Juristischer Etappensieg: Klimaklage kommt voran
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte lässt das Anliegen portugiesischer Jugendlicher gegen 33 Länder zu. Darunter ist auch Deutschland.
Das bedeutet: Die betroffenen Länder müssen sich bis Ende Februar zu dem Vorwurf äußern, die Menschenrechte der Jugendlichen zu verletzen. Es handelt sich um die EU-Staaten sowie Großbritannien, Norwegen, Russland, die Schweiz, die Türkei und die Ukraine.
Die Londoner Anwaltskanzlei Garden Court Chambers, die die Jugendlichen vertritt, bezeichnete das Vorgehen als „bedeutenden Schritt“, da die meisten Klagen vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gar nicht erst zugelassen würden.
Auch die jungen Kläger:innen freuen sich. „Es gibt mir viel Hoffnung zu wissen, dass der Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte die Dringlichkeit unseres Falls anerkennt“, sagte der zwölfjährige André Oliveira.
Die EU verhandelt gerade über ein neues Klimaziel
Vier der sechs Jugendlichen im Alter von acht bis 21 Jahren stammen aus der zentralportugiesischen Region Leiria. Dort hatte es 2017 extreme Waldbrände gegeben, wie sie der Klimawandel durch Hitze und Trockenheit befördern dürfte. Das war Anlass für die Klimaklage.
Besonders die Europäische Union steht im Fokus der Kläger:innen. Die EU arbeitet gerade an der Verschärfung ihres Klimaziels für dieses Jahrzehnt. Dass sie ihre bisherigen Pläne „überprüfen und aktualisieren“ muss, steht im Paris-Abkommen. Dieses macht aber keine Vorgaben zum Ergebnis. Wie stark die Verschärfung ausfällt, legt die EU selbst fest.
Bislang hat sich der Staatenbund verpflichtet, seine Treibhausgasemissionen bis 2030 um 40 Prozent gegenüber dem Niveau von 1990 zu senken. Die EU-Kommission möchte das Ziel nun auf mindestens 55 Prozent Reduktion anheben, das EU-Parlament will 60 Prozent durchsetzen.
Am Montag haben die Verhandlungen zwischen EU-Parlament und den Regierungen der EU-Staaten begonnen. Bis zum EU-Gipfel in anderthalb Wochen soll es eine Einigung geben.
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