Jagd auf Wolf wird beendet: GW717m darf leben
14 Monate versuchten Jäger in Niedersachsen ohne Erfolg, einen „Problemwolf“ zur Strecke zu bringen. Nun wurde die Hatz abgeblasen.
Das Bundesnaturschutzgesetz in seiner bisherigen Form sei untauglich, Problemen mit bestimmten Wölfen zu begegnen, begründete Umweltminister Olaf Lies (SPD) am Mittwoch die Kehrtwende. Es „hat uns gezwungen, einen Wolf um jeden Preis zu individualisieren, was vollkommen realitätsfern war“.
Das im Winter novellierte Gesetz lockert die Regeln für den Abschuss von Wölfen. Bisher durften nur Tiere abgeschossen werden, die nachweislich mehrfach Schafe oder Rinder gerissen haben, obwohl die Weiden mit „wolfssicheren“ Zäunen gesichert waren.
Erlaubt war also nur der Abschuss des Täters, eine Gruppenhaftung des Rudels gab es nicht. Das wurde geändert. Vergreifen sich Wölfe an Nutztieren, können Jäger nun so lange Tiere eines Rudels töten, bis die Übergriffe aufhören.
Sogar ein Trapper jagte mit
Mit der von Gerichten in mehreren Instanzen gebilligten „Entnahme“ von GW717m – das Kürzel GW steht für Greywolf, m für männlich, 717 ist eine fortlaufende Nummer – hatte das Umweltministerium in Hannover einen aus Schutzgründen nicht näher genannten „Dienstleister“ beauftragt. Zu dessen Team gehörte neben einem Jäger, einem Biologen und einem Tierarzt auch ein veritabler „Trapper“, also ein Fährtensucher. Die Truppe stellte Wildkameras auf und Kastenfallen, in die der Wolf aber nicht hineintappte.
Naturschützer verschärften die Schwierigkeiten, das Tier zu erlegen. Um die Jagd zu behindern, veranstalteten sie Geländespiele und Waldpatrouillen, wo GW717m und sein Rudel umherstreifen. Ganz aus dem Schneider ist der Wolf noch nicht. „Sollte er fortan unauffällig bleiben, bleibt er unbehelligt“, sagte Lies. Sobald er jedoch wieder beginne, geschützte Nutztiere zu reißen, werde er unverzüglich eine neue Ausnahmegenehmigung zum Abschuss auf den Weg bringen.
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