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Internationaler StrafgerichtshofPalästina will Israel verklagen

Palästina will dem Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag beitreten und dort Israel anklagen. Jerusalem bereitet sich auf einen „diplomatischen Krieg“ vor.

Palästinenserpräsident Abbas will Israel in Den Haag vor Gericht bringen. Bild: dpa

RAMALLAH/NEW YORK/TEL AVIV/JERUSALEM dpa/afp | In einem dramatischen Schritt hat Präsident Mahmud Abbas den Weg zu einem Beitritt Palästinas zum internationalen Strafgerichtshof (IStGH) bereitet. Aus Enttäuschung über das Scheitern einer Nahost-Resolution im UN-Sicherheitsrat unterzeichnete er in der Silvesternacht die vertragliche Grundlage des IStGH, das sogenannte Rom-Statut, sowie 19 weitere internationale Verträge.

Israels Ministerpräsident Benjamin Netanjahu, der mit großer Mehrheit als Vorsitzender der rechtsorientierten Likud-Partei wiedergewählt wurde, verurteilte die Entscheidung und berief daraufhin am Donnerstag eine Beratung über das weitere Vorgehen ein.

Mit einer Ratifizierung des Rom-Statuts ist das Gericht für Verbrechen in Palästina einschließlich des Gazastreifens zuständig. Israelis müssen damit befürchten, wegen der Besatzungspolitik in den Palästinensergebieten strafrechtlich verfolgt zu werden. Im Rahmen der im April gescheiterten Friedensverhandlungen hatten die Palästinenser diesen Schritt bisher unterlassen.

Die USA verurteilten Abbas' Vorgehen als „völlig kontraproduktiv“. „Dieser Schritt trägt zur Eskalation bei. Er wird zu keinem der Ziele führen, die die meisten Palästinenser für ihr Volk erreichen wollen“, sagte Außenamtssprecher Jeff Rathke in Washington. „Wir werden jeden Tag auf unserem Land angegriffen, bei wem sollen wir uns beschweren?“, fragte Abbas am Mittwochabend in Ramallah. Der UN-Sicherheitsrat habe die Palästinenser enttäuscht. Deshalb wende man sich jetzt an den Strafgerichtshof.

Netanjahu sagte dazu: „Wer sich vor dem internationalen Strafgerichtshof in Den Haag fürchten muss, ist die Palästinenserbehörde selbst.“ Sie habe schließlich eine Einheitsregierung mit der Hamas gebildet, „einer Terrororganisation, die wie der Islamische Staat (IS) Kriegsverbrechen begeht“. Man werde israelische Soldaten vor einer möglichen Strafverfolgung beschützen.

UN-Resolution gescheitert

Nach seiner Wiederwahl als Likud-Vorsitzender versprach Netanjahu seinen Anhängern, er werde die Linke bei der Parlamentswahl am 17. März schlagen und zum vierten Mal Regierungschef werden.

Der UN-Sicherheitsrat hatte am Dienstagabend (Ortszeit) eine Resolution abgelehnt, die einen Abzug Israels aus den Palästinensergebieten binnen drei Jahren fordert. Der von Jordanien eingebrachte Entwurf sah auch eine endgültige Nahost-Friedensregelung binnen eines Jahres vor.

Israels Außenminister Avigdor Lieberman sagte, das Scheitern der Resolution beweise, „dass Provokationen und Versuche, Israel einseitige Schritte aufzuzwingen, nichts bewirken werden“. Man müsse „den Palästinensern klarmachen, dass Entscheidungen nur am Verhandlungstisch getroffen werden“.

Chefunterhändler Saeb Erekat kündigte an, man werde die Resolution möglicherweise schon in wenigen Tagen erneut vorlegen. Die USA erklärten, die Resolution komme zur falschen Zeit und habe nicht die Bedenken beider Seiten in Betracht gezogen. Die EU-Außenbeauftragte Federica Mogherini sagte in Brüssel: „Unser Ziel ist es, eine umfassende Friedensvereinbarung auf Grundlage der Zwei-Staaten-Lösung zu erreichen.“

Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) könnte damit ab dem Frühjahr zum wichtigsten juristischen Schauplatz des Nahost-Konflikts werden. Der IStGH ist befugt, Prozesse wegen Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen anzustrengen, sofern die Taten nach dem 1. Juli 2002, seinem Gründungstag, begangen wurden. Als Rechtsinstanz anerkannt wird das Gericht inzwischen von 122 Staaten - nicht aber von Israel, den USA, China und Russland. Diese vier mächtigen Staaten haben die IStGH-Charta, das Römische Statut, zum Teil zwar unterschrieben, aber nie ratifiziert.

Ein Staat, auch ein Nichtmitglied, kann vom Weltstrafgericht nur belangt werden, wenn der UN-Sicherheitsrat diesen Antrag stellt. Dies geschah bislang nur im Fall von Sudan und Libyen. Einzelpersonen kann der Gerichtshof aber verfolgen, wenn ihnen entsprechende Verbrechen vorgeworfen werden, die auf dem Gebiet eines Mitgliedsstaates begangen wurden, oder wenn der Beklagte Bürger eines Mitgliedslandes ist. Deshalb würden bei einem Beitritt der Palästinensergebiete sowohl bestimmte Israelis als auch Palästinenser belangbar.

Ein Verfahren kann auf Eigeninitiative des Gerichtshofs oder auf Antrag eines Unterzeichnerstaates des Römischen Statuts eingeleitet werden. Geprüft wird dann zunächst, ob die Verbrechen schwer genug sind und ob die nationale Gerichtsbarkeit nicht fähig und willens ist, die Strafverfolgung selbst ausreichend zu betreiben. Die Palästinensische Autonomiebehörde hatte 2009 und erneut im April 2012 vergeblich versucht, Prozesse gegen Israel beim IStGH anzustrengen. Das scheiterte jeweils, weil ihr rechtlicher Status dafür nicht ausreichte.

Beitritt dauert Monate

Das hat sich seit der Zulassung Palästinas als Beobachterstaat der Vereinten Nationen im November 2012 geändert. Weil die Zulassungsprozedur zum IStGH mindestens zwei Monate in Anspruch nehmen wird, können erste Verfahren dort frühestens im März oder April eingeleitet werden.

Die Palästinenser wollen dann Verfahren gegen die fortgesetzte Besiedlung der 1967 von Israel besetzen Gebiete anstrengen. Auch Militäroperationen in den Palästinensergebieten und insbesondere das Vorgehen der israelischen Armee im Gaza-Krieg im vergangenen Sommer könnten in Den Haag vor Gericht kommen. Nach Ansicht von Völkerrechtlern wären auch ausländische Unternehmer, die in den besetzten Palästinensergebieten tätig sind, vor Strafverfolgung nicht sicher.

Zugleich haben israelische Regierungsmitglieder als mögliche Vergeltung schon am Mittwoch angekündigt, dass sie palästinensische Verantwortliche wegen des massiven Raketenbeschusses aus dem Gazastreifen und wegen Sprengstoffattentaten vor das Weltstrafgericht bringen würden. Dies beträfe in erster Linie die Führer der islamistischen Hamas und anderer radikaler Palästinensergruppen. Da Vertreter der Hamas oder des islamischen Dschihad es aber vermeiden, in Länder zu reisen, in denen ihnen Auslieferung droht, scheint ein Verfolgungsrisiko für sie geringer als für israelische Politiker, Militärs oder Geschäftsleute.

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17 Kommentare

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  • hmm... mal schauen, ob sich die Katze selbst in Schwanz beißt und nicht Israel die Palästinenser als erstes verklagt.

     

    Vielleicht können diese beiden Völker auch gleichzeitig das Rätsel lösen, ob erst das Ei da war oder die Henne. Das wird recht interessant.

    • @Azad:

      ach?

      hat Israel jetzt doch das rom-statut ratifiziert? klammheimlich etwa?

      das wär ja nen ding, wär das!

  • Ich weiß zwar nicht, warum die TAZ meine Kommentare zensiert, aber eines steht doch wohl außer Frage: Auch Palästina darf einen Rechtsweg beschreiten, der jedem anderen Land zugänglich ist.

    • @Dudel Karl:

      Zensur inne taz - con Quarantaine

      by Netikettistas - ja aber Hallo!

       

      Ja das - sollte die Kommune -

      mal was genauer ins Visier nehmen -

       

      Wenn wir mal die grad gehäuften Spitzenleistungen;) der regulare-tazler Revue passieren lassen - ok das dauert -

       

      . . .aber jetzt - ok? - ok -

      Dann weiß ich aus eigenem

      a Quarantaine länger anhaltendem Gerangel mit dieser Wisch&PutzwegTruppe

      wg dummbaddeliger Schnibbelei -

      dieses:

       

      Das Netikettensägen ist das

      Eldorado der PraktikantInnen,

      exElevInnen de Journaille für postZubrot usw usf -

       

      Dabei hatte ich durchweg den Eindruck - daß eine Nachschulung - eine Qualitätskontrolle&Ombudsfraumann

      dieser - sorry - Junggäst -Ansammlung

      mal ne echte Bereicherung wäre;

      (dabei ist durchaus noch der mildernde Mantel des Schweigens in Gebrauch;)

  • Liebe Frau Rölke-Sommer. Müßten für eine Klage, nicht erst die arabischen Gebiete Palästinas ein Staat sein?

    • @Jürgen Matoni:

      sollte es Ihrer aufmerksamkeit entgangen sein, dass Palästina bereits als (beobachter-)staat der UN anerkannt ist?

      und ob das territorium dieses staates ein arabisches, muslimisch-über-christlich-bis jüdisches oder auch ein klingonisches zu sein hätte - das kommt mir doch, milde gesprochen, reichlich 19.jhdt-'schländisch vor.

      so weit mal launig.

      weniger launig: genau deshalb fürchtet Israel den beitritt Palästinas zum rom-statut - der ICC könnte sich nicht nur gutachtend sondern urteilend dazu äußern, welche gebiete so all der staat Israel außerhalb der sich ihm selbst u.a. in der unabhängigkeitserklärung und in erklärungen gegenüber den UN gesetzten grenzen besetzt hält. und da könnten tränen fließen in Jerusalem. bittere tränen, nicht krokodilstränen wie bisher.

      • @christine rölke-sommer:

        ;-))

        ja - das Schweinchen erkennt frauman

        noch immer am Ringelschwänzchen

        (~W.B.;*)

  • Abbas ist dumm und zeigt, dass er an einem Frieden mit Israel nicht wirklich interessiert ist. Glaubt er wirklich, dass Israel sich von der Hamas ins Rote Meer treiben lassen wird? Glaubt er, dass Israel seine Bevölkerung schutzlos der Hamas überlassen wird? Ein Bericht über Gaza vor einigen Tagen in den Nachrichten hat deutlich gemacht, wie unzufrieden die Menschen in Gaza mit ihren Führern (Hamas) sind. Ein Interviewter sprach davon, die Hamas habe die Bevölkerung erst als menschliche Schutzschilder missbraucht und jetzt würde sie den Wiederaufbau Gazas torpedieren, indem sie die vorhandenen Baumaterialien nicht an die Bevölkerung weitergeben. Es wird an der Zeit, dass die Hamas wegen zahlreicher Kriegsverbrechen angeklagt wird.

    • @Mafalda:

      tja. was soll man dazu sagen?

      vielleicht: dann hätte man in Israel nicht so dusslig sein sollen, die unterzeichnung des rom-statuts wieder zurückzuziehen?

      bedeutet: Israel hat sich selbst der möglichkeit begeben, vor dem ICC klage zu erheben.

      und dass der UNSC auf wunsch Israels eine entsprechende klagean den ICC überweist? hm, bißchen vermessen, tät ich sagen.

      oder hat man geglaubt, alle 'terroristen' tot-drohnen zu können?

      wie's aussieht, führt diese art, das recht in die eigene waffenhand zu nehmen, auch nicht weiter. zumal das auch nicht alle völkerrechtlerinnen so locker-flockig sehen wie der auch weiter unten angeführte herr Kreß in http://www.taz.de/!49118/

       

      und ob Sie wohl mal ne quelle für Ihren bericht hätten?

       

      ganz zum schluß: wenn es denn nicht anders ginge, ließen sich sowohl Haniye als auch Abbas gern vorm ICC anklagen. vor dem kommt man nämlich mit polemik nicht weit, da müssen schon belegbare/belegte tatsachen her. und bekanntlich wäre zu diesen dann so einiges an belegbarem wie belegtem zu sagen.

      • @christine rölke-sommer:

        &@Erol Bulut -

         

        Danke. - hatte ich so nicht

        auf dem Schirm;

         

        spannend wird's dann mit dem Urteil -

        Der Italienische Verfassungsgerichtshof

        Urteil Nr. 238 Jahr 2014 -

        zur Reichweite von IGH-Urteilen;)

         

        (link grad nicht at hand -

        aber eine mögliche erneute Vollstreckung in die

        Villa Massimo zugunsten

        SS-Massakeropfer oder verschleppter Zwangsarbeiter wär doch mal ne Ansage!!)

  • 1G
    1393 (Profil gelöscht)

    Der Weg zum ISTGH ist wohl einzige Weg für die PLO, gegen die von Israel begangenen Völkerrrechtsverbrechen was zu bewirken.

     

    Tatsache ist, dass die Isr. Verbrechen gegen Palästina & Palästinenser vom IGH schon lange dokumentiert sind, auch wenn unsere Medien dies ihren Lesern nicht mitteilen:

     

    http://www.icj-cij.org/docket/files/131/1677.pdf

     

    In den Artikeln zitiert man lieber die US Propaganda angeblicher "Kontraproduktivität". Was die USA für produktiv befinden, ist ja nach 40 Jahren Veto gegen die Ahndung israelischer Völkerrechtsverbrechen bekannt.

    Oder man zitiert lieber unkritisch Lieberman, der von "einseitigen" Schritten spricht, anstatt zu bemerken, dass die zionistischen Besatzungsverbrechen einseitig sind und man Verbrechensopfern schlecht vorwerfen kann, Gericht&Gesetz gegen Verbrecher zu bemühen.

     

    Auch die EU sprich von "Bedenken beider Seiten", als ob sie jemals die Bedenken der Palästinenser, Ihre Menschenrechte von Israel nicht mehr beraubt sehen zu wollen, in Betracht gezogen hätte.

     

    Tatsache ist, dass nun mit Anklagen gegen die Verantwortlichen der vom IGH schon lange dokumentierten israelischen Kriegsverbrechen zumindest die Rom Statut Länder (EU !!!) ihre Politik gegenübert Israel verändern müssen wird. Erstens wird die von unseren Medien&Politikern bisher zur Unterstützung israelischer Besatzungsverbrechen verbreitete Propaganda den Fakten stellen müssen (zB. wieso Russland für eine mutmaßliche Annektion der Krim -obwohl in den Jahren davor mehrere Abstimmungen in der Krim den Anschlusswillen der Krimbevölkerung dokumentieren-sanktioniert wird, während die Annektionsverbrechen Israels einhergehend mit IGH bestätigten Menschenrechtsverbrechen nicht sanktioniert werden)

     

    Viel entscheidender ist aber, dass der ISTGH, falls Israel verurteile Verbrecher nicht ausliefert, seine Mitglieder (auch GER) endlich verbindlich anweisen können wird, diplomatische und ökonomische Konsequenzen zu ziehen!

  • Das könnte in der Tat

    spannend werden - ja -

     

    Bitte aber auch ausloben -

    Wer schafft es - mit welchem

    international-diplomatischen Schäferzug -

     

    Das zweite Land -

    weltweit mit offenem

    Drohnenmordprogramm operierend -

    Zum Beitritt zu veranlassen -

    Und vor dem IStGH anzuklagen?!!

     

    DIE USA.

    • @Lowandorder:

      Ich gebe zu , ihr text ist nicht sehr verständlich , vielleicht liegt es daran dass ich eine andere Muttersprache habe , aber vielleicht können sie mit trotzdem erklären was "ausloben" bedeutet und was das mit den USA zu tun hat !

      Bitte!

      • @tomtomtoy:

        sorry - das hab ich nicht bedacht -

         

        Ausloben - bedeutete -

        Im Wilden Westen

        3.000$ - Dead or Alive ;)

         

        d.h. man setzt einen Preis aus dafür -

        daß jemand etwas macht

         

        Ok. Dem IStGH - den ihn schaffenden internat. Verträgen - sind z.B. Israel aber auch die USA bisher nicht beigetreten - aus sehr durchsichtigen Gründen -

         

        beide Staaten schicken - unter offenem Bruch aller internat. Vereinbarungen wie des Völkerrechts - Mordkommandos los - die USA mittels Drohenen rund um die Welt;

         

        Bei Entstehung und Schaffung des IStGH

        ist dieser aus eben solchen Gründen belächelt worden ( z.B. auch durch Rudolph Augstein in Der Spiegel);

        aber - heute ist er Realität.

         

        Wenn es also Palestina durch diplomatische Schachzüge ( d.h. "Schäferzug" - ein einem Schachanfänger schwer durchschaubarer, aber finaler Zug)

        also gelingen sollte,

        Israel vor dem IStGH anzuklagen,

        was einen vorigen Beitritt Israels voraussetzt -

         

        Ja dann -darauf zielt meine Bitte an die taz um öffentliche Auslobung -

        wäre es doch des Schweißes der Edlen wert, durch diplomatische Schachzüge dasselbe bei den fulminanten Rechtsbrechern USA auch hinzukriegen.

         

        Wunschkonzert - ja schon -

        Aber nicht nur der Versuch hier via Israel durch Palestina haben mich gelehrt:

        Juristische Institutionen wie UNO, UN,

        OECD, IStGH usw entwickeln oft eine Eigendynamik - die nicht vorausgesehen wurde;

        kurz - Recht ist immer gegen die Mächtigen durchgesetzt worden;

        sonst bräuchte man es

        im übrigen auch nicht.

      • @tomtomtoy:

        Ihr Unverständnis wundert mich doch sehr TTT. Reizte fast zu einem bitteren Lachen. In München ... MM ...

  • INTERVIEW / Beitrag vom 30.07.2014 GAZA-KRIEG "Völkerrechtsverstöße nur durch Hamas"

     

    Claus Kreß im Gespräch mit Dirk-Oliver Heckmann

     

    Für den Völkerrechtsexperten Claus Kreß steht fest: Im Gaza-Konflikt gibt es derzeit keine Anzeichen für israelische Kriegsverbrechen. Anders sehe es bei der Hamas aus, sagte der Direktor des Kölner Instituts für Friedenssicherungsrecht. Daran änderte auch die unterschiedliche Bewertung der Opferzahlen nichts.

     

    Das werfe die Frage auf, ob bei den Terroraktionen der Hamas, die klar gegen das Völkerrecht verstießen, nicht auch die Schwelle eines Verbrechens gegen die Menschlichkeit erreicht worden sei, meinte Kreß. Das müsse dann auch international strafgerichtliche Folgen nach sich ziehen.

     

    Auch der Gewalteinsatz Israels im Gazastreifen müsse auf seine Verhältnismäßigkeit kontrolliert werden, sagte der Völkerrechtsexperte. Zwar gebe es momentan keine Anhaltspunkte für Kriegsverbrechen auf israelischer Seite, bei Verdachtsmomenten habe das Land jedoch die Pflicht, diesen auch nachzugehen.

     

    http://www . deutschlandfunk . de

     

    ISRAEL ist demnach nicht die einzige Partei die in dem Verdacht steht nicht korrekt gehandelt zu haben , weit aus wahrscheinlicher ist es, dass Hamas und Co verurteilt werden , denn dass von seiten der Islamischen Palästinenser Kriegsverbrechen begannen wurde, dürfte feststehen , man untersucht ja nicht nur letzten Gazakrieg !

    Also nur zu Herr Abbas !!!!!

    • @tomtomtoy:

      auch Sie übersehen etwas ganz entscheidendes: um "Hamas und Co" vor den ICC zu bringen, muß man selbst das rom-statut ratifiziert haben. eine zurückgezogene unterzeichnung (was 1 stufe unter der ratifizierung ist) reicht dafür nicht aus.

      oder glauben Sie, der UNSC macht sich zum affen, um für Israel "Hamas und Co" vor den ICC zu bringen?