Impfdebatte in der Pflegebranche: „Gekündigt wird niemand“
Die Hälfte der Beschäftigten in Pflegeheimen wolle sich impfen lassen, schätzen Experten. Es werde niemand gekündigt, der nicht geimpft sei.
In den sozialen Netzwerken wie „Wir-sind-die-Pflege“ toben derzeit die Diskussionen um die Impffrage. Pflegekräfte, die sich nicht impfen lassen wollen, verweigern dies aus Furcht vor Nebenwirkungen und Folgeerscheinungen. Viele wollen auch nur eine Weile abwarten, welche Nebenwirkungen sich bei anderen in den Impfkampagnen zeigen.
Es werde niemand gekündigt, der nicht geimpft ist, sagt auch Mathilde Langendorf, Sprecherin des Deutschen Caritasverbandes. „Es gibt keine Impfpflicht und arbeitsrechtlich keine Möglichkeit, eine Impfung zum Gegenstand des Arbeitsvertrages zu machen“, erklärt Langendorf.
„Wir werden Mitarbeitern, die sich gegen eine Impfung entschieden haben, nicht kündigen“, sagt ebenfalls Tanja Kurz, Sprecherin der Korian-Gruppe, eines großen Pflegeheimbetreibers. „Das dürfen wir auch gar nicht.“
Maskenpflicht entscheidet
Bisher müssen sowohl Geimpfte als auch Nichtgeimpfte in den Heimen weiterhin die Regeln des Infektionsschutzes einhalten. „Man muss so oder so eine unangenehme Maske tragen, für acht bis neun Stunden“, sagt Mauel.
Erst bis Ende Februar soll wissenschaftlich geklärt sein, ob Geimpfte das Virus trotz der Impfung noch weitergeben können oder eben nicht. Wäre klar, dass die Geimpften nicht mehr infektiös sein können und müssten diese dann auch bei der Arbeit die beschwerlichen Masken nicht mehr tragen, „gäbe das einen Motivationsschub für die Beschäftigten, sich impfen zu lassen“, meint Mauel.
Ob man schon im Bewerbungsgespräch nach dem Impfstatus fragt, das „hängt davon ab, inwieweit dies gesetzlich zulässig ist“, sagt Kurz. Dies sei gerade in Klärung. Sowohl Mauel als auch Langendorf gehen davon aus, dass bei Neueinstellungen zumindest gefragt werden kann, ob eine BewerberIn geimpft ist oder nicht. „Man kann fragen, schon aus organisatorischen Gründen“, meint Langendorf, „aber es darf nicht zum Kriterium einer Einstellung werden.“
Pflegebedürftige bevorzugen Geimpfte
Laut Paragraf 23a im Infektionsschutzgesetz, der sich allerdings auf die Verbreitung von Krankenhauskeime bezieht, darf ein Arbeitgeber, „personenbezogene Daten eines Beschäftigten über dessen Impf- und Serostatus verarbeiten, um über die Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses oder über die Art und Weise einer Beschäftigung zu entscheiden“.
Es könnte für den Arbeitgeber zum Problem werden, wenn Pflegebedürftige verlangen, nur von Geimpften versorgt zu werden. „Diesen Wunsch können wir nachvollziehen und wir werden, versuchen, diesem zu entsprechen“, sagt Kurz. „Aus diesem Grund raten wir unseren Mitarbeitern, sich impfen zu lassen.“
Für Thomas Eisenreich, Sprecher des Franchisegebers Homeinstead für ambulante Dienste, stehen solche Fragen „derzeit nicht im Vordergrund“. Die Impfbereitschaft unter den Beschäftigten der ambulanten Dienste sei „sehr hoch“. Die Pflegedienste beschäftige vielmehr die Frage, wie denn ihre Hochgebrechlichen, die nicht mal eben ins Impfzentrum gehen können, zu Hause überhaupt an eine Impfung kommen. Da fehle es bei den Behörden „noch an konkreten Plänen“, sagt Eisenreich.
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