Inobhutnahme von Kindern: Eine Frage der Macht
Mariam kämpft um ihre Kinder, die nach einer Inobhutnahme beim Vater leben. Juristinnen kritisieren: Häusliche Gewalt zähle in Sorgerechtsverfahren oft wenig.
Mariam stellt eine kleine Krokodilfigur in einer rot-gelben Eischale auf den Tisch. Das gebastelte Tier hat sie ein paar Stunden zuvor als Geburtstagsgeschenk von ihren Kindern Nizar und Ahmed bekommen, die sie besucht hat. Seither habe sie wieder dieses „Loch im Bauch“, erzählt sie und schaut verlegen zur Seite. Es ist das Loch, das sie immer fühlt, wenn die Kinder fragen, wann sie wieder bei ihr leben können.
Vor zwölf Jahren kam Mariam aus Kabul nach Deutschland. Offiziell, um zu studieren, aber auch, um der Gewalt in ihrer Heimat zu entfliehen. Doch die Gewalt holte sie wieder ein, als sie 2017 ihren ebenfalls aus Afghanistan stammenden Ex-Partner kennenlernte. In den vergangenen acht Jahren hat Mariam mehr als 30 Anzeigen gegen ihn wegen physischer Gewalt, Drohungen und Beleidigungen gestellt. Die Ermittlungen wurden laut Mariam in den meisten Fällen eingestellt, nachdem ihr Ex-Partner die Taten bestritten hatte. In einem Verfahren wurde er aus Mangel an Beweisen freigesprochen.
2022 trennte sich Mariam von dem Mann und zog aus der gemeinsamen Wohnung in Marzahn aus. Die Eltern teilen sich das Sorgerecht für die zwei Kinder, die zunächst hauptsächlich bei Mariam lebten. „Drei Jahre lang wollte er die Kinder nicht. Er hat sie nur unregelmäßig getroffen“, erzählt Mariam. Aber dann beantragt das Jugendamt von Marzahn-Hellersdorf im April 2025 eine Inobhutnahme – eine vorübergehende Aufnahme von Kindern in Notsituationen – und ordnet die vorläufige Unterbringung der Kinder beim Vater an.
Die Begründung: Der jüngere Sohn hatte bei einem Termin im Jugendamt offenbar von einer Ohrfeige durch die Mutter erzählt. Der Ältere wiederum hatte wohl Gewalttaten seines Vaters beklagt, die dieser auch in der Vergangenheit zugegeben hatte. So berichtet es das Jugendamt in einer rechtlichen Stellungnahme zu der Inobhutnahme, die der taz vorliegt.
Viele Inobhutnahmen bei migrantischen Familien
Noch während des Termins mit der Familie ordnete das Jugendamt die Unterbringung beim Vater an, zudem eine medizinische Untersuchung in der Kinderschutzambulanz der Charité. Mariam wehrte sich gegen die Entscheidung und bestritt den Vorwurf, das Kind geschlagen zu haben. Ihr Verhalten habe aggressiv-bedrohlich und unkooperativ gewirkt, schreibt das Jugendamt in der Stellungnahme. Unter der Drohung, die Polizei zu rufen, wurde Mariam aufgefordert, das Gebäude zu verlassen. „Gewalt, Rassismus, Behördenunfähigkeit – ich habe hier alles erlebt. Aber das System kann mich und meine Kinder nicht schützen“, sagt Mariam heute dazu.
In Berlin fanden laut dem statistischen Bericht der Jugendhilfe 2024 60 Prozent der Inobhutnahmen aufgrund einer Kindeswohlgefährdung in Familien statt, in denen mindestens ein Elternteil migrantisch ist.
Niki Drakos, Koordinatorin der Beratungsstelle Frauenkreise Berlin, hat dafür zwei Erklärungen: Einerseits hätten es migrantische Familien schwerer, ihre Kinder gut zu versorgen, da sie überdurchschnittlich von Armut und von Diskriminierung auf dem Arbeits- und Wohnungsmarkt und häufig auch von instabilen Aufenthaltssituationen betroffen sind. Andererseits, so Drakos, „gibt es eine lange Tradition in der sozialen Arbeit, rassifizierte Personen zu problematisieren beziehungsweise ‚passend zu machen‘.“
Die Sozialarbeiterin zählt die Vorwürfe auf, die Jugendämter regelmäßig gegen migrantische Mütter erheben: eine zu zuckerhaltige Ernährung, die Beaufsichtigung der Kinder durch ältere Geschwister und eine kinderreiche Familie auf kleinem Wohnraum. Treten mehrere dieser Umstände zusammen auf, kann eine Inobhutnahme folgen.
Zweite Inobhutnahme
Sogar, dass sie kein Deutsch schreiben und lesen konnte, sei einer Mutter vom Amt angelastet worden, berichtet Drakos. Auch „mangelnder Kooperationswille“, den man Mariam vorwarf, werde oft als Grund für die Inobhutnahme genannt. „Das bedeutet, dass das Elternteil nicht das tut, was das Jugendamt will. Das sagt aber nichts über das Verhältnis des Elternteils zu dem Kind aus“, kritisiert Drakos.
Dass ein Mann seine Frau schlägt, scheint bei Jugendämtern kaum eine Rolle zu spielen. In der Regel gingen die Ämter meistens immer noch davon aus, dass ein gewalttätiger Partner ein guter Vater sein kann, so die Sozialarbeiterin. „Die psychologische Erkenntnis ist aber, dass Gewalt gegen die Mutter immer auch Gewalt gegen die Kinder ist.“
Mariam klagte gegen das Jugendamt – und das Familiengericht Kreuzberg lehnte die Inobhutnahme zunächst ab. Doch kurze Zeit später änderte das Gericht seine Entscheidung. Bei einem Kinderarzttermin sei unzureichende Körperhygiene festgestellt worden, die Kinder befänden sich in einem „ausgeprägten Loyalitätskonflikt“, begründete das Jugendamt seinen zweiten Inobhutnahmeantrag. Außerdem befinde sich Mariam in einer „Scheinkooperation“ mit dem Jugendamt und habe „bewusst eine Entfremdung vom Vater herbeigeführt“.
In Folge der zweiten Inobhutnahme werden Nizar und Ahmed mit ihrem Vater Mitte April 2025 in einer Wohngruppe des Vereins Kinderhaus Mark Brandenburg untergebracht. Mariam erhält dort zweimal pro Woche für jeweils eineinhalb Stunden begleiteten Umgang mit ihren Kindern. Als die Sozialpädagog*innen der Einrichtung dem Jugendamt per E-Mail ihre Zweifel an der Notwendigkeit ihrer Begleitung sowie die Möglichkeit häufigerer Treffen pro Woche anbringen, antwortet das Jugendamt, dass weder unbegleitete noch häufigere Termine zwischen Mariam und ihren Kindern „kindeswohldienlich“ seien.
Ende Juli kommt ein vom Familiengericht angeordnetes psychologisches Gutachten zu dem Ergebnis, dass die Mutter „Überreaktionen in Form von Dramatisierungen“ zeige. Mariam wird aufgefordert, „Kooperationsfähigkeit mit den Institutionen zu entwickeln“. Auf Grundlage des Gutachtens und der positiven Entwicklung der Kinder wird im September dem Vater die Betreuung in seinem Haushalt zugesprochen.
Ungerechte Sorge- oder Umgangsrechtsverfahren
Umgangskontakte der Mutter ohne fachliche Begleitung seien unrealistisch, da Mariam dem Vater die Verantwortung für die Familiensituation zuschreibe. In den Akten ist von Mariams Anzeigen wegen häuslicher Gewalt keine Rede. „Es bleibt mir keine andere Wahl, als allem zuzustimmen – egal, was ich erlebt habe“, sagt Mariam bitter. „Das System interessiert das nicht.“
Rechtsanwältin Asha Hedayati aus Neukölln ist spezialisiert auf Familienrecht und kennt die Probleme von Frauen, die zu Hause Gewalt erfahren, zur Genüge. „Für Familiengerichte spielt die Gewalt, die vor der Trennung auf der Partnerschaftsebene stattgefunden hat, selten eine Rolle“, sagt sie. Außerdem würden polizeiliche Ermittlungen das Sorge- oder Umgangsrechtsverfahren in die Länge ziehen, dafür seien Familiengerichte nicht aufgestellt.
In der Rechtspraxis werde es daher fast ausnahmslos für kindeswohldienlich gehalten, dass die Kinder Kontakt zu beiden Elternteilen haben, egal was auf der partnerschaftlichen Ebene passiert ist. „Wir haben dieses Bild der Kleinfamilie. Das steht über allem, das muss geschützt werden“, sagt Hedayati. In manchen Fällen würden Anwält:innen ihren Mandantinnen sogar raten, häusliche Gewalt zu verschweigen, um schneller zu einer Einigung zu kommen und den Kontakt zu ihren Kindern nicht zu gefährden. „Recht ist keine Frage der Gerechtigkeit. Recht ist derzeit eine Frage von Macht und Machtverhältnissen“, fasst die Juristin zusammen.
Zu dem Einzelfall äußert sich das Jugendamt Marzahn-Hellersdorf auf taz-Anfrage nicht. Dass Inobhutnahmen von vielen Familien – darunter auch migrantischen – nicht verstanden oder akzeptiert werden, könne unter Umständen als Diskriminierung empfunden werden, so Heiko Tille von der Jugendamtsleitung des Bezirks. Diskriminierungsvorwürfe würden jedoch auch als Schutzbehauptung genutzt, um sich nicht mit den familiären Problemen auseinanderzusetzen, die einer Inobhutnahme zugrunde liegen. Da eine Inobhutnahme nur unter klaren Voraussetzungen durchgeführt werden könne und die Anrufung des Familiengerichts verpflichtend ist, könne jegliche Willkür dem Grunde nach ausgeschlossen werden, so Tille.
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