Individualsteuer in der Schweiz: Alle sind gleich
Die Schweiz ändert ihr Steuersystem. Jetzt werden Partner:innen gleich besteuert – und Frauen werden finanziell besser gestellt.
A usgerechnet die Schweiz. Ein durch und durch konservatives Land, das traditionelle Werte, insbesondere in den sogenannten Genderfragen, hochhält. Das Frauenwahlrecht wurde erst 1971 eingeführt, zu einer Zeit, als in Deutschland der Kampf gegen das Abtreibungsverbot hochkochte und sich die ersten Proteste gegen häusliche Gewalt formierten. Man kann es auch so formulieren: Die Schweizerinnen sind erst seit 55 Jahren voll anerkannte Staatsbürgerinnen ihres Landes.
Und nun ändert die kleine Alpenrepublik ihr Steuerrecht so, dass Frauen und Männer hier weitgehend gleichberechtigt sind. Künftig gilt die Individualbesteuerung, alle Steuerzahler:innen werden einzeln besteuert und müssen ihre eigene Steuererklärung abgeben. Auf deutsche Verhältnisse übersetzt, heißt das: Das Ehegattensplitting wird abgeschafft. Diese Formulierung kennt das schweizerische Steuerrecht nicht, aber mit der Volksabstimmung entschied sich eine Mehrheit der Bevölkerung gegen die landläufig genannte „Heiratsstrafe“ – und das ausgerechnet am Weltfrauentag.
Man darf das durchaus avangardistisch nennen, wenngleich das schweizerische Steuerrecht sich einfach nur an die Realität anpasst. Denn in den meisten Familien arbeiten längst beide Partner:innen, das Leben ist auch in der Schweiz teurer geworden. Wobei die Teilzeitquote auch hier mit gut 39 Prozent relativ hoch ist. Auch der Gender Pay Gap, die Lohnlücke zwischen Frauen und Männern, ist mitnichten gering, aktuell liegt sie bei durchschnittlich 16 Prozent. Dabei sagt die Verfassung seit 1981 „gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit“ zu. Durch die Steueränderung werden die arbeitenden Frauen nun gerechter behandelt – und finanziell belohnt.
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Geht es um Veränderungen, gelten Behörden und Politik in der Schweiz als schwerfällig. Hier aber funktioniert es. Warum nicht auch in Deutschland? Das Argument, dass die Abschaffung des Ehegattensplittings rechtlich schwer durchzusetzen ist, ist so alt wie die „Heiratsstrafe“ in der Schweiz.
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