Interne Infos an Attila Hildmann: Maulwurf in Berliner Justiz
Eine Mitarbeiterin der Generalstaatsanwaltschaft soll den Verschwörungskoch mit Informationen zu Ermittlungen versorgt haben. Der Frau wurde gekündigt.
Nach Informationen des ARD-Politikmagazins Kontraste und des Rechercheformats STRG_F, das vom NDR produziert wird, handelt es sich um die 32-jährige M. aus Berlin. Sie soll unter anderem auf Unterlagen zum Ermittlungsverfahren gegen Hildmann zugegriffen haben.
Ein Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft Berlin bestätigte auf Anfrage, dass gegen eine ehemalige Angestellte aus der IT-Abteilung der Behörde wegen des Verdachts der Verletzung des Dienstgeheimnisses und der versuchten Strafvereitelung ermittelt werde. Der Mitarbeiterin wurde demnach fristlos gekündigt.
Auf die Spur der Mitarbeiterin M. war die Generalstaatsanwaltschaft den Berichten zufolge dadurch gekommen, dass die 32-Jährige mehrfach bei Polizeieinsätzen aufgefallen war. Unter anderem habe die Polizei M. im Umfeld eines Aktivisten der Querdenkerszene identifiziert.
Unberechtigte Abfragen zu Querdenkern
Daraufhin habe die Generalstaatsanwaltschaft im Mai überprüft, auf welche Daten die damalige Systemadministratorin zugegriffen habe, sagte Sprecher Martin Steltner den Angaben zufolge. „Es ergaben sich unberechtigte Abfragen zu verschiedenen Personen der rechtsextremen und der Querdenkerszene“, sagte Steltner. Daraufhin sei im Juli die Wohnung der Verdächtigen M. in Berlin durchsucht und es seien Datenträger sichergestellt worden.
Neben der Weitergabe von Daten soll die Beschuldigte den in Deutschland gesuchten Hildmann auch Anfang des Jahres in der Türkei besucht haben. Dies behauptet ein ehemaliger Weggefährte von Hildmann, Kai Enderes, im Interview mit Kontraste und STRG_F. Die Justizmitarbeiterin M. habe auch den Haftbefehl an Hildmann weitergegeben, erzählte Enderes demnach.
Die Justiz will den Berichten zufolge nun Konsequenzen aus dem Datenskandal in der Generalstaatsanwaltschaft ziehen. Es soll demnach künftig umfassender erfasst werden, wer wann auf welche Dokumente zugegriffen hat. Außerdem prüft die Strafverfolgungsbehörde, wie Daten in sensiblen Ermittlungsverfahren besser vor unberechtigtem Zugriff geschützt werden können, sagte ein Sprecher der Berliner Justizverwaltung auf Anfrage.
Die ehemalige Justizmitarbeiterin M. wollte den Recherchen zufolge zu den Vorwürfen keine Stellung nehmen. Hildmann, der Kontraste und STRG_F nach deren Angaben ein Interview gegeben hat, wollte sich zu den konkreten Vorwürfen nicht äußern.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
meistkommentiert
Rechtspopulistinnen in Europa
Rechts, weiblich, erfolgreich
#womeninmalefields Social-Media-Trend
„Ne sorry babe mit Pille spür ich nix“
Buchpremiere von Angela Merkel
Nur nicht rumjammern
Landesparteitag
Grünen-Spitze will „Vermieterführerschein“
Stellungnahme im Bundestag vorgelegt
Rechtsexperten stützen AfD-Verbotsantrag
Deutscher Arbeitsmarkt
Zuwanderung ist unausweichlich