Jahresbilanz zur Clankriminalität: Geisels maue Bilanz
Als Beleg für Clankriminalität dienen Berlins Innensenator vor allem Ordnungswidrigkeiten. Arabischstämmige Berliner empfinden das als rassistisch.
W ie steht es eigentlich um die „Clankriminalität“? Dieser recht neuen Verbrechensform, die sich – glaubt man meist reißerischen Medienberichten – wie eine vielköpfige Hydra in Berlin und Deutschland ausbreitet, hatten Politik und Polizei vor knapp zwei Jahren den Kampf angesagt.
Innensenator Andreas Geisel (SPD) legte damals einen 5-Punkte-Plan vor, der unter anderem vorsah, im Clanmilieu „konsequent“ auch kleinere Regelverstöße zu ahnden und verstärkt Gewerbe- und Finanzkontrollen durchzuführen. Diesen Montag legten LKA und Innenverwaltung nun ihre erste Jahresbilanz zur Bekämpfung der Clankriminalität vor.
Die ist eher mau. 382 Einsätze hat die Polizei 2019 im Zusammenhang mit Clankriminalität durchgeführt, davon 104 im „Verbund“ mit anderen Stellen wie Ordnungsämtern, Steuerfahndung, Zoll. Im Schnitt zweimal die Woche rückten die versammelten Ordnungshüter also aus – und kontrollierten dabei unter anderem 190 Shisha-Bars, 322 Cafés/Bars, 60 Wettbüros und Spielstätten, 25 Barber-Shops, 11 Juweliere. Dabei wurden 35.000 Euro beschlagnahmt, dazu 31.606 Zigaretten und 554 Kilogramm Wasserpfeifentabak (beides unverzollt), 123 Pkw, 2 Motorräder und 104 Waffen.
Es gab 972 Strafanzeigen – davon 428 Drogendelikte, 100 Verkehrsstraftaten, 55 Verstöße gegen das Waffengesetz. Es gab aber vor allem: 5.908 Ordnungswidrigkeitsverfahren, davon 5.398 (sic!) Verkehrsordnungswidrigkeiten und 499 sonstige wie Verstöße nach dem Jugendschutzgesetz, der Preisangabenverordnung, der Gewerbeordnung oder dem Gaststättengesetz.
Kurz gesagt: Bei den Razzien in migrantischen (Klein-)Gewerben kommt vor allem Kleinkram heraus. Straftaten, wie man sie gefährlichen Kriminellen zutraut, kann man dagegen an vier Händen abzählen: Raub 2, Sexualdelikte 2, Eigentumsdelikte 12, Betrug 3, Bedrohung 3. Kein Wunder, dass Geisels Strategie von arabischstämmigen Berliner*innen immer stärker als rassistische Schikane und Einschüchterung empfunden wird.
Denn was Geisel und seine Polizeipräsidentin nicht schaffen: zu erklären, was kleine Verkehrsdelikte und Bagatellen im Gewerberecht mit gefährlichen Clans zu tun haben. Weiterhin hantieren sie in dem Bericht mit Sarrazin’schen Phrasen wie etwa der angeblich „in weiten Teilen der arabischstämmigen Community bestehenden Parallelgesellschaft“.
Auch diffuse Verweise auf eine „Ablehnung des in Deutschland vorherrschenden Werte- und Normensystems“ helfen bei der Verbrechensbekämpfung kaum weiter. Denn das ist trivial: Offenkundig lehnen alle Verbrecher, auch deutsche, die Rechtsordnung ab – darum verstoßen sie dagegen. Aber: Was hat das mit dem kleinen Mann auf der Sonnenallee zu tun?
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
meistkommentiert
Exklusiv: RAF-Verdächtiger Garweg
Meldung aus dem Untergrund
Anschlag auf Magdeburger Weihnachtsmarkt
Bestürzung und erste Details über den Tatverdächtigen
Anschlag in Magdeburg
Auto rast in eine Menschenmenge auf dem Weihnachtsmarkt
Wahlprogramm von CDU und CSU
Der Zeitgeist als Wählerklient
Keine Konsequenzen für Rechtsbruch
Vor dem Gesetz sind Vermieter gleicher
Elon Musk torpediert Haushaltseinigung
Schützt die Demokratien vor den Superreichen!