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Julia Klöckner und NestléDas Video geht klar

Die Landwirtschaftsministerin lobte den Konzern in einer Videobotschaft. Das war keine Werbung, sagt jetzt die zuständige Medienanstalt.

Klöckner habe nichts falsch gemacht, weil das Video vorwiegend informiere Foto: dpa

Viele fanden das Video peinlich, einige fanden es schlichtweg unmöglich: Schulter an Schulter mit dem Chef eines der mächtigsten Lebensmittelkonzerne erzählte die Bundeslandwirtschaftsministerin etwas über gesundes Essen und gerettete Umwelt. Zu diesem Video von Julia Klöckner (CDU) hat sich jetzt die Medienanstalt Berlin Brandenburg (MABB) geäußert. Ihr Fazit: Es handelt sich nicht um Werbung.

Anfang Juni hatte die Landwirtschaftsministerin den Deutschland-Chef von Nestlé besucht. Und weil sie eine moderne Ministerin ist, hat sie gleich ein Video davon über die sozialen Netzwerke gespielt. Darin freut sie sich über die Unterstützung, die Nestlé Deutschland ihr versprochen hat beim Kampf gegen zu viel Fett und Zucker im Essen.

Dass Klöckner damit Nestlé herausgriff und besonders positiv darstellte – einen Konzern, der wegen seiner globalen Rolle bei Umweltverschmutzung und der Ausbeutung von Wasservorräten immer wieder kritisiert wird –, war für viele ein klares Zeichen, dass die Ministerin hier ihre Neutralität aufgebe und PR betreibe. Und so befasste sich die MABB mit dem Fall, die wie alle Landesmedienanstalten darüber wacht, dass im Rundfunk keine Schleichwerbung stattfindet.

Und die nun in ihrem Bericht vom Dienstag zu dem Schluss kommt: Ist keine. Denn dafür seien zwei Voraussetzungen nicht erfüllt. „Laut Einschätzung der MABB handelt es sich nicht um Wirtschaftswerbung, da die Äußerungen der Bundesministerin nicht – wie vom Rundfunkstaatsvertrag vorausgesetzt – bei der Ausübung eines Handels, Gewerbes, Handwerks oder freien Berufs erfolgen.“ Zweitens erkenne die MABB keine Werbeabsicht. „Das Ministerium hat versichert, kein Entgelt oder ähnliche Gegenleistung von Nestlé erhalten zu haben.“

Information muss überwiegen

Obendrein verteidigt die MABB Klöckner gegen den Vorwurf, ihr Amt unzulässig genutzt zu haben. „Die Grenzen zulässiger Öffentlichkeitsarbeit sind nur dann überschritten, wenn der informative Gehalt des Videos eindeutig hinter werblichen oder unterhaltenden Aussagen zurücktritt.“

Sprich: Wenn ein Beitrag im Großen und Ganzen informiert (und Klöckner informierte ja über ihr superdupertolles Treffen mit dem Nestlé-Chef) und nur zweitrangig einen werbenden Effekt hat, dann ist das für Regierungsmitglieder okay.

Dass die Ministerin – unabhängig vom Charakter des Videos – Nestlé hier in ganz besonderer Weise positiv herausgegriffen hat, dazu äußerte sich die MABB nicht. Sie will jetzt aber zusammen mit den Anstalten der anderen Länder Leitlinien für ähnliche Fälle erarbeiten.

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4 Kommentare

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  • Nestlé.... einer der Konzerne der für Migration am meisten verantwortlich ist. Alles wegnehmen, sogar das Wasser....

  • 9G
    93559 (Profil gelöscht)

    Ach, diese Lobhudelei seitens einer "Volksvertreterin"eines skrupellosen Konzerns ist keine Werbung, allerdings die sachliche Information von Gynäkologinnen über die Art ihrer Tätigkeit sehr wohl.



    Na, dann ist doch mal wieder klar, welche Maßstäbe hierzulande gelten.

  • Die Landesmedienanstalt SIEHT offenbar NICHT KLAR.....