerdings noch nicht abgeschlossen: Nach den Worten des BGH muss nun das Kammergericht Berlin prüfen, ob der vertragsunterzeichnende Abteilungsleiter überhaupt zuständig gewesen sei.

Krenz (62) muss demnächst wegen seiner politischen Verantwortung für den Tod von DDR-Flüchtlingen an Mauer und Stacheldraht eine Haftstrafe von sechseinhalb Jahren antreten. dpa

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