Islamistische Attacke in Duisburg: Anklage nach Messerangriffen

Ein Syrer soll in Duisburg einen Mann erstochen und in einem Fitnessstudio Menschen verletzt haben – aus islamistischem Motiv. Nun wurde er angeklagt.

Polizisten am Tatort nach einem Messerangriff in einem Fitnessstudio in Duisburg

Ermittler am damaligen Tatort im Fitnessstudio in Duisburg Foto: Christoph Reichwein, dpa

DUISBURG/KARLSRUHE afp | Die Bundesanwaltschaft hat Anklage gegen einen Syrer erhoben, der Anfang April in der Duisburger Altstadt einen Mann erstochen und wenige Tage später in einem Fitnessstudio vier Männer mit einem Messer angegriffen und teils lebensbedrohlich verletzt haben soll. Die Taten seien mutmaßlich islamistisch motiviert gewesen, teilte die Behörde am Donnerstag in Karlsruhe mit. Der Angeschuldigte Maan D. sei Anhänger der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS).

Aus seiner radikalislamischen Einstellung heraus habe er beschlossen, einen Beitrag zum weltweiten Dschihad zu leisten und vermeintlich Ungläubige in Deutschland zu töten. In der Nacht zum Ostersonntag soll der damals 26-Jährige einen 35-Jährigen bei einer zufälligen Begegnung in der Innenstadt mit einem Messer attackiert haben. Er habe ihn mindestens 28 Mal in Bauch, Kopf und Nacken gestochen, so der Vorwurf. Das Opfer starb noch am selben Tag in einem Krankenhaus an seinen Verletzungen.

Neun Tage später, am 18. April, sei D. in ein Fitnessstudio gegangen mit dem Ziel, möglichst viele Menschen zu töten. Im Bereich von Dusche und Umkleide habe er drei Männer mit einem Messer angegriffen und zum Teil mehrfach in den Oberkörper gestochen. Eins der drei Opfer schwebte noch Tage später in Lebensgefahr. Der Bundesanwaltschaft zufolge stach D. außerdem einen Ersthelfer zweimal in den Oberschenkel.

Über Spuren am Tatort überführt

Nach der Auswertung von Spuren am Tatort und an den Schuhen des Verdächtigen sahen Ermittler in Nordrhein-Westfalen mögliche Zusammenhänge zwischen den beiden Taten. Ende April übernahm der Generalbundesanwalt die Ermittlungen wegen der besonderen Bedeutung des Falls.

Maan D. werden nun Mord, versuchter Mord in drei Fällen sowie gefährliche und schwere Körperverletzung vorgeworfen. Er sitzt seit dem 24. April in Untersuchungshaft. Über die Zulassung der Anklage entscheidet das Oberlandesgericht Düsseldorf.

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