KOMMENTAR POLIZEIGEWALT: Grüner Senator muss einschreiten

Nicht mal unter CDU-Hardlinern hat es sowas gegeben - umso mehr muss ein grüner Justizsenator handeln

Dass in Hamburg 99 Prozent der Anzeigen gegen Polizisten wegen Körperverletzung im Amt im Sande verlaufen, ist statistisch belegt und nicht neu: entweder stellt die Staatsanwaltschaft die Verfahren ein oder kann den Prügelpolizisten nicht ermitteln. Auch gehört es zum Repertoire anwaltlicher Erfahrung, dass jemand, der einen Polizisten anzeigt, mit einer Retourkutsche rechnen muss.

Die neue Masche allerdings, nach der die Abteilung für Beamtendelikte der Hamburger Staatsanwaltschaft jetzt vorgeht, löst Entsetzen aus - nicht nur in Juristenkreisen. Denn eine Anzeige wegen falscher Anschuldigung wird jeden, der das Opfer polizeilicher Gewalt geworden ist, davon abschrecken, das polizeiliche Handeln im Nachhinein überprüfen zu lassen.

Wohlgemerkt: Es ist nicht der Hamburgs konservativer Innensenator, der sich diesen Trick zum Schutz übergriffiger Beamten einfallen ließ - sondern die Staatsanwaltschaft, die sich ja eigentlich für Rechtsstaatlichkeit einsetzen sollte. Noch befremdlicher macht die Sache, dass sich derlei unter der Regentschaft des grünen Justizsenator Till Steffen zuträgt. Nicht mal unter seinen CDU-Hardliner-Amtsvorgängern Roger Kusch und Carsten Lüdemann hat es eine solche Praxis gegeben.

Also: Handeln Sie, Herr Steffen - und stellen sie diese Praxis wieder ab.

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Jahrgang 1956, Seit 1983 bei der taz – zuerst bei der taz.hamburg und jetzt bei der taz.nord in Hamburg. Ressorts: Polizei, Justiz, Betrieb und Gewerkschaft. Schwerpunkte: Repression, progressive Bewegungen und Widerstand gegen Gentrifizierung

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