Juristisches Nachspiel einer Räumung: Friedel54 vor Gericht
Ein Jahr nach der Räumung des Kiezladens ist der erste Blockierer angeklagt. Der Vorwurf lautet auf Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte.
Am Donnerstag (10.15 Uhr, Amtsgericht Tiergarten, Turmstr. 91, Raum 672) findet die erste Verhandlung gegen einen der mutmaßlichen Blockierer wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte statt. Der Unterstützerkreis der Friedel54 ruft dazu auf, vor Ort Solidarität zu zeigen. Wie viele von den 2017 angestoßenen Ermittlungsverfahren letztlich vor Gericht landen werden, ist unklar. Eines wurde von Amts wegen gegen einen Polizeibeamten wegen Körperverletzung im Amt eingeleitet, er war bei einem unprovozierten Schlag gegen eine Demonstrantin gefilmt worden.
Eine ungewohnte neue Qualität hatte der polizeiliche Einsatz unter anderem durch die mediale Begleitung. So wurde einerseits PressevertreterInnen nur sehr eingeschränkt Zugang gewährt, andererseits begleitete der Twitteraccount der Polizei den Einsatz in Echtzeit. In guter Erinnerung ist Hakan Taş bis heute deren aufgeregter Post über den inzwischen beinahe legendären „Türknauf des Todes“. Polizisten wollten in einem metallenen Knauf und einem in der Nähe liegenden Kabel eine Todesfalle erkannt haben. Was sich noch am selben Tag als komplett unsinnig herausstellte, dominierte als Nachricht über linksextreme Gewalttäter zunächst die Berichte über die Räumung, die Sitzblockaden und Barrikaden im Haus.
Taş wiederholte gegenüber der taz seine Kritik an dieser Übernahme unbelegter Behauptungen. Mit Blick auf zum Teil rechtswidrige Durchsuchungen und Räumungen in den vergangenen 12 Monaten, zuletzt in einem kurdischen Verein, sieht er weiterhin insgesamt Nachbesserungsbedarf in der praktischen Polizeiarbeit: „Wir als Koalition wollen besser werden und unsere Aufgabe als Abgeordnete ist, wachsam zu bleiben.“
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