Jahrestag des Bergen-Belsen-Prozesses: Ein rechtsstaatliches Lehrstück

Am 17. November vor 75 Jahren endete der erste Bergen-Belsen-Prozess. Mit dem Verfahren wollten die Briten auch zeigen, wie Rechtsstaat geht.

Blick in den Gerichtssaal in Lüneburg während der Verhandlung gegen den ehemaligen Lagerleiter Josef Kramer im Jahr 1945.

Verteidiger auch für die Faschisten: der erste Bergen-Belsen-Prozess im Jahr 1945 in Lüneburg Foto: dpa

GÖTTINGEN taz | Es war der erste Kriegsverbrecher-Prozess gegen Nazis. Vor einem britischen Militärgericht standen in Lüneburg Kommandanten und Aufseherinnen und Aufseher des KZ Bergen-Belsen. Insgesamt 45 Männer und Frauen mussten sich für kaum fassbare Verbrechen und den Tod Zehntausender Häftlinge verantworten. Bei der Urteilssprechung am 17. November 1945 gab es neben Todes- und Haftstrafen auch Freisprüche. Die Grünen in Niedersachsen fordern nun in einem Entschließungsantrag, dass das Land die Erinnerung an dieses Verfahren dauerhaft wachhält.

„In Bergen-Belsen gibt es keinen Kamin, das heißt, das Elend wird nicht verbrannt, so wie es in Auschwitz war. Hier haben die Leute gehungert, hier war Typhus, hier war Schmutz, Läuse, keine Hygiene, keine Ambulanz, keine Medikamente. 14 Tage blieben wir ohne Brot. Verpflegung war Rüben mit Wasser, ohne Salz.“ So beschreibt es die damals 19-jährige Anita Lasker, später Lasker-Wallfisch, in einem BBC-Interview am 16. April 1945, nur einen Tag nach der Befreiung des Konzentrationslagers Bergen-Belsen durch britische Truppen.

Lasker war mit vielen weiteren Häftlingen nach der Auflösung des Vernichtungslagers Auschwitz-Birkenau nach Bergen-Belsen verschleppt worden. Auch Anne Frank und ihre Schwester Margot gehörten zu ihnen. Sie starben vermutlich schon im Februar 1945 an Fleck- und Hungertyphus.

Über die Befreiung des Lagers berichtete später der englische Militärarzt Glyn Hughes: „Die Gräben der Kanalisation waren mit Leichen gefüllt, und in den Baracken selbst lagen zahllose Tote, manche sogar zusammen mit den Lebenden auf einer einzigen Bettstelle.“

Bereits am 17. September 1945 begann in einer alten Turnhalle in Lüneburg der Prozess. Anita Lasker war gerade 20, als sie als Zeugin vom Gericht vernommen wurde. „Niemand kann fassen, was sich da getan hat, der nicht dabei gewesen ist“, sagte die 91-Jährige vor wenigen Wochen.

1939 wurden Baracken des Truppenübungsplatzes bei Bergen von der Wehrmacht in ein Lager für Kriegsgefangene umfunktioniert.

1943 übernahm die SS einen Teil des Lagers und nutzte ihn zunächst für Juden, die gegen deutsche Zivilinternierte im Ausland ausgetauscht werden sollten. Später wurden kranke und arbeitsunfähige Häftlinge aus anderen KZs inhaftiert, ab März 1944 Zehntausende Gefangene aus frontnahen KZs nach Bergen-Belsen verlegt.

Mindestens 52.000 Häftlinge starben bis zur Befreiung des Lagers durch britische Truppen am 15. April 1945. 60.000 Häftlinge wurden befreit, rund 13.000 von ihnen starben an den Folgen der Haft.

Als bizarr habe sie es wahrgenommen, wie über eine völlig gesetzlose Zeit auf einmal vor Gericht verhandelt worden sei: „Die Verbrechen lagen ja vor den Augen.“ Und geleugnet werden konnten sie nicht: Mehr als 50.000 Menschen wurden in dem KZ ermordet, mehr als 60.000 mehr tot als lebendig gerettet. Noch bis Juni 1945 starben weitere 13.000 an den Folgen von Hunger, Durst, Folter und Krankheiten.

Zwölf Beschuldigte wurden auch wegen Verbrechen im KZ Auschwitz angeklagt. Der KZ-Kommandant Josef Kramer war zuvor Kommandant von Auschwitz-Birkenau. Sein Vertreter Franz Hößler und der Arzt Fritz Klein verantworteten dort den Tod zahlreicher Menschen in den Gaskammern. Bei den Todesmärschen aus Au­schwitz wurden Gefangene auch nach Bergen-Belsen getrieben. So saßen im Prozess den Tätern Menschen gegenüber, die Verbrechen in beiden Lagern bezeugen konnten – unter ihnen Anita Lasker-Wallfisch.

Mit dem Verfahren wollten die Briten den Deutschen auch ein Lehrstück in Sachen Demokratie und Rechtsstaat vorführen. Rechte der Angeklagten sollten demonstrativ gewahrt bleiben. Die britischen Truppen hätten „im Angesicht der Gräueltaten des NS-Regimes ein Zeichen für eine rechtsstaatliche Aufarbeitung der furchtbaren Verbrechen gesetzt und damit eine bedeutende Rolle bei der Entwicklung des internationalen Strafrechts gespielt“, heißt es im Entschließungsantrag der Grünen.

Den Beschuldigten wurden britische Offiziere und Juristen als Verteidiger zugewiesen, von denen einige als Sympathisanten der faschistischen British Union galten. „Bedenken Sie“, soll sich einer der Verteidiger an den Richter gewandt haben, „dass diese Menschen es mit dem Abschaum der Ghettos von Ost-Europa zu tun hatten“. Verteidiger nahmen die Zeugen ins Kreuzfeuer. Wann genau sie denn gesehen habe, dass einer der Angeklagten jemanden ermordete, wurde Anita Lasker etwa gefragt. „Niemand hatte eine Uhr“, sagte sie.

Elf Angeklagte wurden am 17. November 1945 zum Tode verurteilt und später in Hameln hingerichtet, 19 wurden zu Freiheitsstrafen verurteilt, 15 wurden freigesprochen. Davongekommen sind aber viele mehr.

Obwohl Medien weltweit über das Verfahren berichteten, bezweifelt der Historiker John Cramer, der im Göttinger Wallstein-Verlag ein Buch über den Prozess veröffentlicht hat, einen Lerneffekt für die Mehrheit der Deutschen. Auch weil insbesondere britische Boulevardzeitungen die Täter als „Bestien“ beschrieben hätten, sei es für die Masse der Bevölkerung leicht gewesen, sich von der eigenen Verantwortung für die NS-Verbrechen zu distanzieren.

„Was haben wir gelernt? Nicht viel“, sagt auch Anita Lasker-Wallfisch. Aber: „Es war der erste Versuch, mit dem Thema umzugehen.“ Öffentlich kaum beachtet, folgten 1946 und 1948 noch zwei weitere Bergen-Belsen-Prozesse. Der Nürnberger Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher begann am 20. November 1945 und dauerte fast ein Jahr.

Die Grünen wollen nun die strafrechtliche Aufarbeitung der NS-Verbrechen „in angemessener Weise“ in der juristischen Ausbildung verankern. Die Zentral­stelle in Ludwigsburg zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen soll so lange unterstützt werden, wie noch eine Chance besteht, NS-Verbrecher zu überführen. Und die Strafverfolgung von noch lebenden NS-Verbrechern soll in Niedersachsen konsequent vorangetrieben werden.

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