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Junge Geflüchtete in Schleswig-Holstein„Mehr Risiken, weniger Schutz“

Für unbegleitete minderjährige Geflüchtete wird es zur schier unlösbaren Aufgabe, ihre Familie nachzuholen. Der Kieler Verein „Lifeline“ kritisiert das.

In Kiel wartet der 15-jährige Taim Hasan seit vier Jahren darauf, seine Eltern und Geschwister wiederzusehen. Er kam mit elf Jahren allein aus Ostsyrien nach Deutschland. Die taz erzählte seine Geschichte Ende Juni. Hasan ist einer von vielen Geflüchteten, die davon betroffen sind, dass es immer schwieriger wird, Familie nach Deutschland zu holen. Den sogenannten Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte hat der Bundestag im Sommer 2025 für zwei Jahre ausgesetzt.

In Schleswig-Holstein wurde eine besondere Landesregel zum Familiennachzug aber schon 2024 vom Bund einkassiert. Vorher konnten Jugendliche auf der Flucht, die allein in Schleswig-Holstein ankamen und einen Bleibestatus erhielten, beantragen, dass ihre Eltern gemeinsam mit kleineren Geschwistern einreisen dürfen. In anderen Bundesländern galt dieser Familiennachzug nur für die Eltern.

Mitte Juni trat dann eine Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) in Kraft, die neben einigen Verbesserungen in den Bereichen Bildung und Gesundheitsversorgung vor allem nochmal schärfere Regeln mit sich brachte. So können auch Kinder inhaftiert werden, und Asylverfahren sollen verkürzt ablaufen.

„Mehr Risiken, weniger Schutz“: So fasst der Kieler Verein „Lifeline“, der sich für unbegleitete minderjährige Flüchtende einsetzt, die aktuelle Lage für betroffene Kinder und Jugendliche zusammen.

Überall Ausnahmeregeln einzelner Bundesländer gekappt

Auch Leonie Melk, Sprecherin des Flüchtlingsrats Schleswig-Holstein, beobachtet derzeit, dass überall Ausnahmeregeln einzelner Bundesländer gekappt werden. Bestimmte Ausnahmen, etwa die Aussetzung von Abschiebung in einige Länder, können Landesparlamente nur für einige Monate beschließen. Danach braucht es die Zustimmung des Bundes. Und die werde zurzeit eher verweigert, berichtet Melk.

So beschloss der Landtag in Schleswig-Holstein mehrmals, Abschiebungen in bestimmte Länder im Winterhalbjahr auszusetzen. Im Oktober 2024 zum Beispiel stimmte eine große Mehrheit im Kieler Parlament dafür, Angehörigen der jesidischen Minderheit aus Irak und Syrien einen dauerhaften Aufenthalt zu genehmigen. Und es gab die Möglichkeit des „Geschwisternachzugs“ für Jugendliche.

Dabei seien zwei Verwaltungsakte zusammengezogen worden, erklärt Dorothe Paulsen von „Lifeline“: Der Jugendliche, der bereits in Schleswig-Holstein als asylberechtigt anerkannt war, durfte seine Eltern zu sich holen. Hatten die einen Bleibestatus erhalten, durften sie ihre kleineren Kinder nachholen. Diese beiden Verfahren habe Schleswig-Holstein zu einer „logischen Sekunde“ vereint: Die Eltern durften mit kleineren Geschwistern einreisen.

Seit März 2020 galt diese besondere Regelung – bis sie im Jahr 2024 aufgehoben wurde. Der Erlass des damals zuständigen Kieler Innenministeriums „wurde vom Bundesministerium des Innern sowie vom Auswärtigen Amt als mit Bundesrecht unvereinbar bewertet und im Visumverfahren nicht angewendet“, teilt Patrick Tiede, Sprecher der jetzt zuständigen Sozialministerin Aminata Touré (Grüne) mit.

Ausnahmen nur in Fällen von „außergewöhnlicher Härte“

Höchstens in Fällen von „außergewöhnlicher Härte“ seien heute Ausnahmen möglich. Eine größere Chance auf Familiennachzug hat, wer ausreichend Wohnraum zur Verfügung stellen und selbst für den Lebensunterhalt der Angehörigen sorgen kann – für einen Jugendlichen, der selbst gerade erst ins Land gekommen ist, eine schier unlösbare Aufgabe.

Auch wenn die Eltern wissen, dass sie ihr Kind sehr lange oder vielleicht nie wiedersehen, werden sie es auf den Weg schicken, wenn das Leid so groß ist, dass sie es anders nicht retten können

Dorothe Paulsen, Kieler Verein „Lifeline“

Daran, dass sich Menschen auf den gefährlichen Weg einer Flucht machen, änderten auch schärfere Bundes-Gesetze wenig, sagt Dorothe Paulsen von „Lifeline“: „Auch wenn die Eltern wissen, dass sie ihr Kind sehr lange oder vielleicht nie wiedersehen, werden sie es auf den Weg schicken, wenn das Leid so groß ist, dass sie es anders nicht retten können.“

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