In Restaurants, Imbissen und Cafés: Mehrweg-Pflicht ab 2023
Weniger Plastik- und Pappmüll: Der Bundestag beschließt eine Mehrweg-Pflicht für Gastronomen. Umweltschützer sind skeptisch.
Gleichzeitig erweiterten die Abgeordneten die Pfandpflicht auf alle Einwegplastikflaschen und Getränkedosen. Bislang gibt es noch immer Getränke – etwa Fruchtsäfte ohne Kohlensäure – auf deren Verpackung kein Pfand erhoben wird.
Derartige Ausnahmeregelungen fallen ab dem Jahr 2022 weg; nur bei Milch und Milcherzeugnissen gibt es eine Übergangsfrist bis zum Jahr 2024. Darüber hinaus wird für die Herstellung von PET-Flaschen ein Mindestanteil an recyceltem Kunststoff eingeführt.
Durch diese Maßnahmen soll der Verpackungsmüll in Deutschland reduziert werden. „Mit mehr Mehrwegverpackungen werden wir die Verpackungsflut vor allem im To-Go-Bereich wirksam eindämmen“, sagte Umweltministerin Svenja Schulze (SPD).
Kritik von Umweltschützern und aus Branche
Umweltschützern gehen die Neuregelungen allerdings nicht weit genug. In der Kritik stehen vor allem die Ausnahmen von der Mehrwegpflicht. Auch ExpertInnen aus der Entsorgungsbranche halten die Regelung für wenig ambitioniert. Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband befürchtet dagegen eine finanzielle Mehrbelastung, der Handelsverband HDE fordert zumindest längere Übergangsfristen.
Aus Sicht der deutschen Stadtreiniger dagegen setzt das Gesetz wichtige Impulse für einen nachhaltigeren Umgang mit Verpackungsabfällen. Gerade die kommunalen Stadtreinigungsbetriebe seien die Leidtragenden des To-Go-Booms, hieß es beim Verband kommunaler Unternehmen (VKU). Die Entfernung der Abfälle aus dem öffentlichen Raum koste rund 700 Millionen Euro pro Jahr.
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