Irakisches Urteil für deutsches IS-Mitglied: Lamia K. zum Tode verurteilt
Eine Mannheimerin soll im Irak dem IS beigetreten sein. Deutsche Behörden drängen darauf, das Todesurteil in eine Haftstrafe umzuwandeln.
Offiziell, so heißt es im Auswärtigen Amt, habe der Irak die deutschen Behörden über das Urteil noch nicht informiert. Doch hinter den Kulissen herrscht rege Betriebsamkeit. Ein Gericht in der irakischen Hauptstadt Bagdad hat am Donnerstag eine Deutsche, die sich laut Gericht der Terrororganisation „Islamischer Staat“ angeschlossen hat, zum Tode verurteilt. Sie soll erhängt werden. Das Urteil kann aber noch angefochten werden. Die deutschen Behörden wollen darauf dringen, dass es in eine Gefängnisstrafe umgewandelt wird.
Nach Medienberichten hat der deutsche Botschafter in Bagdad im irakischen Außenministeriums seinen Protest bereits zum Ausdruck gebracht. Deutsche Staatsangehörige, die sich im Ausland in Haft befinden, werden grundsätzlich konsularisch betreut. Die Todesstrafe lehnt die Bundesregierung generell ab.
Bei der Frau soll es sich um die 50-jährige gebürtige Marokkanerin Lamia K. aus Mannheim handeln. Laut Gericht soll sie von Deutschland aus in den Irak gereist sein, sich dort der Terrorgruppe „Islamischer Staat“ angeschlossen und an einem Angriff auf irakische Sicherheitskräfte beteiligt haben. Zudem habe sie ihre beiden Töchter in die Region mitgebracht und mit IS-Kämpfern verheiratet.
Nadia P., eine der Töchter, sitzt ebenfalls in Bagdad in Haft. Wo sich ihre Schwester aufhält, ist unbekannt, möglicherweise wurde sie getötet. Nadia P., 21, wurde Mitte Juli gemeinsam mit ihrer Mutter und zwei weiteren deutschen Frauen, die zum IS gehört haben sollen, in Mossul von einer irakischen Spezialeinheit festgenommen.
„Nur ein kleines Licht“
Die vier Deutschen, zu denen auch die 16-jährige Linda W. aus dem sächsischen Pulsnitz und Fatima M., 30, aus Detmold (Nordrhein-Westfalen) gehören, hatten sich gemeinsam mit anderen Frauen in einem Tunnelgewölbe versteckt.
Ermittler des Bundeskriminalamtes hatten laut Medienberichten die vier Frauen in Bagdad vernommen. Lamia K. sagte demnach den Staatsschützern, dass sie nur „ein kleines Licht“ gewesen sei. Sie habe weder gekämpft, noch sei sie, wie vermutet wurde, bei den IS-Sittenwächterinnen der Al-Khansaa-Brigade gewesen.
Die deutschen Behörden aber haben Zweifel daran, ob das stimmt. Schon 2010 registrierte der Verfassungsschutz Lamia K. als überzeugte Islamistin. Im Netz soll sie den IS gelobt und den Attentäter Mohammed Merah verherrlicht haben, der 2012 im französischen Toulouse erst Soldaten und dann mehrere Kinder einer jüdischen Schule ermordete. K. soll offen für den IS geworben und damit angegeben haben, Freiwillige für die Ausreise gewonnen haben.
In Syrien soll sie im August 2014 angekommen sein und dort auch zwei prominente deutschsprachige IS-Kader getroffen haben: den österreichischen Islamisten Mohammed Mahmud und den Berliner Ex-Rapper Denis Cuspert alias Deso Dogg, der schon mehrfach totgesagt worden war – zuletzt in der vergangenen Woche. Dieses Mal gehen deutsche Sicherheitsbehörden aber davon aus, dass die Meldung wirklich zutreffen könnte. (mit dpa)
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