Ingewahrsamnahme von G20-Gegner: Festhalten war rechtswidrig
Ein Italiener war bei den G20-Protesten in Hamburg über Nacht festgehalten worden. Das Verwaltungsgericht entschied nun: das war nicht zulässig.
Der Kläger war zusammen mit mehreren Landsleuten bei der Demonstration von der Polizei kontrolliert und anschließend für eine Nacht in der eigens für den Gipfel eingerichteten Gefangenensammelstelle festgehalten worden. Sieben weitere Italiener aus der Gruppe hatten Klage eingereicht. In ihren Fällen soll das Urteil schriftlich ergehen, wie das Gericht mitteilte.
Die Kammer sei zu dem Schluss gekommen, dass die Ingewahrsamnahme nach dem allgemeinen Polizeirecht schon deshalb unzulässig gewesen sei, weil der Kläger als Versammlungsteilnehmer anzusehen war und daher dem Schutz des Versammlungsrechts unterstand. Außerdem sei die Annahme, dass von ihm eine unmittelbare Gefahr ausgegangen sei, nicht durch Tatsachen gerechtfertigt gewesen. Zudem sei nicht unverzüglich eine richterliche Entscheidung eingeholt worden.
Grundlage der Ingewahrsamnahme war das Hamburger Gesetz zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, das eine solche Maßnahme nur zulässt, „um die unmittelbar bevorstehende Begehung oder Fortsetzung einer Straftat oder einer Ordnungswidrigkeit von erheblicher Bedeutung für die Allgemeinheit zu verhindern“. Während des Gipfels waren mehr als 120 Menschen auf dieser Grundlage von der Polizei in der Gefangenensammelstelle festgehalten worden.
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