Integration in Hamburg: Zwölf Beratungszentren vor dem Aus
Hamburgs Sozialbehörde hat die Integrationsberatung an einen neuen und senatsnahen Bildungsträger vergeben. Die bisherigen Träger legen Widerspruch ein.
Hamburgs Sozialbehörde hat die Beratung von Flüchtlingen neu ausgeschrieben und an eine Tochter der senatsnahen Stiftung Berufliche Bildung (SBB) übertragen. Deshalb müssen die zwölf Integrationszentren (IZ) zum Jahresende schließen. Die sechs freien Träger, die diese Aufgabe seit über 20 Jahren erfüllten, sind entsetzt. Sie hatten sich unter dem Dach des Diakonischen Werks auch auf die Ausschreibung beworben und wurden abgelehnt, obwohl sie die Kriterien „vollumfänglich erfüllten“, wie sie schreiben. Deshalb legte die Diakonie inzwischen Widerspruch gegen die Entscheidung ein. „Wir machen von unseren rechtlichen Möglichkeiten Gebrauch“, sagt Sprecher Malte Habscheidt.
Die Sozialbehörde begründet die Neuausschreibung damit, dass die Beratung mobiler werden sollte. „So wollen wir Zugewanderte besser erreichen, die bereits länger in Deutschland leben und bisher nicht ausreichend von den bestehenden Angeboten profitieren“, sagt Sprecher Wolfgang Arnhold. Man wolle Menschen in den öffentlichen Unterkünften mit Beratung auch Perspektiven für Ausbildung, Studium und Arbeit bieten, um sich ein selbstbestimmtes Leben aufzubauen.
Auf eine Kleine Anfrage der SPD zur Zukunft der Integrationszentren hin hatte der Senat erklärt, es stünden weiter 2,9 Millionen Euro pro Jahr im Haushalt dafür bereit. Es werde weniger Standorte geben, dafür aber zentral gesteuerte mobile Beratungsangebote mit einer Koordinierungsstelle und einem gemeinsamen Internetauftritt. Die digitalen Angebote sollen „in enger Abstimmung“ mit der Behörde entwickelt werden.
Allein im vergangenen Jahr 33.000 Beratungen
Zurzeit noch gibt es zwölf Beratungsstellen mit jeweils eigenen Räumen, dezentral verteilt über die Stadt – in Wilhelmsburg und auf der Veddel, in Steilshoop, Bergedorf, Tonndorf, Eimsbüttel, St. Pauli, Altona, Billstedt, Mitte und Nord. Dort habe man allein im vergangenen Jahr an die 33.000 Beratungen durchgeführt, teilen die sechs Träger mit. Sie unterstützen seit über 20 Jahren Menschen bei Fragen zu Aufenthalt, Arbeit, Bildung, Sprache, Existenzsicherung, Sozialleistungen und Teilhabe.
Was die Träger nicht verstehen: Sie hatten ihre Zentren erst Mitte 2025 im Rahmen einer neuen Förderlinie neu ausgerichtet und eine mobile Beratung in Wohnunterkünften aufgebaut. Und diese Förderlinie sollte bis Ende 2028 gelten. „Unsere Kollegen hatten in der Beratung eigentlich genug zu tun, aber wir haben das zusätzlich aufgebaut“, berichtet Suzana Kamperidis von der Interkulturellen Begegnungsstätte (IKB), die auf St. Pauli und in Eimsbüttel Integrationszentren betreibt. „Und unsere Kooperationspartner vor Ort fanden es toll, wie wir die Beratung machen.“
Doch im Mai dieses Jahres teilte die Sozialbehörde mit, dass es die neue Ausschreibung gebe. Und Anfang Oktober kam die Nachricht, dass ein Trägerverbund der SBB Kompetenz gewonnen hat. Das Ergebnis sei „eindeutig“, erklärt Sprecher Arnhold. Die Gesellschaft habe in 12 von 13 Kategorien gewonnen. Das Angebot der sechs Träger unterlag.
Für eine migrantische Selbstorganisation sei das „ein herber Schlag“, sagt Emine Güney von der IKB. Die Partizipation migrantischer Vereine sollte sich auch in der Förderung konkreter Angebote widerspiegeln. „Die Frage ist nicht, ob Beratung in Wohnunterkünften oder Stadteilen benötigt wird. Beides ist wichtig“, sagt Judith Geipel vom Träger BI Hamburg Süd. Wer das eine stärke und das andere abbaue, riskiere große Versorgungslücken.
Christiane Tursi vom Verein für interkulturelle Bildung Verikom
„Die Entschiedung ist katastrophal“, sagt Christiane Tursi vom Verein für interkulturelle Bildung Verikom in Kirchdorf-Süd. Einigen der Träger drohe gar die Insolvenz. Die Behörde habe erst am 8. Oktober mitgeteilt, dass die Förderung zum Jahresende ausläuft. Da sei es für die Kündigung langjähriger Mitarbeiter längst zu spät gewesen, auch Mieten für die Räume seien weiter zu zahlen. „Wenn die Behörde dafür nicht einsteht, kommen wir an den Rand der Zahlungsfähigkeit“, sagt Tursi. Damit wären bei Verikom auch deren Gewaltschutzprojekte gefährdet.
Aus zwölf werden sechs bis sieben feste Standorte
Laut Arnhold soll es am Montag ein Treffen geben, zu dem der neue und der alte Verbund eingeladen werden, um „die Überleitung in die neue Struktur“ zu besprechen. Die SBB Kompetenz plant laut Geschäftsführerin Andrea Franke derzeit sechs bis sieben feste Beratungsstandorte, also etwa halb so viele wie bisher. Der Verbund habe Räume in Altona, Langenhorn, Wilhelmsburg, Harburg, Wandsbek, Bergedorf und Hamburg-Mitte.
Ergänzend könnten an weiteren Standorten je nach lokalem Bedarf Räume „flexibel gebucht“ werden. Nach dem Personal gefragt, erklärt Franke: „Wir freuen uns ausdrücklich über Bewerbungen von Fachkräften, die Interesse haben, die Integrationsberatung in unserem Trägerverbund mitzugestalten.“
In der Politik trifft die Neuvergabe auf scharfe Kritik. „Die Sozialsenatorin geht mit der Axt durch die Trägerschaft“, sagt CDU-Integrationspolitiker Dietrich Wersich. Statt partnerschaftlich zu agieren, werden freie Träger zu „reinen Auftragnehmern“ degradiert. Die Linke warnt vor einem Kahlschlag, der so nicht passieren dürfe. Auch Hamburgs ehrenamtliche Flüchtlingsinitiativen warnen vor einem „Riesenverlust“.
Kritik an „sozialpolitischer Flurbereinigung“
Das Hamburger Bündnis „Unkürzbar“ sieht in der Schließung der zwölf Zentren gar einen „heimlichen Umbau des sozialen Hilfesystems“. Sprecherin Contanze Weichert sieht eine Parallele zum kürzlich erfolgten Umbau der Straßensozialarbeit. Die habe der Senat in den Bezirken Mitte und Altona den freien Trägern entzogen, um seine Linie durchzusetzen.
Aktuell wird auch dem Verband für Kinder- und Jugendarbeit, der eine unabhängige Ombudsstelle für die Jugendhilfe betreibt, mit Entzug durch Neuausschreibung gedroht. Die Instrumente für so eine „sozialpolitische Flurbereinigung“, seien stets dieselben, schreibt das Bündnis. Sie stammten aus dem „Vergaberecht“ der Wirtschaft, hätten aber im Zuwendungsrecht der sozialen Arbeit nichts verloren.
Tatsächlich könnte die Neuvergabe der Integrationszentren noch Gerichte beschäftigen. Erst mal muss aber die Sozialbehörde über den nun eingelegten Widerspruch entscheiden.
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