Internet-Ausfall bei der Telekom: Hacker greifen Kunden an
900.000 Menschen waren seit Sonntag ohne Internet, Telefon und Fernsehen. Angreifer nutzten eine Sicherheitslücke bei den Routern.
Es wird vermutet, dass eine Schwachstelle in der Sicherheit der Geräte ausgenutzt wurde, um Schadsoftware zu installieren. Telekom-Sprecher Frank Domagala sagte der taz: „Die Unterbrechung der Verbindung war eine Sicherheitsreaktion auf den Angriff.“ Insofern seien die Probleme mit dem Internet zwar ärgerlich, positiv sei aber, dass dadurch größeres Übel verhindert wurde. Er schätzte die Zahl der Betroffenen am Montagnachmittag auf unter 500.000.
Die Telekom empfiehlt betroffenen Kunden, die Router vom Netz zu nehmen und wieder neu zu verbinden. Eine Software-Aktualisierung, die die Firma am Montag zur Verfügung stellte, würde so auf die Router aufgespielt und das Problem behoben.
Das BSI teilte mit, dass die Angriffe auch in dem vom BSI geschützten Regierungsnetz registriert wurden. Dort blieben sie aber auf Grund funktionierender Schutzmaßnahmen folgenlos. „Man hat möglicherweise versucht, eine neue Bot-Netz-Struktur zu erstellen“, sagte Wagner. Bot-Netze werden von HackerInnen dazu verwendet, Massenangriffe auszuführen. „Was dieser Angriff für die IT-Sicherheit bedeutet, ist noch unklar“, sagte BSI-Sprecher Wagner.
Für die Kunden, die noch immer keinen funktionierenden Internetzugang haben, bietet die Telekom die Möglichkeit, über einen Tagespass eine kostenlose Flatrate freizuschalten. Wer sich über den Internetausfall ärgert und nun über Schadenersatz nachdenkt, wird von einem Urteil des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2013 gestützt. Dem Urteil zufolge gilt das Internet – wie auch das Telefon – als Wirtschaftsgut, dessen ständige Verfügbarkeit von zentraler Bedeutung sei. Ein Ausfall kann zu Schadensersatz verpflichten.
Dabei winken allerdings keine großen Beträge, ist sich Katharina Grasl von der Verbraucherzentrale Bayern sicher: „Die Höhe des Schadenersatzes bemisst sich an der monatlichen Gebühr und läuft daher auf einen minimalen Betrag hinaus.“ Zudem hänge ein Urteil vom Verschulden des Unternehmens ab.
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