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Julian Assange vor GerichtBedrohte Pressefreiheit

Auf den Wikileaks-Gründer Julian Assange wartet in den USA eine Anklage wegen „Hackens“ und Spionage. Dahinter stehen Rachegefühle.

Julian Assange im Mai 2019 nach einem Gerichtstermin in London Foto: Matt Dunham/ap/dpa

Washington taz | Keine Dokumente, die Julian Assange, der Gründer von Wiki­leaks, veröffentlicht hat, sind „Fake News“. Weder das Video, in dem US-Soldaten aus einem Militärhubschrauber unbewaffnete Zivilisten auf einer Straße in Bagdad erschießen, während sie sich gegenseitig für ihre Treffer beglückwünschen, noch die Details über Folter in Guan­tánamo und Abu Ghraib noch die Kollaboration der US-Regierung mit Diktatoren in aller Welt.

Der Australier hat der Weltöffentlichkeit einen publizistischen Dienst erwiesen und sie über Verbrechen aufgeklärt. Aber in den USA ist er deswegen als „Spion“ und als „Hacker“ angeklagt worden. Falls Großbritannien ihn am Ende des heute in London beginnenden – und voraussichtlich langen – Verfahrens tatsächlich in die USA ausliefern sollte, drohen im dort 175 Jahre Gefängnis.

In den großen Medien der USA kommt Assange kaum vor. Aber einige Investigativjournalisten und Menschenrechtsorganisationen sind alarmiert. Sie befürchten, dass hinter der Anklage gegen Assange eine Generalattacke gegen ihre eigene Arbeit und gegen den ersten Verfassungszusatz der US-Verfassung steht, der die Meinungsfreiheit garantiert.

Ohne die Veröffentlichung von Dokumenten, die die Regierung geheim halten will, „wäre der Krieg gegen den Terror bis heute völlig unkontrolliert geblieben“, erklärt der zweifache Pulitzerpreisträger James Risen, der unter anderem das Water­boarding des CIA enthüllt hat. Seymour Hersh, der unter anderem das My-Lai-Massaker im Vietnamkrieg enthüllte, sagt, dass die Wut des US-Justizministeriums als Nächstes auch die New York Times treffen könnte. Hersh prognostiziert das Aus für den investigativen Journalismus, „wenn wir unsere Quelle nicht mehr ermuntern dürfen, uns geheime Informationen zu geben“.

In Brasilien hat das US-amerikanische Beispiel bereits Schule gemacht. Dort versuchten Staatsanwälte, den US-amerikanischen Journalisten Glenn Greenwald wegen Cyberkriminalität anzuklagen, als er bei einer Recherche über Korruption in den Reihen des Präsidenten Jair Bolsonaro Informationen benutzte, die ihm nach einem Hack zugespielt wurden. Die Staatsanwälte wollten den Journalisten für das Hacken verantwortlich machen. Greenwald, ebenfalls ein Pulitzerpreisträger, bezeichnet die Anklage gegen Assange als „eine der größten Bedrohungen für die Pressefreiheit“ und eine „Kriminalisierung von Journalismus“.

Schockierende Verbrechen

Die Enthüllungsplattform Wiki­leaks hatte im Jahr 2010 – in Zusammenarbeit mit großen Zeitungen quer durch die Welt – die bis dahin größte Menge geheimer Daten aus US-Militär und Diplomatie veröffentlicht. Die Organisation hatte das Material von einem 22-jährigen Whistle­blower in der US-Armee erhalten. Chelsea Manning – die damals noch Bradley hieß – war bei ihrem Einsatz im Irak auf die Filme und Depeschen gestoßen und hatte sie weitergegeben, weil sie schockiert über die darin dokumentierten Gesetzesbrüche war.

Assange soll Manning nach der Übergabe hunderttausender Depeschen gefragt haben, ob sie weiteres Material besorgen könnte. Außerdem soll er versucht haben, Manning dabei zu helfen, ihre elektronischen Spuren zu verwischen. Letzteres hat das US-Justizministerium benutzt, um daraus eine Anklage wegen „Computerhackens“ zu machen. Die 17 anderen Anklagepunkte gegen Assange basieren auf einem Spionagegesetz, das die USA 1917 im Ersten Weltkrieg erlassen hatten.

Schon Ex-Präsident Barack Obama ging hart gegen Whistle­blower vor und setzte mehrfach das Spionagegesetz bei Ermittlungen gegen sie ein. Aber unter Obama gab es keine Anklagen gegen Journalisten auf dieser Grundlage. Für seinen Nachfolger Donald Trump gehört die Verachtung für Journalisten jedoch zum Programm.

Trump spricht regelmäßig von „Lamestream Media“ und „Fake News“ und beschreibt Journalisten bei seinen Wahlkampfmeetings als „Feinde des Volkes“. Sein Justizministerium hat die Anklage gegen Assange – die nach einer Auslieferung jederzeit noch erweitert werden kann – im vergangenen Jahr vorgelegt.

Assange ist nicht der Einzige, den die Rache Washingtons verfolgt. Die heute 32-jährige Manning ist seit mehr als elf Monaten wieder im Gefängnis, weil sie sich weigert, gegen Wikileaks auszusagen. Und der ehemalige Geheimdienstmitarbeiter Edward Snowden, der drei Jahre nach Manning und Assange seinerseits mit Enthüllungen über die massive Schnüffelei der US-Geheimdienste aufwartete, lebt immer noch im russischen Exil.

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5 Kommentare

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  • Pulitzer Preisträger Glen Greenwald ist wohl der Nächste - ob dann die Guardian Journalisten dran sind?

    freedom.press/news...t-glenn-greenwald/

  • ..ist ja leider so, dass viele Staaten der "globalen Wohlstandshemisphäre" immer noch festsitzen im antiquierten Denken provinziellen Protektionismus..



    ... es wird militärisch aufgerüstet und unsäglich viel Müll und Leiden für den Konsum produziert..



    In den ökonomischen Ideologien des Profits ist die Absurdität des "Unbegrenzten Wachstums" in Industrie und Produktion und des Konsums immer noch ein herrschendes Dogma !



    Whistleblowing , als NOTWENDIGE Pflicht und Recht des Journalismus - im Namen der Wahrheitssuche der "Dialektik der Aufklärung" , im Hinblick auf die (inzwischen) irreversible globale Klimaveränderung , die "Allgemeinen Menschenrechte" , die ökologischen Krisen , die Notwendigkeit militärischer Abrüstung .. DARF NICHT KRIMINALISIERT WERDEN !



    ---------------------------



    Diese tödliche Hetzjagd gegen aktive Whistleblower , die quasi Zerstörung der Psyche Julian Assanges...



    erinnert an die mittelalterliche Inquisition... oder an den Konflikt "Anciennes et Modernes" , der in Frankreich 1794 zur Revolution führte ! Der `flow´ der Aufklärung lässt sich nicht verbieten !



    Whistleblower , wie mr. Assange , als auch freie Journalisten und speziell die "Investigativen"... sind m.E. die Begründung für den AUFRECHTEN GANG !

  • Wurden denn auch die Anklagen verfolgt, die durch das Whistleblowing hervorkamen? Die Frage ist doch, wieso darf ein Staat Unrecht tun - aber selbst unrecht gegen den Staat hart verfolgen? Das ist doch idiotisch! Da muss es doch eine Lösung geben.

    • @emmicam:

      Diejenigen, die für eine "Lösung" dieses "Widerspruchs" zuständig sind, begehen bzw. ordnen die Verbrechen an und treiben auch die Verfolgung der Journalisten und Zivilgesellschaft voran...

  • Es sagt viel aus über den Zustand einer Demokratie wenn die Enthüller:innen von massiven Rechtsbrüchen im Inland , Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit im Ausland (systematische Folter + gezielte Tötung von Zivilist:innen) verfolgt werden obwohl sie nur ihre in Demokratien verankerte Pflicht erfüllt haben eben diese Verbrechen öffentlich zu machen. Auch die westlichen Verbündeten tragen massiv zur Erosion elementarer internationaler Rechtsnormen bei wenn sie tatenlos zuschauen oder sogar kooperieren wie die USA internationales Recht mit Füßen tritt und nur noch als taktisches Instrument benutzt um internationale "Feinde" die dieses Recht auch brechen sanktionieren oder bekriegen zu können. Die nach zwingendem Völkerrecht absolut verbotene Folter im "war on terror" sowie Kriegsverbrechen wie die gezielte Ermordung von Zivilisten kann und muss im Ausland angeklagt werden wenn die verantwortliche Regierung dies durch windige Gesetze verhindert (US Streitkräfte gelten bei Auslandseinsätzen in den USA als juristisch immun) und den Internationalen Strafgerichtshof hat die USA auch nicht anerkannt. Nach Weltrechtsprinzip können aber einzelne Staaten schwere Völkerrechtsverbrechen anklagen und verfolgen und wenn auch keine Präsidenten so doch alle anderen Regierungsmitglieder oder Geheimdienstchefs die solche Verbrechen anordnen zur Rechenschaft ziehen. Das würde auch endlich in der Wahrnehmung der Öffentlichkeit zu Recht rücken dass nicht Assange oder Chelsea sondern die Folterer und Todeschützen die Verbrecher sind. Selbst tatsächliche Spionage oder Geheimnisverrat ist mitnichten Folter und Mord gleichzusetzen und eignet sich auch nicht dazu letzteres zu verharmlosen. Eigentlich.