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Individualsteuer in der SchweizAlle sind gleich

Simone Schmollack

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Simone Schmollack

Die Schweiz ändert ihr Steuersystem. Jetzt werden Part­ne­r:in­nen gleich besteuert – und Frauen werden finanziell besser gestellt.

Die Befürworter haben sich durchgesetzt: Nein-Wahlplakat gegen die Individualbesteuerung zur Schweizer Volksabstimmung Foto: Jörn Steinsiek/imago

A usgerechnet die Schweiz. Ein durch und durch konservatives Land, das traditionelle Werte, insbesondere in den sogenannten Genderfragen, hochhält. Das Frauenwahlrecht wurde erst 1971 eingeführt, zu einer Zeit, als in Deutschland der Kampf gegen das Abtreibungsverbot hochkochte und sich die ersten Proteste gegen häusliche Gewalt formierten. Man kann es auch so formulieren: Die Schweizerinnen sind erst seit 55 Jahren voll anerkannte Staatsbürgerinnen ihres Landes.

Und nun ändert die kleine Alpenrepublik ihr Steuerrecht so, dass Frauen und Männer hier weitgehend gleichberechtigt sind. Künftig gilt die Individualbesteuerung, alle Steu­er­zah­le­r:in­nen werden einzeln besteuert und müssen ihre eigene Steuererklärung abgeben. Auf deutsche Verhältnisse übersetzt, heißt das: Das Ehegattensplitting wird abgeschafft. Diese Formulierung kennt das schweizerische Steuerrecht nicht, aber mit der Volksabstimmung entschied sich eine Mehrheit der Bevölkerung gegen die landläufig genannte „Heiratsstrafe“ – und das ausgerechnet am Weltfrauentag.

Man darf das durchaus avangardistisch nennen, wenngleich das schweizerische Steuerrecht sich einfach nur an die Realität anpasst. Denn in den meisten Familien arbeiten längst beide Part­ne­r:in­nen, das Leben ist auch in der Schweiz teurer geworden. Wobei die Teilzeitquote auch hier mit gut 39 Prozent relativ hoch ist. Auch der Gender Pay Gap, die Lohnlücke zwischen Frauen und Männern, ist mitnichten gering, aktuell liegt sie bei durchschnittlich 16 Prozent. Dabei sagt die Verfassung seit 1981 „gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit“ zu. Durch die Steueränderung werden die arbeitenden Frauen nun gerechter behandelt – und finanziell belohnt.

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Geht es um Veränderungen, gelten Behörden und Politik in der Schweiz als schwerfällig. Hier aber funktioniert es. Warum nicht auch in Deutschland? Das Argument, dass die Abschaffung des Ehegattensplittings rechtlich schwer durchzusetzen ist, ist so alt wie die „Heiratsstrafe“ in der Schweiz.

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Simone Schmollack
Ressortleiterin Meinung
Ressortleiterin Meinung. Zuvor Ressortleiterin taz.de / Regie, Gender-Redakteurin der taz und stellvertretende Ressortleiterin taz-Inland. Dazwischen Chefredakteurin der Wochenzeitung "Der Freitag". Amtierende Vize-DDR-Meisterin im Rennrodeln der Sportjournalistinnen. Autorin zahlreicher Bücher, zuletzt: "Und er wird es wieder tun" über Partnerschaftsgewalt.
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1 Kommentar

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  • Die Frage ist doch, welche steuerlichen Auswirkungen hat es auf das Gesamteinkommen der Partnerschaft.



    Wird jede Person einzeln besteuert, gibt es auch keine Abzüge, die sich aus den Verlusten der anderen Person herleiten und daher die Gesamtsteuer senken können.



    Entscheidend ist dabei mit welchen Individualsteuersatz jede Person besteuert wird, führt das zu einem Mehr an Steuern oder zu einem weniger oder neutral zu der vorherigen Besteuerung.



    Sicher ist das Ehegattensplitting u.U. keine Motivation das beide Arbeiten, soweit so bekannt und selbst persönlich erlebt und umso schlechter für die geringer arbeitende Person beim Rentenanspruch. Für die Gesamtfinanzsituation im Moment ist es zweifelsfrei aber vorteilhafter, das Steuern gesplittet werden. Was zum Zeitpunkt von häuslichen Pflegetätigkeiten positiv sein kann, so war das bei mir.



    Die Frage ist , ist es gerechter und feministischer, wenn beide mehr Steuern zahlen oder ist die Verknüpfung von getrennter Besteuerung und weiblicher Gleichstellung eine Koinzidenz oder die Ursache...?



    Es muss gelingen Haupt und Geringverdiener-partnerschaften steuerlich nicht zusätzlich zu fördern und Carearbeit nicht zusätzlich zu besteuern.