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In Restaurants, Imbissen und CafésMehrweg-Pflicht ab 2023

Weniger Plastik- und Pappmüll: Der Bundestag beschließt eine Mehrweg-Pflicht für Gastronomen. Umweltschützer sind skeptisch.

Soll weniger werden: Papp- und Plastikmüll Foto: dpa

Berlin taz | Restaurants, Imbisse und Cafés müssen ihren Kunden beim Straßenverkauf künftig neben Einwegverpackungen auch alternativ eine Mehrwegvariante anbieten. Eine entsprechende Verpflichtung, die ab dem Jahr 2023 gelten wird, hat der Bundestag am Donnerstagabend beschlossen. Ausnahmen gelten allerdings für kleinere Gastronomiebetriebe, die maximal 80 Quadratmeter groß sind und nicht mehr als fünf Beschäftigte haben.

Gleichzeitig erweiterten die Abgeordneten die Pfandpflicht auf alle Einwegplastikflaschen und Getränkedosen. Bislang gibt es noch immer Getränke – etwa Fruchtsäfte ohne Kohlensäure – auf deren Verpackung kein Pfand erhoben wird.

Derartige Ausnahmeregelungen fallen ab dem Jahr 2022 weg; nur bei Milch und Milcherzeugnissen gibt es eine Übergangsfrist bis zum Jahr 2024. Darüber hinaus wird für die Herstellung von PET-Flaschen ein Mindestanteil an recyceltem Kunststoff eingeführt.

Durch diese Maßnahmen soll der Verpackungsmüll in Deutschland reduziert werden. „Mit mehr Mehrwegverpackungen werden wir die Verpackungsflut vor allem im To-Go-Bereich wirksam eindämmen“, sagte Umweltministerin Svenja Schulze (SPD).

Kritik von Umweltschützern und aus Branche

Umweltschützern gehen die Neuregelungen allerdings nicht weit genug. In der Kritik stehen vor allem die Ausnahmen von der Mehrwegpflicht. Auch ExpertInnen aus der Entsorgungsbranche halten die Regelung für wenig ambitioniert. Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband befürchtet dagegen eine finanzielle Mehrbelastung, der Handelsverband HDE fordert zumindest längere Übergangsfristen.

Aus Sicht der deutschen Stadtreiniger dagegen setzt das Gesetz wichtige Impulse für einen nachhaltigeren Umgang mit Verpackungsabfällen. Gerade die kommunalen Stadtreinigungsbetriebe seien die Leidtragenden des To-Go-Booms, hieß es beim Verband kommunaler Unternehmen (VKU). Die Entfernung der Abfälle aus dem öffentlichen Raum koste rund 700 Millionen Euro pro Jahr.

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5 Kommentare

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  • Molke gilt weiterhin als Milcherzeugnis?

  • Der Titel ist VOLLKOMMEN falsch: es gibt keine Mehrwegpflicht, sondern eine Pflicht, das AUCH anzubieten.

    Das ist keine Pflicht zu Mehrweg, sondern überlässt dem faulen Kunden und gewinnmaximierenden Betrieben wieder die Wahl.

    Es wird sich rein gar nichts ändern: die Betriebe stellen sich ein paar Tassen und Gläser in die Vitrine, fetig.

  • Die Politik sollte eher eine Einwegflaschensteuer einführen und so diese Getränke verteuern.



    Vita Cola, Coca Cola und Pepsi, alle im Einwegbehälter 6 bis 11 Cent billiger pro Liter. Und das sind jetzt nur Beispiele die mir ohne nachzudenken einfallen.

  • Kann mir in diesem Zusammenhang mal jemand erklären, warum Weinflaschen mit 1,0 Liter ein Pfandsystem haben, mit 0,7 aber nicht?

    • @Helmut van der Buchholz:

      Es gibt bei Weinflaschen nur im Bereich 1-Liter mit Schraubverschluss eine gewisse "Einheitsflasche", d.h. diese Flasche kann theoretisch von vielen Winzern abgefüllt und vertrieben werden. Und dies ist ja der Sinn eines Mehrweg-Systems.



      Die Flaschen mit einem Inhalt von 0,7 Litern sind alles Unikate, speziell für ein Weingut designt. Diese müsste dementsprechend von der Pfandannahmestelle zu genau diesem Weingut zurück gebracht werden. Wenn dieses jedoch in Argentinien, Australien oder selbst in Frankreich liegt, verkehrt sich der ökologische Vorteil der Mehrwegflasche durch die Transportwege in sein Gegenteil. Da ist es nicht nur billiger, die Flaschen einzuschmelzen und neu zu formen, es entsteht auch ein ökologischer Gewinn - trotz des hohen energetischen Aufwands der Neuerstellung. Als "ökologische Grenze" gilt ein Transportweg von 750 km.

      Das Pfandsystem ist halt auf Durchschnittswerte ausgelegt. Bei Bier funktioniert das allgemein recht gut - zumal dort weitgehend Normflaschen eingesetzt werden. Aber es gibt auch unsinnige Varianten. Bei Mehrwegflaschen der Marke Corona müssen diese z.B. zur Reinigung und Neubefüllung 18.000 km zurücklegen, da ausschließlich in Mexiko verarbeitet wird. Ein ökologische Schwachsinn, der die gute Intention des Pfandsystems ad absurdum führt.