piwik no script img

Ingewahrsamnahme von G20-GegnerFesthalten war rechtswidrig

Ein Italiener war bei den G20-Protesten in Hamburg über Nacht festgehalten worden. Das Verwaltungsgericht entschied nun: das war nicht zulässig.

Die für den G20 eingerichtete Gefangenensammelstelle in Hamburg Foto: dpa

Hamburg dpa | Die Ingewahrsamnahme eines Italieners, der im Juli gegen den Hamburger G20-Gipfel demonstriert hatte, war rechtswidrig. Das hat das Hamburger Verwaltungsgericht am Dienstag entschieden, nachdem es sich knapp elf Monate nach dem von Krawallen überschatteten Gipfel erstmals in einer mündlichen Verhandlung mit der Problematik auseinandergesetzt hatte. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.

Der Kläger war zusammen mit mehreren Landsleuten bei der Demonstration von der Polizei kontrolliert und anschließend für eine Nacht in der eigens für den Gipfel eingerichteten Gefangenensammelstelle festgehalten worden. Sieben weitere Italiener aus der Gruppe hatten Klage eingereicht. In ihren Fällen soll das Urteil schriftlich ergehen, wie das Gericht mitteilte.

Die Kammer sei zu dem Schluss gekommen, dass die Ingewahrsamnahme nach dem allgemeinen Polizeirecht schon deshalb unzulässig gewesen sei, weil der Kläger als Versammlungsteilnehmer anzusehen war und daher dem Schutz des Versammlungsrechts unterstand. Außerdem sei die Annahme, dass von ihm eine unmittelbare Gefahr ausgegangen sei, nicht durch Tatsachen gerechtfertigt gewesen. Zudem sei nicht unverzüglich eine richterliche Entscheidung eingeholt worden.

Grundlage der Ingewahrsamnahme war das Hamburger Gesetz zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, das eine solche Maßnahme nur zulässt, „um die unmittelbar bevorstehende Begehung oder Fortsetzung einer Straftat oder einer Ordnungswidrigkeit von erheblicher Bedeutung für die Allgemeinheit zu verhindern“. Während des Gipfels waren mehr als 120 Menschen auf dieser Grundlage von der Polizei in der Gefangenensammelstelle festgehalten worden.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen

Mehr zum Thema

4 Kommentare

 / 
  • Altbekannte Taktik der Hamburger Polizei seit dem 'Hamburger Kessel' anno 1986 gegen AKW-Gegner. Illegal handeln, das Ziel wird erreicht: Einschüchtern und Verunsichern: Wenn dann Jahre später später ein Gericht den Rechtsbruch feststellt - Schwamm drüber, das Rathaus deckt alles. Ist jemals ein verantwortlicher Polizeiführer der Hansestadt für rechtswidriges Handeln zur Rechenschaft gezogen worden?!

  • Also das ganze war jetzt rechtswidrig, weil kein Richter darüber entschieden hat.

    Denn der entscheidet doch kurzfridtig und vor Ort, ob der Schutz des Versammlungsrechts und die Annahme der unmittelbaren Gefahr die Festnahme rechtfertigen.

    Wenn ein Richter das abgesegnet hätte, gäbe es den Fall doch gar nicht.

  • Ja - es gibt noch Richter in HH!

    Oil of Olaf I. - Nö. Nich mehr da!

    Na. G 20 - Jaa! Das war einmal!

    Fotteflogen dieser Quiddje-Spatz!

    Nau. Muttis Schatz - als Gröfimaz II.

    Dee ohl Grinsebacke - bannig fies&breite!

    &

    kurz - Vllt. nich gleich eulich - Versohlen!

    Ever liggers - Dreemol - Kielverholen!

  • Beim nächsten Mal genauso. Konsequenzen: NULL.