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Intensivpflegegesetz im BundestagBloß nicht ins Heim!

Am Mittwoch wird das Intensivpflegegesetz im Bundestag verhandelt. Trotz Nachbesserung stößt der Entwurf bei den Betroffenen weiter auf Widerstand.

Es herrscht Fachkräftemangel, besonders in der häuslichen Pflege Foto: Werner Krüper/epd/imago

Berlin taz | Thomas Knoth, 50, hat eine Muskelerkrankung, wird über eine Maske beatmet, sitzt im Rollstuhl, hat für einen Online-Shop gearbeitet, spielt Boccia im Behindertensport und beschäftigt acht Mitarbeiter rund um die Uhr, die sich um seine Pflege kümmern.

Mit seiner Spezial-Computertastatur hat Knoth einen Brief an den Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestags geschrieben. Denn im Ausschuss wird am Mittwoch in einer Anhörung von Experten das nachgebesserte Intensivpflegestärkungsgesetz verhandelt. Und das sorgt nach wie vor für große Ängste bei Tausenden von Schwerstbehinderten in Deutschland. Für viele Betroffene bestehe „die reale Gefahr, ihr mühsam aufgebautes Umfeld und ihr bisheriges soziales Leben zu verlieren“, schreibt Knoth, „bitte helfen Sie mit, damit es nicht dazu kommt!“

Das nachgebesserte Gesetz zur außerklinischen Intensivpflege (IPReG) sieht zwar vor, dass BeatmungspatientInnen weiterhin das Recht haben sollen, auch in ihrem Haushalt oder in ihrer Familie rund um die Uhr durch professionelle Kräfte versorgt zu werden. Dies gilt auch nicht mehr als nachrangig gegenüber der stationären Pflege wie in einem früheren Gesetzentwurf. Ein Knackpunkt aber liegt in der Voraussetzung, dass durch die ambulanten Pflegekräfte „die medizinische und pflegerische Versorgung“ zu Hause „tatsächlich und dauerhaft sichergestellt“ werden könne, wie es im Gesetzentwurf heißt.

Dieser „Sicherstellungsvorbehalt“ könnte zum Einfallstor werden für die Zwangsverlegung in Heime, fürchten Behindertenverbände. Denn es herrscht Fachkräftemangel, erst recht in der häuslichen Pflege. Prüfer der Krankenkassen könnten dies zum Anlass nehmen, auf die angeblich fachlich qualifiziertere Betreuung in Heimen zu verweisen. In den Heimen ist aber eine Pflegekraft für viele PatientInnen zuständig und nicht nur für einen Menschen wie in der häuslichen 24-Stunden-Pflege.

Krankenkassen loben den Entwurf

„Das Gesetz darf die Beweislast, dass eine qualitätsgesicherte Pflege erbracht wird, nicht auf die Betroffenen verschieben. Denn sonst kann es ein Problem geben, wenn Pflegebedürftige zu Hause leben wollen und kein qualifiziertes Personal für die häusliche Intensivpflege finden. Hier muss es beim Sicherstellungsauftrag der Krankenkasse bleiben“, sagt Adolf Bauer, Präsident des Sozialverbands Deutschland (SoVD) der taz.

Oft arbeiten Schwerstbehinderte und ihre Familien aber auch mit angelernten Hilfskräften, die gut auf die persönlichen Bedürfnisse der Betreuten eingestellt sind. Knoth beschäftigt als Arbeitgeber auch angelernte Assistenten, die mit ihm und seinen Hilfsmitteln umgehen können. „Es wäre fatal, wenn diese Modelle in Zukunft durch das neue Gesetz nicht mehr möglich wären“, warnt die Gesellschaft für außerklinische Beatmung DIGAB. Behinderte Menschen müssten selbst bestimmen können „wer ihnen wann und wie assistiert“, sagt Sigrid Arnade von der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) der taz.

Den Krankenkassen geht es auch um viel Geld. Eine häusliche 1:1-Rund-um-die-Uhr-Betreuung einer BeatmungspatientIn kann 25.000 Euro oder mehr im Monat kosten. In Pflegeheimen kommt die DIGAB auf Kosten von 7.000 Euro für solche Schwerstbehinderten. Auf der Website des Verbandes der Ersatzkassen VDEK wird das geplante Gesetz als ein Gesetz für „hochspezialisierte Pflegeeinrichtungen“ gelobt und es heißt: „Nur noch in Ausnahmefällen soll die außerklinische Intensivpflege auch im Haushalt des Versicherten oder sonst an einem geeigneten Ort erbracht werden können.“ Es sind genau solche Sätze, die bei Betroffenen wie Knoth für Angst sorgen.

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1 Kommentar

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  • Ich bin einer der Assistenten vom im Artikel erwähnten Thomas Knoth.



    Thomas kann außer seinen Augen, seinem Mund und seiner Zunge nichts bewegen. Und trotz dieses extremsten Handicaps kann Thomas durch das Arbeitgebermodell in häuslicher Pflege ein Leben führen, dass angesichts der Umstände die größtmögliche Selbständigkeit bietet.



    Thomas ist nicht nur achtmaliger (!) Deutscher Meister im Paralympischen Boccia - vor vier Jahren waren Thomas, eine Kollegin und ich beispielsweise zur Weltmeisterschaft im paralympischen Boccia in Peking - sondern er spielt auch noch in der 1. Bundesliga im Rollstuhlhockey. Als unser Arbeitgeber ist er für alles, was mit Personalfragen und Kontakt zu Finanzamt und Behörden zuständig ist, verantwortlich.



    Das besondere Arbeitgebermodell in Rheinland-Pfalz macht es möglich, dass im Team eine examinierte Alten- oder Krankenpflegekraft tätig ist und die anderen Mitarbeiter angelernte Assistenzkräfte sind. Die besonderen Anforderungen lassen sich, so die Erfahrung von Thomas, besser mit einem Stamm speziell angelernter Kräfte verwirklichen, als mit wechselnden Mitarbeiter von Krankenpflegeteams.



    So sind wir ein eingespieltes Team, das die bestmögliche Assistenz für Thomas bietet.

    All das steht nun aktuell auf dem Spiel. Oberste Maxime neben den entsprechenden Artikeln des Grundgesetzes muss Artikel 19, inbesondere dort a) der UN-Behindertenkonvention sein, zu der sich Deutschland rechtlich verpflichtet hat:



    "Die Vertragsstaaten(...)gewährleisten, dass a) Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt die Möglichkeit haben, ihren Aufenthaltsort zu wählen und zu entscheiden, wo und mit wem sie leben, und nicht verpflichtet sind, in besonderen Wohnformen zu leben"