piwik no script img
In der staatlichen Wohngruppe wurde alles gemeinsam gemacht. Jetzt lebt „Care Leaver“ Patrizia in einer ganz normalen WG Foto: Eva-Maria Gebhardt

Plötzlich auf sich allein gestelltLeben als „Care Leaver“

Patrizia ist gerade aus ihrer Jugendwohngruppe ausgezogen. Das war hart. Andere Anfang 20 erhalten oft noch Unterstützung von ihren Eltern. Sie nicht.

Aus Nürtingen

Pia Wieners

E rwachsen werden ist der Horror. Gestern noch aufs Ausziehen gefreut und heute ist schon wieder alles viel zu viel. Ablösung vom Elternhaus, Berufsfindung und vieles mehr: In der sogenannten Spätadoleszenz vom 18. bis zum 22. Lebensjahr müssen wichtige Entscheidungen getroffen und Hürden bewältigt werden. Aber wie ist das, wenn der Abschied von zu Hause nicht bedeutet: besorgte Familienangehörige und ein genervtes „Endlich weg von hier!“, sondern Gesetze, Fristen und Termine mit dem Jugendamt?

Patrizia wohnt in einer Ecke bei Stuttgart, in der alle Ortsnamen auf „-ingen“ enden: Esslingen, Wendlingen, Nürtingen. Letzteres ist ein verwinkeltes 50.000-Einwohner-Städtchen am Neckar. Mit 16 Jahren bekam Patrizia, ihren Nachnamen möchte sie nicht in der Zeitung lesen, hier einen Wohngruppenplatz. Vor einem knappen Jahr ist sie ausgezogen. Zwar war sie sich mit ihren Betreuern einig, dass es dafür an der Zeit war. Allerdings auch deshalb, weil das intensivtherapeutische Konzept der Gruppe eher für jüngere Personen gedacht war, wie sie erzählt.

Stattdessen lebt Patrizia jetzt in einer WG in einem kleinen Anbau mit quietschenden Treppenstufen und weißen Häkelgardinen vorm Küchenfenster. Der Vermieter wohnt gleich nebenan. Gerade macht sie Abi. Ihre drei Mitbewohner studieren schon. Mit ihnen hat sie wenig zu tun, was ihr aber ganz recht ist. Denn in der Wohngruppe musste man alles gemeinsam machen: Tagesplanung, Wochenendausflüge und sogar Urlaub an der Nordsee. Ein bisschen wie in einer Familie eben. In der WG hat sie mehr Freiheit.

Was auch nicht immer einfach ist: Plötzlich muss sie viele Dinge allein regeln. Selbstständig werden funktioniert nicht von heute auf morgen, und anders als die meisten jungen Erwachsenen können Care Leaver oft nicht auf ihre Eltern zählen – zum Beispiel bei der Wohnungssuche oder der Frage, wer die Kaution zahlt.

Viele Altersgenossen wüssten überhaupt nicht, was für ein Privileg es sei, sich mit den einfachsten Sachen Zeit lassen zu können, sagt Patrizia. Wäschewaschen, Putzpläne einhalten, täglich aufräumen – solche Dinge macht sie nicht erst, seit sie hier in der WG lebt. Denn in Jugendwohngruppen ist so etwas ein Muss.

Nur etwa 0,8 Prozent der jungen Menschen unter 18 Jahren leben in solchen Einrichtungen: Jährlich sind es etwa 130.000. In der Regel werden sie dort nach einer sogenannten Inobhutnahme durch das Jugendamt untergebracht. Damit geht der Schutzauftrag für eine minderjährige Person von den Eltern auf den Staat über. Erwachsene, die die entsprechenden Einrichtungen verlassen haben, nennt man Care Leaver. Der Begriff beschreibt eine harte Realität: Die Jugendhilfe endet. Eltern hingegen hat man für immer.

„Viel früher viel fitter“

Menschen in der Jugendhilfe müssten viel früher viel fitter gemacht werden, sagt Marion. Sie ist Erzieherin und arbeitet in einer stationären Einrichtung des SOS-Kinderdorfes in Berlin. „Andere können mit 25 noch nicht, was die schon mit 18 können müssen.“ Natürlich sei das unfair, denn andere könnten ja immer noch mal schneller bei den Eltern anrufen. Dass die Care Leaver sich jederzeit melden könnten, versuche man ihnen beim Auszug zu vermitteln. Aber die Hemmschwelle sei verständlicherweise höher als zwischen Eltern und Kindern.

Patrizia hat für sich festgestellt, dass sie noch Unterstützung benötigt. Die Schule sei für sie „schon eine krasse Herausforderung“, sagt sie. Das ganze Soziale, fünf Tage die Woche, sechs Stunden am Tag. Dazu kommt, dass ihre Schule keinen eigenen Pausenhof hat. Nur die wuselige Nürtinger Innenstadt. Reizüberflutung pur. Auch, wie es nach dem Abi weitergehen soll, „mit dem ganzen Ausbildungs- und Studiumszeug“ weiß sie noch nicht – und ob sie überhaupt Abitur machen möchte. Und das trotz Einserschnitt. „Gestern gab es Halbjahreszeugnisse, meine einzige Zwei war in Bio“, erzählt sie – klingt dabei aber komischerweise leicht gestresst. „Ich liebe es zu lernen, aber die Lehrer üben einen massiven Druck auf mich aus, weil ich so gute Noten habe.“

Die Innenstadt ist für Patrizia Reizüberflutung pur. Lieber geht sie andere Wege Foto: Eva-Maria Gebhardt

Care Leaver seien benachteiligt im Vergleich zu Kindern, die ihr Elternhaus verlassen, sagt Silvia Haßmann-Vey vom Kompetenzzentrum Pflegekinder in Berlin. Die Probleme? „Abrupte Übergänge und zu frühe Verselbstständigung.“ Denn während Kinder hierzulande erst mit durchschnittlich 23,8 Jahren von zu Hause ausziehen, ist in der staatlichen Jugendhilfe teils schon mit 18 Schluss.

Dass Erwachsenwerden komplizierter ist, als einfach nur Geburtstag zu haben, hat allerdings auch der Gesetzgeber erkannt. Schon seit 1990 gibt es im deutschen Kinder- und Jugendhilfegesetz die „Hilfe für junge Volljährige“. Sie kann bis zum 21. Lebensjahr beantragt und in Ausnahmefällen sogar bis 27 verlängert werden. Doch auch das muss lange im Voraus geplant und akribisch begründet werden.

Jugendhilfe kann ganz schön anstrengend sein

Anders als in den meisten Familien reicht es für die Jugendämter nämlich kaum aus, dass sich jemand „einfach noch nicht bereit fühlt“. Jugendhilfe kann deshalb ganz schön anstrengend sein. Von den jungen Menschen wird Mitwirkung und Kooperation erwartet. Gleichzeitig funktioniert sie häufig „defizitorientiert“: In „Hilfeplangesprächen“ betonen die Zuständigen vom Jugendamt oft, was der junge Mensch alles noch nicht kann. Denn nur so kann der Hilfebedarf überzeugend argumentiert werden. Oft wird dabei mit sogenannten Verselbstständigungsbögen gearbeitet, einer Art Checkliste: Abgefragt wird zum Beispiel das Einhalten von Verabredungen in der Freizeit, die Körperhygiene oder ob das eigene Zimmer „meistens sauber“ ist. Junge Menschen dürfen nicht entlassen werden, wenn ihnen beispielsweise Obdachlosigkeit oder psychische Zusammenbrüche drohen. Zumindest laut Gesetz.

„Drei Seiten zu lesen, auf denen nur steht, wie scheiße man ist, ist schon brutal“, sagt Celine. „Unterschwellig kommt damit halt durch, dass man Hilfe nur verdient, wenn es einem wirklich schlecht geht.“ Die 21-Jährige war in einer Jugendhilfeeinrichtung in Schwedt in Brandenburg. Seit drei Jahren ist sie da raus. Objektiv betrachtet verläuft ihr Leben großartig: Einser-Abi, Psychologiestudium in Berlin, Auslandsaufenthalt. Und trotzdem beschleiche sie manchmal das Gefühl, all das reiche nicht aus, sagt sie, denn: „Du entwickelst diesen defizitorientierten Blick halt auch auf dich selbst.“

Drei Seiten zu lesen, auf denen nur steht, wie scheiße man ist, ist schon brutal

Celine, Care Leaver

Patrizia sagt, bei den Hilfeplänen müsse man immer die Waage finden zwischen: „Wir machen Fortschritte“ und: „Es gibt noch etwas zu tun“. Wenn eine Seite überwiege, dann heiße es ganz schnell entweder: „Okay, der Person geht's gut, die braucht das nicht mehr“ oder: „Der Fortschritt stagniert, es bringt nichts mehr“.

Spontane Nervenzusammenbrüche und trotzige Selbstfindungsphasen können sich Volljährige in der Jugendhilfe kaum erlauben. Wenn man mal für einen Monat schludrig sei oder die zuständige Person sei im Jugendamt krank, dann könne das schlimm enden, sagt Patrizia. Zum Beispiel, wenn Gelder plötzlich nicht mehr fließen oder ein soziales Sicherheitsnetz von heute auf morgen wegfällt.

Patrizia lebt im verwinkelten Nürtingen in Baden-Württemberg Foto: Eva-Maria Gebhardt

Drei Monate keine Rückmeldung von Jugendamt

So ging es auch ihr nach dem Auszug aus der Wohngruppe. Die Sozialpädagogen aus ihrer Wohngruppe hatten zwar ambulante Betreuung beantragt, doch das Amt meldete sich nicht zurück. Anfangs hieß es noch, das werde höchstens einen Monat dauern. „Ja, und dann sind es drei Monate geworden. Das war wirklich eine brutale Zeit für mich“, sagt die 19-Jährige.

Auch die 21-jährige Celine hat ähnliche Erfahrungen gemacht, die sie im Nachhinein als „Fiebertraum“ bezeichnet. Kurz vor ihrem 19. Geburtstag beendete das Amt die Hilfe komplett ohne Vorwarnung. Die Argumentation? Einser-Abi, Studienplatz, das laufe doch ausgezeichnet, dann komme sie ja alleine klar. Doch von heute auf morgen wird kein BAföG-Antrag bewilligt, und eine Wohnung findet man auch nicht, und so wurde die junge Frau für ein paar Monate in die Obdachlosigkeit entlassen, zumindest offiziell. Tatsächlich übernahm ihr Träger im letzten Moment die Wohnkosten für ein paar Monate.

Patrizia hingegen bekommt zu ihrer großen Erleichterung gerade wieder Unterstützung. Nach den drei Monaten Funkstille meldete sich nämlich endlich eine neue Sozialarbeiterin. Sie kommt seitdem einmal pro Woche vorbei, hilft ihr beim Einkaufen und dabei, sich davon künftig nicht mehr komplett überfordert zu fühlen. Vor Kurzem hat die Sozialarbeiterin auch dem Klassenlehrer klargemacht, dass Patrizia in der Schule einen Rückzugsraum braucht. „Das ist halt toll, wenn das jemand erklärt, der den Kram studiert hat.“ Doch gerade hängt erneut alles am seidenen Faden, denn es ist höchste Zeit für ein neues Hilfeplangespräch. Allerdings kein Zeichen vom Jugendamt, seit einem halben Jahr. „Die melden sich einfach nicht mehr“, sagt die 19-Jährige. Schon wieder. Das macht ihr wirklich Sorgen.

Zum Glück ist Patrizia auch mit ihrer ehemaligen Betreuerin aus der alten Wohngruppe noch sehr eng. Patrizia geht manchmal für die Hausaufgaben bei ihr vorbei. Wenn sie über ihre Zeit in der Gruppe spricht und über das ganze Leben dort, dann wird sie sehr lebhaft und anschließend auch ein bisschen traurig. Ihre Finger wischen über den Handybildschirm: Sie und ihre Mitbewohner mit Gesichtsmasken, ein Gruppen-Selfie am Meer und ein Foto von Momo, wie er auf der Computertastatur auf einem Schreibtisch sitzt. Momo ist Patrizias Lieblingshund. Er sei ein Angsthund und beiße auch, das heißt, man müsse wirklich wissen, wie man mit ihm umgeht. Sie kann das, sagt Patrizia. Der Hund sei damals nur zu Besuch gewesen. Doch dann hätten sich seine Besitzer nicht mehr gemeldet, und deshalb ist Momo geblieben. Manchmal passt sie immer noch auf ihn auf, wenn ihre ehemalige Betreuerin im Urlaub ist. Die gibt sich große Mühe, noch für Patrizia da zu sein. Drei Jahre Wohngruppe gehen eben mit einer gewissen Bindung einher.

Das sei definitiv so gewollt, sagt die Erzieherin Marion vom SOS-Kinderdorf in Berlin. Das ganze Konzept der Jugendhilfe baue darauf auf, dass hier eine echte Beziehungsarbeit stattfinde. Sie selbst habe ihre „Kids“ teils für zwölf Jahre ihres Lebens begleitet. „Wenn die Kinder dann ausziehen, bewegt einen das manchmal ganz schön“, sagt Marion. Natürlich habe man auch nach dem Auszug immer mal wieder Kontakt. Dafür wird man als Betreuerin in der Regel nicht bezahlt. Viele machen es dennoch, einfach weil ihnen die jungen Menschen am Herzen liegen und weil sie spüren, dass sie noch ein bisschen gebraucht werden.

Unterstützung bekommt Patriza auch im Stadtorchester, in dem sie Querflöte spielt Foto: Eva-Maria Gebhardt

Der stationäre Bereich sei eine „Königsdisziplin der Pädagogik“, erklärt ihre Kollegin Bianca. Man sei so wahnsinnig emotional involviert, während man zugleich natürlich professionell bleiben müsse. Ganz kleine Kinder benötigten zudem noch einmal eine deutlich engere Begleitung. Eine Kollegin habe immer erzählt, dass die Kinder sie manchmal ganz erstaunt gefragt hätten: „Ja, wo arbeitest du denn?“ Irgendwann würden sie ihre Lebenssituation dann ein wenig besser verstehen. Aber das sei meist eher ein „behutsames Heranführen“ und kein schlagartiger Prozess. Denn in der Regel gebe es auch weiterhin einen gewissen Kontakt zu den Herkunftsfamilien.

In der Psychologie bezeichnet man Care Leaver als „hoch vulnerabel“. Sie waren in der Kindheit häufiger Misshandlung und Vernachlässigung ausgesetzt und haben ein erhöhtes Risiko für psychische Erkrankungen und dafür, straffällig zu werden. Wohnungs- und Obdachlosigkeit in dem Bereich ist wenig erforscht. Eine im Jahr 2014 veröffentlichte Studie ergab jedoch, dass ganze 75 Prozent der wohnungslosen jungen Menschen in Düsseldorf in ihrer Vergangenheit Kontakt zu staatlicher Jugendhilfe gehabt hatten. Wie kann das sein? Psychologen kritisieren, dass von dieser ohnehin schon besonders betroffenen Gruppe dann oftmals auch noch Entwicklungsschritte verlangt würden, die selbst die begabtesten jungen Menschen mit Unterstützung aus dem Elternhaus noch gar nicht vollzogen hätten.

Care Leaver waren in der Kindheit häufiger Misshandlung und Vernachlässigung ausgesetzt und haben ein erhöhtes Risiko für psychische Erkrankungen und dafür, straffällig zu werden

Was fehlt, ist der Rat von älteren Menschen

Was ihr auch heute noch fehle, sagt die 21-jährige Celine, sei der „Rat von älteren Menschen“. Den würden sich andere halt von ihren Eltern holen. Ein solches Unterstützungsnetz hat sich Patrizia hier in Nürtingen ein wenig aufbauen können: Neben ihrer ehemaligen Betreuerin ist da noch ihre Lieblingslehrerin in der Schule und das Stadtorchester, in dem sie Querflöte spielt. Ein Kumpel aus dem Orchester, der schon arbeitet, hat ihr auch mit einer Bewerbung für ein Stipendium geholfen. „Ich bin wirklich gerne in meinem vertrauten Umfeld“, sagt Patrizia heute. Deshalb möchte sie – Stand jetzt – nach der Schule auch nicht unbedingt aus Nürtingen wegziehen.

Celine hat den Sprung ins Berliner Studi-Leben gemacht, doch sie schaue mit einer gewissen Melancholie zurück, sagt sie. Die Wohngruppe, die Betreuer, das alles sei wohl das, was einer Familie am nächsten gekommen sei. Allerdings: Andere könnten an Weihnachten nach Hause und sich auf ihr altes Bett setzen. „Ich kann nicht zurückgehen, das ist der Unterschied“, sagt sie. „Mein Bett ist jetzt das Bett von jemand anderem.“

Gemeinsam für freie Presse

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Alle Artikel stellen wir frei zur Verfügung, ohne Paywall. Gerade in diesen Zeiten müssen Einordnungen und Informationen allen zugänglich sein. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass kritischer, unabhängiger Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 50.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen

Mehr zum Thema

4 Kommentare

 / 
  • Ich bin auch Careleaver*in. Ich bin jetzt 24 und habe ähnliche Erfahrungen gemacht. Und dass sich in der ehemaligen Wohngruppe noch gemeldet werden darf ist auch leider nicht immer so. Das mit dem Rat von älteren Menschen ist sehr war. Es ist auch ein großes Problem wenn Menschen, die oft bindungstraumatisiert sind, nur mit erwachsenen Menschen Bindungen eingehen können, die dafür bezahlt werden. Es sind Beziehungen, die an Bedingungen geknüpft sind, wie Alter und auch wie gut oder schlecht es einem geht. Und es ist immer auf Zeit. Dem ganzen kann man sich da ganz schön willkürlich ausgesetzt fühlen vor allem wenn von Seiten des Jugendamtes dann noch so etwas wie finanzieller Druck dazukommt, denn sie haben nur einen gewissen Haushalt mit dem sie alle versorgen müssen. Das ist halt fatal, wenn es dann Careleaver*innen trifft, die eigentlich mehr Unterstützung bräuchten. Und es kommt sehr stark darauf an, welche sachbearbeitende Person zufällig für einen zuständig ist.

  • Ich wünsche den geschilderten jungen Frauen alles Gute und bin beeindruckt, wie erfolgreich diese ihr Leben trotz der offenkundig widrigen Umstände meistern.

  • Danke für den Artikel! ❤️



    Eine Sache, die ich gerne noch gelesen hätte: Gibt es Programme ("Big-Brother/Sister" oder so etwas), wo man als "älterer Mensch", wie es im Artikel so schön heißt, für Menschen in diesen Jugendgruppen (und eben auch danach) Unterstützungsangebote machen kann? Ich werde mal recherchieren.

  • Sorry - aber mir fallen da ein paar Ungereimtheiten auf. Also, wenn jemand kurz vor Vollendung des 18. Lebensjahres steht, kann man schon beim Wohnungsamt Wohnraum beantragen. Jugendliche, die in Betreuung sind, stehen da in der Warteliste weit oben. Man muss übrigens nicht jede Bruchbude nehmen. Zweitens: Bafög und andere zustehende gesetzliche Leistungen sollten, nein müssen eigentlich immer beantragt werden. Solange der/die Jugendliche noch Jugendhilfe erhält, werden diese dann auf dem Weg des Ersatzanspruchs an das Jugendamt abgeführt. Wird die Jugendhilfe später beendet, genügt eine kurze Mitteilung des Jugendamtes und der Jugendliche erhält sein Bafög. D.h. es muss nicht erst beantragt werden.