Imame klagen gegen Moschee-Verband: Prediger vor der Niederlage
Zwei türkische Imame verloren nach dem Putschversuch ihre Arbeit. Der deutsche Moschee-Dachverband „Ditib“ muss sie wohl nicht weiterbeschäftigen.
Geklagt hatten zwei türkische Imame, die 2013 und 2014 nach Deutschland kamen. Beide waren in südbadischen Moscheegemeinden tätig, der eine in Zell-Atzenbach, der andere in Rheinfelden. Sie waren nach dem Putschversuch vom Juli 2016 per Ministererlass aus dem Dienst entfernt worden, gemeinsam mit Tausenden von anderen Imamen, Beamten und Richtern. Mutmaßlich wird auch ihnen Unterstützung des Putsches und der angeblich dahinterstehenden Bewegung des Predigers Fethullah Gülen unterstellt.
Da die Imame als Beamte für das staatliche Präsidium für Religionsagelegenheiten (Dyanet) arbeiteten, hätten sie eigentlich in der Türkei gegen ihre Entlassung klagen müssen. Doch sie hatten gehört, dass andere Imame verhaftet wurden, nachdem sie dorthin zurückkehrten. Die beiden Imame sind daher mit ihren Familien noch in Deutschland und haben inzwischen Asyl beantragt.
Parallel kämpfen sie vor dem Arbeitsgericht Köln um ihren Arbeitsplatz. Sie klagen gegen den Dachverband Ditib, dem die südbadischen Moscheegemeinden angehören, dass sie dort weiterhin angestellt sind. „Die Imame haben in den Moscheen von Ditib gepredigt und für Ditib religiöse Dienste erbracht“, argumentierte ihr Anwalt Tuncay Karaman, „also war Ditib der faktische Arbeitgeber.“
Doch Ditib will von einem Arbeitsverhältnis nichts wissen. „Ditib hat den Imamen nicht die Vergütung bezahlt“, betonte Ditib-Anwalt Mehmet Günet. Auch der Vorsitzende Richter Christian Ehrich zeigte gleich zu Beginn seine Skepsis: „Es gab weder einen schriftlichen noch einen mündlichen Arbeitsvertrag mit Ditib“.
Kläger trauten sich nicht in den Saal
Zur Überraschung aller Beteiligten stufte Anwalt Karaman das Verhältnis dann aber als unzulässige Arbeitnehmerüberlassung ein. „Wenn die Genehmigung für die Verleihung von Beschäftigten fehlt, dann wird das entleihende Unternehmen zum Arbeitgeber“, referierte er ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts. „Voraussetzung wäre aber“, so Richter Ehrich, „dass Ditib den Imamen Weisungen erteilt hat.“ Er fragte schnoddrig: „Wann hat denn jemand vom Ditib-Vorstand angerufen und gesagt, jetzt wird hier 'ne Runde so und so gebetet?“.
Anwalt Karamen verwies auf eine Rundmail nach dem Putschversuch, als die Imame aufgefordert wurden, korrekt zu informieren und Provokationen zu verhindern. Dies ließ Richter Ehrich aber nicht als arbeitsrechtliche Weisung gelten, weil die Mail auch an die ehrenamtlichen Vorstände der örtlichen Moscheegemeinden ging. Auch die Aufforderung an die beiden Kläger, ihre Sachen zu packen und die jeweilige Moschee zu verlassen, sei keine arbeitsrechtliche Weisung. „Dafür genügt das Hausrecht“, so der Richter.
„Was Sie vorbringen, ist relativ dürftig“, erklärte Richter Ehrich am Ende der Verhandlung. Dass Ditib die beiden Imame weiterbeschäftigen muss, ist nun sehr unwahrscheinlich. Das Urteil wird am 7. April verkündet.
Die Kläger waren zwar nach Köln gekommen, trauten sich aber nicht in den Gerichtsaal, möglicherweise wegen der vielen Fotografen und Kameraleute.
Die Verhandlung war trotz des ernsten Themas recht unterhaltsam, was nicht zuletzt am berlinernden Richter lag. So nutzte Ehrich die Medienöffentlichkeit, um seinen Unmut über den Zeitpunkt des Putschversuchs Luft zu machen, der ihn seinen Sommerurlaub gekostet hatte: „Ein Tag früher oder ein Tag später wäre in Ordnung gewesen, aber nicht ausgerechnet in der Nacht, in der ich nach Antalya fliegen wollte.“
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